Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Strukturreform des europäischen Emissionshandels: „Der Vorschlag ist eine gute Basis für die Verhandlungen. Wir gehen damit einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Wiederbelebung des Emissionshandels und zu verlässlichen Rahmenbedingungen für langfristigen Klimaschutz.“
Die Kommission setzt mit ihrem Vorschlag die Klimaziele um, die die Staats- und Regie-rungschefs der EU im Oktober 2014 beschlossenen hatten. Bis 2030 will die EU ihren Treibhausgasausstoß um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 senken. Einen wichtigen Beitrag dazu soll der Emissionshandel leisten, dem unter anderem die Energieerzeuger und große Industrieunternehmen unterliegen. Um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen, soll ab 2020 bis 2030 die Gesamtmenge der CO2-Zertifikate pro Jahr um 2,2 Prozent sinken. Bislang sind es 1,74 Prozent.
Die nun anstehende Überarbeitung des Emissionshandels für die vierte Handelsperiode bis 2030 ist der zweite Reformschritt. In einem ersten Schritt hatten sich Mitgliedstaaten und Parlament auf die Einführung einer Marktstabilitätsreserve geeinigt. Damit sollen die derzeit vorhandenen großen Überschüsse im Markt nach und nach abgebaut werden. Ziel ist, dass der Emissionshandel wieder wirksame und verlässliche Preissignale für mehr Klimaschutz setzen kann.
Hendricks: „Wir brauchen jetzt zügige Verhandlungen. Denn die Unternehmen brauchen frühzeitig Planungssicherheit, damit sie die richtigen Investitionsentscheidungen treffen können und wir unsere Klimaziele effizient erreichen. Die Details werden wir noch intensiv analysieren und weiter diskutieren.“
Der Vorschlag enthält auch Regelungen für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen („Carbon Leakage“). Diese sollen die Zertifikate weiter kostenlos erhalten, damit die Produktion nicht aufgrund des Emissionshandels aus Europa verdrängt wird. Damit zeigt der Vorschlag ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ambitioniertem Klimaschutz auf der einen Seite und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf der anderen Seite.
Bild: ©istockcom/FrankyDeMeyer
Quelle: Pressemitteilung des BMUB vom 15.07.2015
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Strukturreform des europäischen Emissionshandels: „Der Vorschlag ist eine gute Basis für die Verhandlungen. Wir gehen damit einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Wiederbelebung des Emissionshandels und zu verlässlichen Rahmenbedingungen für langfristigen Klimaschutz.“
Die Kommission setzt mit ihrem Vorschlag die Klimaziele um, die die Staats- und Regie-rungschefs der EU im Oktober 2014 beschlossenen hatten. Bis 2030 will die EU ihren Treibhausgasausstoß um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 senken. Einen wichtigen Beitrag dazu soll der Emissionshandel leisten, dem unter anderem die Energieerzeuger und große Industrieunternehmen unterliegen. Um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen, soll ab 2020 bis 2030 die Gesamtmenge der CO2-Zertifikate pro Jahr um 2,2 Prozent sinken. Bislang sind es 1,74 Prozent.
Die nun anstehende Überarbeitung des Emissionshandels für die vierte Handelsperiode bis 2030 ist der zweite Reformschritt. In einem ersten Schritt hatten sich Mitgliedstaaten und Parlament auf die Einführung einer Marktstabilitätsreserve geeinigt. Damit sollen die derzeit vorhandenen großen Überschüsse im Markt nach und nach abgebaut werden. Ziel ist, dass der Emissionshandel wieder wirksame und verlässliche Preissignale für mehr Klimaschutz setzen kann.
Hendricks: „Wir brauchen jetzt zügige Verhandlungen. Denn die Unternehmen brauchen frühzeitig Planungssicherheit, damit sie die richtigen Investitionsentscheidungen treffen können und wir unsere Klimaziele effizient erreichen. Die Details werden wir noch intensiv analysieren und weiter diskutieren.“
Der Vorschlag enthält auch Regelungen für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen („Carbon Leakage“). Diese sollen die Zertifikate weiter kostenlos erhalten, damit die Produktion nicht aufgrund des Emissionshandels aus Europa verdrängt wird. Damit zeigt der Vorschlag ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ambitioniertem Klimaschutz auf der einen Seite und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf der anderen Seite.
Bild: ©istockcom/FrankyDeMeyer
Quelle: Pressemitteilung des BMUB vom 15.07.2015