09.05.2015 | UNEP/CMS: Italienischer Opernchor gibt UN-Benefizkonzert zum Weltzugvogeltag

Zum Weltzugvogeltag setzt das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (UNEP/CMS), auch als Bonner Konvention bekannt, und das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen Wasservögel (AEWA) einen musikalischen Akzent für Artenschutz. Der italienische Opernchor „Corale Lirica San Rocco“ aus Bologna gibt zum dritten Mal ein Benefizkonzert. Es findet am Samstag, 9. Mai um 19 Uhr in der Kreuzkirche in Bonn statt.

In diesem Jahr konnte die Sopranistin Emanuela Moreschi der Arena di Verona gewonnen werden, die bereits in zahlreichen Titelrollen von Verdi und Puccini Opern auf italienischen Opernbühnen debütierte.

Unter dem Titel Engel und Dämonen präsentiert der Opernchor Auszüge aus „Carmen“ von Georges Bizet, „Il Trovatore“ von Giuseppe Verdi, „Norma“ von Vincenzo Bellini, Verdis „Macbeth“ und dem „Requiem“ von Gabriel Fauré.

Der Erlös aus dem Konzert wird dem Schutz des vom Aussterben bedrohten Schneekranichs zugute-kommen. Die Bonner Konvention hat eines speziellen Abkommen entwickelt, um grenzübergreifend den dringenden Schutz des Schneekranichs zu sichern. Schätzungen zufolge gibt es nur noch zwischen 3500 und 4000 Exemplare weltweit. Aufgrund des dramatischen Rückgangs in den vergangenen Jahrzehnten ist der Schneekranich als bedrohte Art auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN verzeichnet.

Die Bonner Konvention und AEWA veranstalten den Weltzugvogeltag zum Schutz von Zugvögeln und ihrer Lebensräume. Offizieller Partner der globalen Kampagne ist das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP).

Der Chor, der in italienischen Opernhäusern und bei internationalen Festivals auftritt, finanziert seine Reise nach Bonn selbst. Unterstützt wird das Konzert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem Lions Club als Partner von UNEP und der Stadt Bonn.

Tickets gibt es an allen Vorverkaufsstellen von Bonnticket; Eintritt: 25 €, ermäßigt 15 €

Weitere Informationen:

Konzertprogramm

Weitere Informationen zum Benefizkonzert

Das Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS), auch als „Bonner Konvention“ bekannt, dient der Erhaltung wandernder Tierarten in ihrem gesamten Lebensraum auf dem Land, im Wasser und in der Luft. Dieses unter dem Dach des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) geschlossene zwischenstaatliche Übereinkommen soll die Erhaltung wild lebender Tierarten und ihrer Lebensräume auf globaler Ebene fördern. Die unter dem Dach von CMS beschlossenen Erhaltungsmaßnahmen reichen von rechtsverbindlichen Abkommen bis zu weniger formellen Instrumenten wie gemeinsame Absichtserklärungen und können an die Erfordernisse bestimmter Regionen angepasst werden. Bislang haben 120 Vertragsstaaten das Übereinkommen ratifiziert. www.cms.int

Das Sekretariat desAbkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (UNEP/AEWA) ist ein internationaler Vertrag zur Erhaltung wandernder Wasservögel und ihrer Lebensräume in ganz Afrika, Europa, dem Nahen Osten, Zentralasien, Grönland und dem Kanadischen Archipel. Es erfasst wandernde Wasservögel wie Kraniche, Störche, Pelikane, Flamingos, Enten, Gänse, Watvögel und Schwäne. AEWA wurde im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden Tierarten (UNEP/CMS) ausgearbeitet und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet. Es vereint die Länder und weitere in diesem Bereich tätige internationale Akteure in dem Bemühen, koordinierte Maßnahmen zur Erhaltung, Hege und Nutzung von wandernden Wasservögel in ihrem gesamten Lebensraum durchzuführen. www.unep-aewa.org

Quelle: Presseinformation der Vereinten Nationen in Bonn vom 27.04.2015

Zum Weltzugvogeltag setzt das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (UNEP/CMS), auch als Bonner Konvention bekannt, und das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen Wasservögel (AEWA) einen musikalischen Akzent für Artenschutz. Der italienische Opernchor „Corale Lirica San Rocco“ aus Bologna gibt zum dritten Mal ein Benefizkonzert. Es findet am Samstag, 9. Mai um 19 Uhr in der Kreuzkirche in Bonn statt.

