Die 39. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees findet vom 28. Juni bis 8. Juli 2015 im World Conference Center in Bonn statt. Zu der internationalen Konferenz werden rund 1.000 Delegierte und über 200 Journalisten aus aller Welt erwartet. Das Welterbekomitee entscheidet auf seiner jährlichen Tagung unter anderem über die Aufnahme von Kultur- und Naturstätten in die UNESCO-Welterbeliste. Drei deutsche Nominierungen liegen 2015 zur Entscheidung vor.
Die 39. Sitzung des Welterbekomitees wird vom Auswärtigen Amt in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission organisiert. Geleitet wird die Tagung von Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Sie wurde auf der 38. Komiteesitzung im Juni 2014 in Katar zur neuen Präsidentin des Welterbekomitees gewählt.
Das Welterbekomitee der UNESCO ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. Es besteht aus 21 Mitgliedern, die von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt werden. Deutschland wurde 2011 für vier Jahre zum Mitglied des Welterbekomitees gewählt.
Staatsministerin Böhmer leitet zudem eine Arbeitsgruppe, die im Auftrag des Welterbekomitees Vorschläge zur Reform der geltenden Regeln für die Evaluierung und Nominierung von Welterbestätten erarbeiten soll. Die Vorschläge sollen auf der diesjährigen Tagung des Welterbekomitees vorgelegt werden.
Drei deutsche Nominierungen für die Welterbeliste
Für die Welterbeliste sind in diesem Jahr rund 40 Stätten aus allen Weltregionen nominiert, unter anderem aus Kenia, dem Irak, Frankreich, der Ukraine und Mexiko. Deutschland hat die Speicherstadt in Hamburg und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus sowie den Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut für die UNESCO-Welterbeliste nominiert. Darüber hinaus liegt dem Welterbekomitee die länderübergreifende Nominierung “Denkmäler und Stätten der Wikinger” mit den in Deutschland liegenden Stätten Danewerk und Haithabu zur Beratung vor.
Entscheidend für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe ist der “außergewöhnliche universelle Wert” der Stätte. Das Komitee überprüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen die “Einzigartigkeit” und die “Authentizität” eines Kulturdenkmals sowie die “Integrität” einer Naturerbestätte. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden, denn mit der Aufnahme in die Welterbeliste sind langfristige Schutzmaßnahmen verbunden.
Neben den Neuaufnahmen in die Welterbeliste beschließt das Komitee auf seiner Tagung auch über die Einschreibung von Stätten in die “Liste des Welterbes in Gefahr”. Derzeit stehen auf dieser Liste 46 Welterbestätten, darunter viele gefährdete Kulturstätten in Syrien und im Irak. Außerdem entscheidet das Komitee über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung und über die Verwendung der Mittel des Welterbefonds.
Website zur Tagung
Die Deutsche UNESCO-Kommission ist Kooperationspartner des Auswärtigen Amts bei der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der 39. Tagung des Welterbekomitees. Hierzu hat die DUK eine Website “Welterbekomitee 2015” eingerichtet. Die Website informiert über das Programm der Tagung und das begleitende Young Experts Forum, stellt die Tagungsdokumente sowie Presseinformationen online zur Verfügung und bietet Hintergrundinformationen über das deutsche Engagement für das UNESCO-Welterbe.
Bisher stehen 39 deutsche Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste. Bereits zum zweiten Mal ist die Bundesrepublik Deutschland Gastgeber des Welterbekomitees. Erstmals 1995 tagte das Komitee in Berlin.
Young Experts Forum
Im Vorfeld der Komiteesitzung veranstaltet die Deutsche UNESCO-Kommission in Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz ein World Heritage Young Experts Forum. Es findet vom 18. bis 29. Juni 2015 in Koblenz und Bonn statt. Thema des Forums ist “Towards a Sustainable Management of World Heritage Sites”. An dem Forum nehmen junge Experten aus 33 Ländern aller Weltregionen teil. In Workshops, bei praktischen denkmalpflegerischen Arbeiten und einem Planspiel des Welterbekomitees befassen sich die Nachwuchsexperten mit aktuellen Fragen der Erhaltung und des nachhaltigen Managements von Welterbestätten. Zum Abschluss des Forums verabschieden die Delegierten eine Deklaration, die dann auf der Tagung des Welterbekomitees präsentiert wird. Das Forum wird vom Auswärtigen Amt finanziert.
