Um die schleppende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen anzukurbeln, haben sich Bundesregierung und Autoindustrie auf Kaufprämien verständigt. „Diese Nachricht überrascht vor dem Hintergrund, dass für die Anschaffung von stromsparenden Geräten bei Hartz-IV-Empfängern angeblich kein Geld da ist“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak).
Ob Waschmaschine, Kühl- oder Gefrierschrank – in ärmeren Haushalten sind diese Geräte häufig veraltet und wahre Stromfresser. Einer Studie zufolge liegt die monatliche Stromrechnung um etwa ein Fünftel über der Summe, die im Hartz-IV-Regelsatz dafür vorgesehen ist. Für viele Familien sei das eine enorme Belastung, so die nak.
Hensel: „Es passt nicht zusammen, wenn die Gemeinschaft der Steuerzahler der Industrie mit Milliarden Euro hilft, Elektrofahrzeuge zu verkaufen, während sich gleichzeitig Langzeitarbeitslose keine neue Waschmaschine leisten und ihren Strom nicht mehr bezahlen können.“
Was etwa in Österreich möglich ist, werde in Deutschland ignoriert. Ist dort der Kühlschrank, die Gefriertruhe oder Waschmaschine eines Hartz-IV-Empfängers alt und verbraucht zu viel Strom, dann kann das Gerät mit dem höchsten Verbrauch durch ein effizienteres ersetzt werden – dafür gibt es dann einen Zuschuss.
Mit seinem Urteil vom 23. Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, fortlaufend zu prüfen, ob das Existenzminimum noch gedeckt ist. Ausdrücklich heißt es dabei auch, dass die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtig werden müssten. „Hier fehlt deutlich der Wille, die zunehmende Energiearmut wirksam zu bekämpfen“, so Hensel.
Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz, 28.04.2016Um die schleppende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen anzukurbeln, haben sich Bundesregierung und Autoindustrie auf Kaufprämien verständigt. „Diese Nachricht überrascht vor dem Hintergrund, dass für die Anschaffung von stromsparenden Geräten bei Hartz-IV-Empfängern angeblich kein Geld da ist“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak).
Ob Waschmaschine, Kühl- oder Gefrierschrank – in ärmeren Haushalten sind diese Geräte häufig veraltet und wahre Stromfresser. Einer Studie zufolge liegt die monatliche Stromrechnung um etwa ein Fünftel über der Summe, die im Hartz-IV-Regelsatz dafür vorgesehen ist. Für viele Familien sei das eine enorme Belastung, so die nak.
Hensel: „Es passt nicht zusammen, wenn die Gemeinschaft der Steuerzahler der Industrie mit Milliarden Euro hilft, Elektrofahrzeuge zu verkaufen, während sich gleichzeitig Langzeitarbeitslose keine neue Waschmaschine leisten und ihren Strom nicht mehr bezahlen können.“
Was etwa in Österreich möglich ist, werde in Deutschland ignoriert. Ist dort der Kühlschrank, die Gefriertruhe oder Waschmaschine eines Hartz-IV-Empfängers alt und verbraucht zu viel Strom, dann kann das Gerät mit dem höchsten Verbrauch durch ein effizienteres ersetzt werden – dafür gibt es dann einen Zuschuss.
Mit seinem Urteil vom 23. Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, fortlaufend zu prüfen, ob das Existenzminimum noch gedeckt ist. Ausdrücklich heißt es dabei auch, dass die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtig werden müssten. „Hier fehlt deutlich der Wille, die zunehmende Energiearmut wirksam zu bekämpfen“, so Hensel.
Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz 28.04.2016