BLE: Neues Internetportal: Agrarorganisationenregister

Das Agrarmarktstrukturgesetz sieht eine für Jedermann nachvollziehbare Information über alle bestehenden Agrarorganisationen in Deutschland vor. Jetzt hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine entsprechende Internetplattform freigeschaltet.

Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz erhalten die Landwirte bessere Möglichkeiten, sich in Erzeugerorganisationen zusammen- oder ihnen anzuschließen, um somit ihre Marktstellung zu stärken.

Das Agrarmarktstrukturgesetz sieht in diesem Zusammenhang auch vor, die Öffentlichkeit in den EU-Ländern gezielter über alle bestehenden Agrarorganisationen zu informieren. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland die BLE. Sie hat jetzt die Internetplattform Agrarorganisationenregister freigeschaltet. Darin sind die Daten über zugelassene Agrarorganisationen jederzeit abrufbar. Die Daten werden von den für die Zulassung zuständigen Landesstellen zur Verfügung gestellt und gepflegt.

Im Agrarorganisationenregister können die Produzenten von Agrarprodukten nach Organisationen oder in Regionen suchen, die für sie infrage kommen. Darüber hinaus enthält die Plattform umfangreiche Informationen, zum Beispiel welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine neue Agrarorganisation zu gründen oder eine Zulassung zu beantragen. Die Anschriften der zuständigen Landesstellen sind ebenfalls in dem Register zu finden.

Als Agrarorganisationen gelten Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und die zugehörigen Branchenverbände.

Quelle: Mitteilung vom BLE vom 16.03.2016Das Agrarmarktstrukturgesetz sieht eine für Jedermann nachvollziehbare Information über alle bestehenden Agrarorganisationen in Deutschland vor. Jetzt hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine entsprechende Internetplattform freigeschaltet.

Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz erhalten die Landwirte bessere Möglichkeiten, sich in Erzeugerorganisationen zusammen- oder ihnen anzuschließen, um somit ihre Marktstellung zu stärken.

Das Agrarmarktstrukturgesetz sieht in diesem Zusammenhang auch vor, die Öffentlichkeit in den EU-Ländern gezielter über alle bestehenden Agrarorganisationen zu informieren. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland die BLE. Sie hat jetzt die Internetplattform Agrarorganisationenregister freigeschaltet. Darin sind die Daten über zugelassene Agrarorganisationen jederzeit abrufbar. Die Daten werden von den für die Zulassung zuständigen Landesstellen zur Verfügung gestellt und gepflegt.

Im Agrarorganisationenregister können die Produzenten von Agrarprodukten nach Organisationen oder in Regionen suchen, die für sie infrage kommen. Darüber hinaus enthält die Plattform umfangreiche Informationen, zum Beispiel welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine neue Agrarorganisation zu gründen oder eine Zulassung zu beantragen. Die Anschriften der zuständigen Landesstellen sind ebenfalls in dem Register zu finden.

Als Agrarorganisationen gelten Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und die zugehörigen Branchenverbände.

Quelle: Mitteilung vom BLE vom 16.03.2016