Mehr Mittel für wirksame Naturschutzleistungen (“dunkelgrüne” Agrarumweltmaßnahmen) und eine professionelle gesamtbetriebliche Naturschutzberatung für Landwirte forderte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), am 13. April beim Grünlandkolloquium in Oberelsbach (Kreis Rhön-Grabfeld).
Um den Rückgang der Biodiversität tatsächlich aufzuhalten, müssen die zur Verfügung stehenden Mittel in deutlich größerem Umfang für Naturschutzleistungen der Landwirte eingesetzt werden. Mit sogenannten “dunkelgrünen Maßnahmen” können vor allem Maßnahmen für die Biodiversität gefördert werden, wie beispielsweise die extensive Nutzung von besonders artenreichem Grünland oder das Anlegen von Saumstreifen später gemähter Grünlandflächen. “Darüber hinaus muss die Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) für die Landwirtschaft attraktiver werden”, sagte die BfN-Präsidentin. Dies müsse über eine langfristige Verlässlichkeit sowie angemessene Prämien erreicht werden. “Auch der gesamtbetrieblichen Naturschutzberatung für Landwirte muss mehr Bedeutung zugemessen werden”, forderte Prof. Jessel. Damit ließen sich nicht nur die ökologische Wirksamkeit der Maßnahmen steigern, sondern auch größere Transparenz und damit Akzeptanz erreichen.
Die BfN-Präsidentin begrüßte in diesem Zusammenhang eine Klarstellung der EU-Kommission, nach der Flächen, auf denen AUKM stattfinden, nach Ablauf der Verpflichtungsdauer wieder in den Ausgangszustand gebracht werden dürfen und daher zum Beispiel auch entsprechende Ackerflächen ihren Ackerstatus behalten und ohne eine verpflichtende Genehmigung nach Ablauf der Agrarumweltmaßnahme weiter als Acker genutzt werden können. Gegenteilige Befürchtungen, wie sie zuletzt auch vom Deutschen Bauernverband (DBV) geäußert wurden, sind damit unbegründet und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen genießen weiterhin Vertrauensschutz. Damit ist der erfolgreiche Weg des kooperativen Naturschutzes weiterhin weit offen. “Es ist gut”, so Jessel weiter, “dass die EU-Kommission noch einmal deutlich gemacht hat, dass Landwirtinnen und Landwirte, die an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen, keine Nachteile befürchten müssen. Dies würde auch dem Ziel der EU, die GAP ökologischer zu machen, entgegenstehen.”
Als besonders besorgniserregend ist aber die Tatsache zu werten, dass der Anteil des Grünlands an der landwirtschaftlichen Fläche seit 2003 um rund fünf Prozent gesunken ist. Entscheidende Faktoren für die Umwandlung in Ackerflächen und damit für den wachsenden Druck auf das verbleibende Grünland seien die Förderpolitik bei den erneuerbaren Energien im Bereich der Biomasse (Energiewende) gewesen sowie die anhaltende Intensivierung der Milchproduktion, die mit dem Wegfallen der Milchquote in Teilen sogar noch zunehmen dürfte. Die Lage für das Grünland und in der Folge auch für die Artenvielfalt wird somit immer prekärer. Dass beim Grünland dabei nicht nur quantitativ, d.h. in der Fläche, sondern auch in der Qualität gravierende Verschlechterungen zu verzeichnen sind, zeigt unter anderem der so genannte High Nature Value Farmland-Indikator. Die Daten belegen, dass das Grünland mit hohem Naturwert alleine zwischen 2009 und 2013 um 7,4 Prozent abgenommen hat, obwohl auf mehr als einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen Agrarumweltmaßnahmen gefördert wurden. “Diese Entwicklung ist aus Sicht des Naturschutzes dramatisch”, sagte Prof. Jessel. “Umso wichtiger ist es, das Instrument der Agrarumweltförderung im Sinne eines tatsächlich wirksamen Schutzes des Grünlands und seiner typischen Biodiversität auszugestalten und zu stärken.”