In diesem Jahr konnte die Sopranistin Emanuela Moreschi der Arena di Verona gewonnen werden, die bereits in zahlreichen Titelrollen von Verdi und Puccini Opern auf italienischen Opernbühnen debütierte.

Unter dem Titel Engel und Dämonen präsentiert der Opernchor Auszüge aus „Carmen“ von Georges Bizet, „Il Trovatore“ von Giuseppe Verdi, „Norma“ von Vincenzo Bellini, Verdis „Macbeth“ und dem „Requiem“ von Gabriel Fauré.

Der Erlös aus dem Konzert wird dem Schutz des vom Aussterben bedrohten Schneekranichs zugute-kommen. Die Bonner Konvention hat eines speziellen Abkommen entwickelt, um grenzübergreifend den dringenden Schutz des Schneekranichs zu sichern. Schätzungen zufolge gibt es nur noch zwischen 3500 und 4000 Exemplare weltweit. Aufgrund des dramatischen Rückgangs in den vergangenen Jahrzehnten ist der Schneekranich als bedrohte Art auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN verzeichnet.

Die Bonner Konvention und AEWA veranstalten den Weltzugvogeltag zum Schutz von Zugvögeln und ihrer Lebensräume. Offizieller Partner der globalen Kampagne ist das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP).

Der Chor, der in italienischen Opernhäusern und bei internationalen Festivals auftritt, finanziert seine Reise nach Bonn selbst. Unterstützt wird das Konzert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem Lions Club als Partner von UNEP und der Stadt Bonn.

Tickets gibt es an allen Vorverkaufsstellen von Bonnticket; Eintritt: 25 €, ermäßigt 15 €

Weitere Informationen:

Konzertprogramm

Weitere Informationen zum Benefizkonzert

Das Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS), auch als „Bonner Konvention“ bekannt, dient der Erhaltung wandernder Tierarten in ihrem gesamten Lebensraum auf dem Land, im Wasser und in der Luft. Dieses unter dem Dach des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) geschlossene zwischenstaatliche Übereinkommen soll die Erhaltung wild lebender Tierarten und ihrer Lebensräume auf globaler Ebene fördern. Die unter dem Dach von CMS beschlossenen Erhaltungsmaßnahmen reichen von rechtsverbindlichen Abkommen bis zu weniger formellen Instrumenten wie gemeinsame Absichtserklärungen und können an die Erfordernisse bestimmter Regionen angepasst werden. Bislang haben 120 Vertragsstaaten das Übereinkommen ratifiziert. www.cms.int

Das Sekretariat desAbkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (UNEP/AEWA) ist ein internationaler Vertrag zur Erhaltung wandernder Wasservögel und ihrer Lebensräume in ganz Afrika, Europa, dem Nahen Osten, Zentralasien, Grönland und dem Kanadischen Archipel. Es erfasst wandernde Wasservögel wie Kraniche, Störche, Pelikane, Flamingos, Enten, Gänse, Watvögel und Schwäne. AEWA wurde im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden Tierarten (UNEP/CMS) ausgearbeitet und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet. Es vereint die Länder und weitere in diesem Bereich tätige internationale Akteure in dem Bemühen, koordinierte Maßnahmen zur Erhaltung, Hege und Nutzung von wandernden Wasservögel in ihrem gesamten Lebensraum durchzuführen. www.unep-aewa.org

Quelle: Presseinformation der Vereinten Nationen in Bonn vom 27.04.2015