Die erste Konferenz der Vertragsstaaten des Internationalen Vertrags über den Waffenhandel (International Arms Trade Treaty, ATT) wird vom 24. bis 27. August 2015 in Mexiko City stattfinden. Für die erfolgreiche Umsetzung des ATT spielt die Berichterstattung eine wichtige Rolle, die wiederum eng mit der Frage der Transparenz zusammenhängt. Im BICC Policy Brief 1/2015 geben Max Mutschler und Jan Grebe Politikempfehlungen, die zu ihrer Verbesserung beitragen sollen.
Die Autoren schlagen im Einzelnen vor:
Transparenz des ATT zum Kernanliegen machen
Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) braucht einen Mechanismus der Berichterstattung, durch den der internationale Handel mit Rüstungsgütern transparenter wird. Transparenz ist die Voraussetzung dafür, dass überwacht werden kann, ob Unterzeichnerstaaten die Kriterien des ATT einhalten. Sie ist ebenfalls die Grundlage für die Weiterentwicklung der internationalen Normen für Waffentransfers.
Mindeststandards
Vertragsstaaten sollten zumindest über autorisierte und tatsächliche Ausfuhren der konventionellen Waffen, die unter Artikel 2 (1) des Vertrags genannt werden, berichten. Bereitgestellte Informationen sollten die Anzahl und Beschreibungen der ausgeführten Waffen, das finanzielle Volumen der Ausfuhrgenehmigung, Transitländer sowie das Empfängerland enthalten.
Gelegenheit für zusätzliche Informationen
Eine standardisierte Vorlage für den Bericht sollte die Chance eröffnen, zusätzliche Informationen, beispielsweise mehr Details über den Endnutzer und den Zustand der Waffen, bereitzustellen. In einem solchen freiwilligen Teil sollte auch über die Ausfuhr von Munition/Munitionen, Teilen und Komponenten, Lizenzfertigungen, Technologien und Ausrüstungen zur Herstellung von konventionellen Waffen berichtet werden können.
Anreize für freiwillige Berichterstattung
Die Schaffung von Anreizen ist von entscheidender Bedeutung. Eine freiwillige Berichterstattung sollte sich positiv auf die Art der Unterstützung auswirken, die Staaten im Rahmen des Vertrages erhalten. Darüber hinaus sollte die Teilnahme an der freiwilligen Berichterstattung als Zeichen von Zuverlässigkeit als Partner auf dem internationalen Rüstungsmarkt gewertet werden.
Berichterstattung über abgelehnte Ausfuhranträge
Vertragsstaaten sollten miteinander diskutieren, wie ein System der Berichterstattung über abgelehnte Anträge aussehen sollte. Staaten könnten z. B. damit beginnen, vertraulich und eher informell über abgelehnte Ausfuhranträge zu berichten. Dies könnte in Zukunft zu einem standardisierten Prozess führen, der später von einem veröffentlichten Gesamtbericht über abgelehnte Anträge ergänzt wird.
Quelle: Pressemitteilung von BICC vom 26.03.2015