Hintergrund: Grünland und Biodiversität
Zum Grünland gehören gedüngte und ungedüngte Wiesen und Weiden zur Futtergewinnung, aber auch Mähwiesen zur Biomasse- und Einstreugewinnung, sowie Naturschutzflächen wie Feuchtgrünland, Magerrasen und Streuobstwiesen. Über ein Drittel aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen haben ihr Hauptvorkommen im Grünland (1.250 von 2.997 bzgl. Zugehörigkeit zu einer Vegetationseinheit und der Gefährdung bewerteten Arten). Von den in Deutschland gefährdeten Arten der Farn- und Blütenpflanzen haben sogar rund 40 % (das entspricht 822 Arten) ihr Hauptvorkommen im Grünland. Die meisten Vogelarten, die auf Wiesen und Weiden brüten, gehen wegen der hohen Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung deutlich im Bestand zurück. Bei den vorwiegend in Feuchtwiesen am Boden brütenden Arten wie Kiebitz und Uferschnepfe setzen sich die Bestandsverluste seit Jahrzehnten fort: Die Bestände des Kiebitz sind in den letzten 20 Jahren auf ein Viertel geschrumpft, bei der Uferschnepfe haben sie sich halbiert.
Mit dem Grünlandrückgang verlieren insbesondere auch die auf ein reiches Blüten- und Nektarangebot angewiesenen Insekten wie Bienen und Schmetterlinge ihre Nahrungsgrundlage und ihren Lebensraum. In der aktuellen Roten Liste zeigt sich, dass sich der negative Bestandstrend insbesondere der auf Magerrasen und Trockenrasen vorkommenden Tagfalter-Arten und der in Mähwiesen, Magerrasen und Heiden vorkommenden Bienen, fortgesetzt hat. Die Ameisenbläulinge der Feuchtwiesen (z.B. Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Maculinea nausithous) weisen einen starken Rückgang auf. Anlass zur Sorge gibt dabei nicht nur der quantitative Rückgang des Grünlands, der sich allein zwischen 1990 und 2009 auf 875.000 ha belief, sondern auch die qualitative Verschlechterung: Durch Intensivierung der Landwirtschaft nehmen Intensivwiesen und Mähweiden gegenüber biologisch vielfältigeren Grünlandflächen immer höhere Flächenanteile ein. Im kürzlich veröffentlichten nationalen Bericht zur FFH-Richtlinie, der den Erhaltungszustand der für den Naturschutz wichtigen Lebensräume bewertet, steht bei den Grünlandlebensräumen im kontinentalen und atlantischen Bereich bei keinem einzigen die Ampel auf “Grün”, was einen guten Erhaltungszustand anzeigen würde.
Quelle: Pressemitteilung des BfN vom 13.04.2015Mehr Mittel für wirksame Naturschutzleistungen (“dunkelgrüne” Agrarumweltmaßnahmen) und eine professionelle gesamtbetriebliche Naturschutzberatung für Landwirte forderte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), am 13. April beim Grünlandkolloquium in Oberelsbach (Kreis Rhön-Grabfeld).
Um den Rückgang der Biodiversität tatsächlich aufzuhalten, müssen die zur Verfügung stehenden Mittel in deutlich größerem Umfang für Naturschutzleistungen der Landwirte eingesetzt werden. Mit sogenannten “dunkelgrünen Maßnahmen” können vor allem Maßnahmen für die Biodiversität gefördert werden, wie beispielsweise die extensive Nutzung von besonders artenreichem Grünland oder das Anlegen von Saumstreifen später gemähter Grünlandflächen. “Darüber hinaus muss die Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) für die Landwirtschaft attraktiver werden”, sagte die BfN-Präsidentin. Dies müsse über eine langfristige Verlässlichkeit sowie angemessene Prämien erreicht werden. “Auch der gesamtbetrieblichen Naturschutzberatung für Landwirte muss mehr Bedeutung zugemessen werden”, forderte Prof. Jessel. Damit ließen sich nicht nur die ökologische Wirksamkeit der Maßnahmen steigern, sondern auch größere Transparenz und damit Akzeptanz erreichen.
Die BfN-Präsidentin begrüßte in diesem Zusammenhang eine Klarstellung der EU-Kommission, nach der Flächen, auf denen AUKM stattfinden, nach Ablauf der Verpflichtungsdauer wieder in den Ausgangszustand gebracht werden dürfen und daher zum Beispiel auch entsprechende Ackerflächen ihren Ackerstatus behalten und ohne eine verpflichtende Genehmigung nach Ablauf der Agrarumweltmaßnahme weiter als Acker genutzt werden können. Gegenteilige Befürchtungen, wie sie zuletzt auch vom Deutschen Bauernverband (DBV) geäußert wurden, sind damit unbegründet und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen genießen weiterhin Vertrauensschutz. Damit ist der erfolgreiche Weg des kooperativen Naturschutzes weiterhin weit offen. “Es ist gut”, so Jessel weiter, “dass die EU-Kommission noch einmal deutlich gemacht hat, dass Landwirtinnen und Landwirte, die an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen, keine Nachteile befürchten müssen. Dies würde auch dem Ziel der EU, die GAP ökologischer zu machen, entgegenstehen.”
