UN Women: Frauen und bewaffnete Konflikte

UN Women führt zur Erinnerung an die 4. VN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 und deren Aktionsplattform die Kampagne Peking+20 durch, um den Geist von Peking wieder aufleben zu lassen. Im Rahmen der Kampagne soll erneutes Engagement, intensiviertes Handeln und zusätzliche Ressourcen zur Realisierung der Gleichstellung der Geschlechter, der Stärkung von Frauen und der Menschenrechte eingefordert werden.

Im Rahmen der Kampagne werden die 12 Hauptthemen der Pekinger Aktionsplattform monatlich in den Fokus gestellt. Im Monat Juni stand das Kapitel E der Aktionsplattform: Frauen und bewaffnete Konflikte im Vordergrund. Die folgende kurze Zusammenfassung entstammt der Publikation Ergebnisse der 4. Weltfrauenkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und präsentiert die Hauptforderungen des Kapitels E der Pekinger Aktionsplattform zum Thema Frauen und bewaffnete Konflikte.

Frauen in bewaffneten Konflikten

Verletzungen der Menschenrechte von Frauen in bewaffneten Konflikten sind insbesondere Verletzungen der Grundprinzipien der internationalen Menschenrechte und des humanitären Kriegsvölkerrechts. Die Anzahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung, meist Frauen und Kinder, ist bei kriegerischen Auseinandersetzungen häufig höher als die des Militärs. 80% der Flüchtlinge und Vertriebenen einschließlich der Binnenvertriebenen in der ganzen Welt sind Frauen und Kinder.

Forderungen sind:

  • Gleiche Teilnahme an und Chancengleichheit von Frauen in allen Verfahren und Institutionen der gerichtlichen und diplomatischen Strafbeilegung sowie sonstigen Maßnahmen zur Friedensschaffung,
  • Beitritt aller Nationen zur Minenkonvention; Verzicht auf den Export von Personenminen,
  • Volle Beachtung des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Frauen und Kindern,
  • Beitritt zu den Genfer Konventionen,
  • Verurteilung von Vergewaltigungen im Krieg als Kriegsverbrechen und entsprechende Strafverfolgung der Täter.

Es wird ein ausführlicher Maßnahmekatalog zu Gunsten von Flüchtlingsfrauen, Vertriebenen und anderen unter internationalem Schutz stehenden Frauen gefordert. Das geltende internationale Flüchtlingsrecht wird ebenso bekräftigt wie das Recht auf freiwillige Rückkehr unter sicheren und würdigen Bedingungen.

Das vollständige Kapitel E der Pekinger Aktionsplattform finden Sie hier.

Quelle: Sondernewsletter zur Peking+20 Kampagne vom 03.07.2015UN Women führt zur Erinnerung an die 4. VN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 und deren Aktionsplattform die Kampagne Peking+20 durch, um den Geist von Peking wieder aufleben zu lassen. Im Rahmen der Kampagne soll erneutes Engagement, intensiviertes Handeln und zusätzliche Ressourcen zur Realisierung der Gleichstellung der Geschlechter, der Stärkung von Frauen und der Menschenrechte eingefordert werden.

Im Rahmen der Kampagne werden die 12 Hauptthemen der Pekinger Aktionsplattform monatlich in den Fokus gestellt. Im Monat Juni stand das Kapitel E der Aktionsplattform: Frauen und bewaffnete Konflikte im Vordergrund. Die folgende kurze Zusammenfassung entstammt der Publikation Ergebnisse der 4. Weltfrauenkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und präsentiert die Hauptforderungen des Kapitels E der Pekinger Aktionsplattform zum Thema Frauen und bewaffnete Konflikte.

Frauen in bewaffneten Konflikten

Verletzungen der Menschenrechte von Frauen in bewaffneten Konflikten sind insbesondere Verletzungen der Grundprinzipien der internationalen Menschenrechte und des humanitären Kriegsvölkerrechts. Die Anzahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung, meist Frauen und Kinder, ist bei kriegerischen Auseinandersetzungen häufig höher als die des Militärs. 80% der Flüchtlinge und Vertriebenen einschließlich der Binnenvertriebenen in der ganzen Welt sind Frauen und Kinder.

Forderungen sind:

  • Gleiche Teilnahme an und Chancengleichheit von Frauen in allen Verfahren und Institutionen der gerichtlichen und diplomatischen Strafbeilegung sowie sonstigen Maßnahmen zur Friedensschaffung,
  • Beitritt aller Nationen zur Minenkonvention; Verzicht auf den Export von Personenminen,
  • Volle Beachtung des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Frauen und Kindern,
  • Beitritt zu den Genfer Konventionen,
  • Verurteilung von Vergewaltigungen im Krieg als Kriegsverbrechen und entsprechende Strafverfolgung der Täter.

Es wird ein ausführlicher Maßnahmekatalog zu Gunsten von Flüchtlingsfrauen, Vertriebenen und anderen unter internationalem Schutz stehenden Frauen gefordert. Das geltende internationale Flüchtlingsrecht wird ebenso bekräftigt wie das Recht auf freiwillige Rückkehr unter sicheren und würdigen Bedingungen.

Das vollständige Kapitel E der Pekinger Aktionsplattform finden Sie hier.

Quelle: Sondernewsletter zur Peking+20 Kampagne vom 03.07.2015