BICC: Neue Publikation: “How to enforce due diligence?

In den kommenden Wochen wird das EU-Parlament über eine sinnvolle Gesetzgebung zum verantwortungsvollen Erwerb von Mineralien aus Konfliktregionen beraten. Mitte Mai 2015 wird es über eine EU-Verordnung abstimmen, die von der EU-Kommission entworfen wurde. Im BICC Policy Brief 2/2015 geben Marie Müller-Koné und Lena Guesnet Politikempfehlungen für die Gesetzgebung.

Die Autorinnen schlagen im Einzelnen vor:

Verbindliche Sorgfaltspflicht

Um die Ziele des Gesetzentwurfs zu erreichen, sollten die Vorgaben für die Sorgfaltspflicht europäischer Unternehmen verbindlich sein. Dies wird nicht nur die Nachfrage nach „konfliktfreien“ Mineralien ankurbeln, sondern auch Anreize für ihre lokale Kartierung und Rückverfolgung sowie die Rückkehr der Schmelzereien in die DR Kongo schaffen.

Sorgfaltspflicht der Endhersteller

Trotz der Komplexität der Aufgabe können Unternehmen am Ende der Lieferkette ihrer Sorgfaltspflicht mit geringen oder zumindest überschaubaren Kosten nachkommen. Angebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber asiatischen Konkurrenten existieren eher in der Vorstellung europäischer Unternehmen als in der Realität.

Notwendige „begleitende Maßnahmen“

Damit die Gesetzgebung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht ihre Wirkung in Konfliktregionen entfaltet, sollten EU-Akteure Multi-Stakeholder-Initiativen vor Ort unterstützen, da diese glaubwürdiger als rein staatliche oder privatwirtschaftliche Vorhaben sind.

Flexible Instrumente der Kartierung und Rückverfolgung

Statt starrer Zertifizierungsverfahren, die einen hohen Verwaltungsaufwand für staatliche wie wirtschaftliche Akteure bedeuten, sollten den Schmelzereien zur Durchführung ihrer Sorgfaltspflicht flexible aber zuverlässige Instrumente der Kartierung und Rückverfolgung zur Verfügung stehen. Gerade in Konfliktregionen, in denen wie in der Region der Großen Seen mit Umsetzungsschwierigkeiten zu rechnen ist, besteht die Gefahr, dass Zertifikate durch Betrugsfälle unglaubwürdig werden können.

Förderung des Kleinbergbaus

Ein Politikansatz, der Kleinbergbau unterstützt anstatt ihn zu unterbinden, ist besser geeignet um informellen Schürfern, die keine Verbindung zu bewaffneten Akteuren haben, einen Zugang zum Markt zu verschaffen. Zudem sollte eine formale Legalisierung nicht die Voraussetzung dafür sein, Kleinbergbau als „konfliktfrei“ anzuerkennen. Der Kleinbergbausektor als solcher darf nicht dafür bestraft werden, dass Ausnahmen Verbindungen zur Konfliktfinanzierung aufweisen.

Sie finden den Volltext von BICC Policy Brief 2/2015 “How to enforce due diligence? Making EU-legislation on ‘conflict minerals’ effective” (in Englisch) hier

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung von BICC vom 20.04.2015In den kommenden Wochen wird das EU-Parlament über eine sinnvolle Gesetzgebung zum verantwortungsvollen Erwerb von Mineralien aus Konfliktregionen beraten. Mitte Mai 2015 wird es über eine EU-Verordnung abstimmen, die von der EU-Kommission entworfen wurde. Im BICC Policy Brief 2/2015 geben Marie Müller-Koné und Lena Guesnet Politikempfehlungen für die Gesetzgebung.

Die Autorinnen schlagen im Einzelnen vor:

Verbindliche Sorgfaltspflicht

Um die Ziele des Gesetzentwurfs zu erreichen, sollten die Vorgaben für die Sorgfaltspflicht europäischer Unternehmen verbindlich sein. Dies wird nicht nur die Nachfrage nach „konfliktfreien“ Mineralien ankurbeln, sondern auch Anreize für ihre lokale Kartierung und Rückverfolgung sowie die Rückkehr der Schmelzereien in die DR Kongo schaffen.

Sorgfaltspflicht der Endhersteller

Trotz der Komplexität der Aufgabe können Unternehmen am Ende der Lieferkette ihrer Sorgfaltspflicht mit geringen oder zumindest überschaubaren Kosten nachkommen. Angebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber asiatischen Konkurrenten existieren eher in der Vorstellung europäischer Unternehmen als in der Realität.

Notwendige „begleitende Maßnahmen“

Damit die Gesetzgebung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht ihre Wirkung in Konfliktregionen entfaltet, sollten EU-Akteure Multi-Stakeholder-Initiativen vor Ort unterstützen, da diese glaubwürdiger als rein staatliche oder privatwirtschaftliche Vorhaben sind.

Flexible Instrumente der Kartierung und Rückverfolgung

Statt starrer Zertifizierungsverfahren, die einen hohen Verwaltungsaufwand für staatliche wie wirtschaftliche Akteure bedeuten, sollten den Schmelzereien zur Durchführung ihrer Sorgfaltspflicht flexible aber zuverlässige Instrumente der Kartierung und Rückverfolgung zur Verfügung stehen. Gerade in Konfliktregionen, in denen wie in der Region der Großen Seen mit Umsetzungsschwierigkeiten zu rechnen ist, besteht die Gefahr, dass Zertifikate durch Betrugsfälle unglaubwürdig werden können.

Förderung des Kleinbergbaus

Ein Politikansatz, der Kleinbergbau unterstützt anstatt ihn zu unterbinden, ist besser geeignet um informellen Schürfern, die keine Verbindung zu bewaffneten Akteuren haben, einen Zugang zum Markt zu verschaffen. Zudem sollte eine formale Legalisierung nicht die Voraussetzung dafür sein, Kleinbergbau als „konfliktfrei“ anzuerkennen. Der Kleinbergbausektor als solcher darf nicht dafür bestraft werden, dass Ausnahmen Verbindungen zur Konfliktfinanzierung aufweisen.

Sie finden den Volltext von BICC Policy Brief 2/2015 “How to enforce due diligence? Making EU-legislation on ‘conflict minerals’ effective” (in Englisch) hier

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung von BICC vom 20.04.2015