Als besonders besorgniserregend ist aber die Tatsache zu werten, dass der Anteil des Grünlands an der landwirtschaftlichen Fläche seit 2003 um rund fünf Prozent gesunken ist. Entscheidende Faktoren für die Umwandlung in Ackerflächen und damit für den wachsenden Druck auf das verbleibende Grünland seien die Förderpolitik bei den erneuerbaren Energien im Bereich der Biomasse (Energiewende) gewesen sowie die anhaltende Intensivierung der Milchproduktion, die mit dem Wegfallen der Milchquote in Teilen sogar noch zunehmen dürfte. Die Lage für das Grünland und in der Folge auch für die Artenvielfalt wird somit immer prekärer. Dass beim Grünland dabei nicht nur quantitativ, d.h. in der Fläche, sondern auch in der Qualität gravierende Verschlechterungen zu verzeichnen sind, zeigt unter anderem der so genannte High Nature Value Farmland-Indikator. Die Daten belegen, dass das Grünland mit hohem Naturwert alleine zwischen 2009 und 2013 um 7,4 Prozent abgenommen hat, obwohl auf mehr als einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen Agrarumweltmaßnahmen gefördert wurden. “Diese Entwicklung ist aus Sicht des Naturschutzes dramatisch”, sagte Prof. Jessel. “Umso wichtiger ist es, das Instrument der Agrarumweltförderung im Sinne eines tatsächlich wirksamen Schutzes des Grünlands und seiner typischen Biodiversität auszugestalten und zu stärken.”
Hintergrund: Grünland und Biodiversität
Zum Grünland gehören gedüngte und ungedüngte Wiesen und Weiden zur Futtergewinnung, aber auch Mähwiesen zur Biomasse- und Einstreugewinnung, sowie Naturschutzflächen wie Feuchtgrünland, Magerrasen und Streuobstwiesen. Über ein Drittel aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen haben ihr Hauptvorkommen im Grünland (1.250 von 2.997 bzgl. Zugehörigkeit zu einer Vegetationseinheit und der Gefährdung bewerteten Arten). Von den in Deutschland gefährdeten Arten der Farn- und Blütenpflanzen haben sogar rund 40 % (das entspricht 822 Arten) ihr Hauptvorkommen im Grünland. Die meisten Vogelarten, die auf Wiesen und Weiden brüten, gehen wegen der hohen Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung deutlich im Bestand zurück. Bei den vorwiegend in Feuchtwiesen am Boden brütenden Arten wie Kiebitz und Uferschnepfe setzen sich die Bestandsverluste seit Jahrzehnten fort: Die Bestände des Kiebitz sind in den letzten 20 Jahren auf ein Viertel geschrumpft, bei der Uferschnepfe haben sie sich halbiert.
Mit dem Grünlandrückgang verlieren insbesondere auch die auf ein reiches Blüten- und Nektarangebot angewiesenen Insekten wie Bienen und Schmetterlinge ihre Nahrungsgrundlage und ihren Lebensraum. In der aktuellen Roten Liste zeigt sich, dass sich der negative Bestandstrend insbesondere der auf Magerrasen und Trockenrasen vorkommenden Tagfalter-Arten und der in Mähwiesen, Magerrasen und Heiden vorkommenden Bienen, fortgesetzt hat. Die Ameisenbläulinge der Feuchtwiesen (z.B. Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Maculinea nausithous) weisen einen starken Rückgang auf. Anlass zur Sorge gibt dabei nicht nur der quantitative Rückgang des Grünlands, der sich allein zwischen 1990 und 2009 auf 875.000 ha belief, sondern auch die qualitative Verschlechterung: Durch Intensivierung der Landwirtschaft nehmen Intensivwiesen und Mähweiden gegenüber biologisch vielfältigeren Grünlandflächen immer höhere Flächenanteile ein. Im kürzlich veröffentlichten nationalen Bericht zur FFH-Richtlinie, der den Erhaltungszustand der für den Naturschutz wichtigen Lebensräume bewertet, steht bei den Grünlandlebensräumen im kontinentalen und atlantischen Bereich bei keinem einzigen die Ampel auf “Grün”, was einen guten Erhaltungszustand anzeigen würde.
Quelle: Pressemitteilung des BfN vom 13.04.2015