Die Stadt Bonn hat für den Klimaschutz ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der Emissionen in Gebäuden verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Anfang 2016 werden jetzt die gesetzlichen Anforderungen in der Energieeinsparverordnung verschärft. Vor diesem Hintergrund hat der Bonner Stadtrat am Donnerstag, 22. Oktober, angepasste Energieeffizienzstandards beschlossen.
Bereits seit 1997 fordert die Stadt Bonn erhöhte Energieeffizienzstandards für Gebäude beim Verkauf städtischer Grundstücke und beim Abschluss von Verträgen mit Investoren. Mit dem aktuellen Ratsbeschluss wird jetzt ab 2016 beim Verkauf städtischer Baugrundstücke, bei städtebaulichen Verträgen, bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie bei Entwicklungsmaßnahmen zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden grundsätzlich der KfW-Effizienzhaus 55-Standard verpflichtend festgeschrieben. Bislang galten die Standards für die KfW-Effizienzhäuser ausschließlich für Wohngebäude. Mit dem Förderprogramm “Energieeffizienz in Unternehmen” hat die KfW im Juli 2015 jetzt auch für Nichtwohngebäude Energieeffizienzstandards eingeführt.
Ein Gebäude, das nach dem Standard “KfW55” gebaut ist, zeichnet sich aus durch eine deutlich bessere Gebäudehülle und einen geringeren Energiebedarf (Primärenergiebedarf) als ein Gebäude nach Energieeinsparverordnung. Weitere Infos dazu hier.
Ansprechpartnerin zum Thema bei der Stadt Bonn ist Nicole Funk, Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda. E-Mail: nicole.funk@bonn.de. Weitere Infos zum Klimaschutz in Bonn hier.
Quelle: Mitteilung der Stadt Bonn vom 23.10.2015Die Stadt Bonn hat für den Klimaschutz ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der Emissionen in Gebäuden verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Anfang 2016 werden jetzt die gesetzlichen Anforderungen in der Energieeinsparverordnung verschärft. Vor diesem Hintergrund hat der Bonner Stadtrat am Donnerstag, 22. Oktober, angepasste Energieeffizienzstandards beschlossen.
Bereits seit 1997 fordert die Stadt Bonn erhöhte Energieeffizienzstandards für Gebäude beim Verkauf städtischer Grundstücke und beim Abschluss von Verträgen mit Investoren. Mit dem aktuellen Ratsbeschluss wird jetzt ab 2016 beim Verkauf städtischer Baugrundstücke, bei städtebaulichen Verträgen, bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie bei Entwicklungsmaßnahmen zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden grundsätzlich der KfW-Effizienzhaus 55-Standard verpflichtend festgeschrieben. Bislang galten die Standards für die KfW-Effizienzhäuser ausschließlich für Wohngebäude. Mit dem Förderprogramm “Energieeffizienz in Unternehmen” hat die KfW im Juli 2015 jetzt auch für Nichtwohngebäude Energieeffizienzstandards eingeführt.
Ein Gebäude, das nach dem Standard “KfW55” gebaut ist, zeichnet sich aus durch eine deutlich bessere Gebäudehülle und einen geringeren Energiebedarf (Primärenergiebedarf) als ein Gebäude nach Energieeinsparverordnung. Weitere Infos dazu hier.
Ansprechpartnerin zum Thema bei der Stadt Bonn ist Nicole Funk, Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda. E-Mail: nicole.funk@bonn.de. Weitere Infos zum Klimaschutz in Bonn hier.
Quelle: Mitteilung der Stadt Bonn vom 23.10.2015