Die UNESCO-Welterbekonvention
Das Kultur- und Naturerbe der Menschheit zu schützen, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist das Ziel der UNESCO-Welterbekonvention. Insgesamt haben 191 Staaten das “Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt” seit seiner Verabschiedung 1972 unterzeichnet. Auf der UNESCO-Welterbeliste stehen heute 1007 Natur- und Kulturerbestätten in 161 Ländern. Mit der Aufnahme in die Welterbeliste sind langfristige Schutzmaßnahmen verbunden, um die Welterbestätten für zukünftige Generationen zu erhalten. Über die von den Unterzeichnerstaaten jährlich vorgelegten Nominierungen entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das sich aus 21 gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es prüft, ob die vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) beraten das Komitee in seiner Arbeit.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zum Welterbe
Website zur 39. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees
Quelle: UNESCO Newsletter Nr. 1/2015 vom 12.03.2015Die 39. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees findet vom 28. Juni bis 8. Juli 2015 im World Conference Center in Bonn statt. Zu der internationalen Konferenz werden rund 1.000 Delegierte und über 200 Journalisten aus aller Welt erwartet. Das Welterbekomitee entscheidet auf seiner jährlichen Tagung unter anderem über die Aufnahme von Kultur- und Naturstätten in die UNESCO-Welterbeliste. Drei deutsche Nominierungen liegen 2015 zur Entscheidung vor.
Die 39. Sitzung des Welterbekomitees wird vom Auswärtigen Amt in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission organisiert. Geleitet wird die Tagung von Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Sie wurde auf der 38. Komiteesitzung im Juni 2014 in Katar zur neuen Präsidentin des Welterbekomitees gewählt.
Das Welterbekomitee der UNESCO ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. Es besteht aus 21 Mitgliedern, die von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt werden. Deutschland wurde 2011 für vier Jahre zum Mitglied des Welterbekomitees gewählt.
Staatsministerin Böhmer leitet zudem eine Arbeitsgruppe, die im Auftrag des Welterbekomitees Vorschläge zur Reform der geltenden Regeln für die Evaluierung und Nominierung von Welterbestätten erarbeiten soll. Die Vorschläge sollen auf der diesjährigen Tagung des Welterbekomitees vorgelegt werden.
Drei deutsche Nominierungen für die Welterbeliste
Für die Welterbeliste sind in diesem Jahr rund 40 Stätten aus allen Weltregionen nominiert, unter anderem aus Kenia, dem Irak, Frankreich, der Ukraine und Mexiko. Deutschland hat die Speicherstadt in Hamburg und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus sowie den Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut für die UNESCO-Welterbeliste nominiert. Darüber hinaus liegt dem Welterbekomitee die länderübergreifende Nominierung “Denkmäler und Stätten der Wikinger” mit den in Deutschland liegenden Stätten Danewerk und Haithabu zur Beratung vor.
Entscheidend für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe ist der “außergewöhnliche universelle Wert” der Stätte. Das Komitee überprüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen die “Einzigartigkeit” und die “Authentizität” eines Kulturdenkmals sowie die “Integrität” einer Naturerbestätte. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden, denn mit der Aufnahme in die Welterbeliste sind langfristige Schutzmaßnahmen verbunden.
Neben den Neuaufnahmen in die Welterbeliste beschließt das Komitee auf seiner Tagung auch über die Einschreibung von Stätten in die “Liste des Welterbes in Gefahr”. Derzeit stehen auf dieser Liste 46 Welterbestätten, darunter viele gefährdete Kulturstätten in Syrien und im Irak. Außerdem entscheidet das Komitee über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung und über die Verwendung der Mittel des Welterbefonds.
Website zur Tagung
Die Deutsche UNESCO-Kommission ist Kooperationspartner des Auswärtigen Amts bei der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der 39. Tagung des Welterbekomitees. Hierzu hat die DUK eine Website “Welterbekomitee 2015” eingerichtet. Die Website informiert über das Programm der Tagung und das begleitende Young Experts Forum, stellt die Tagungsdokumente sowie Presseinformationen online zur Verfügung und bietet Hintergrundinformationen über das deutsche Engagement für das UNESCO-Welterbe.
Bisher stehen 39 deutsche Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste. Bereits zum zweiten Mal ist die Bundesrepublik Deutschland Gastgeber des Welterbekomitees. Erstmals 1995 tagte das Komitee in Berlin.
Young Experts Forum
Im Vorfeld der Komiteesitzung veranstaltet die Deutsche UNESCO-Kommission in Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz ein World Heritage Young Experts Forum. Es findet vom 18. bis 29. Juni 2015 in Koblenz und Bonn statt. Thema des Forums ist “Towards a Sustainable Management of World Heritage Sites”. An dem Forum nehmen junge Experten aus 33 Ländern aller Weltregionen teil. In Workshops, bei praktischen denkmalpflegerischen Arbeiten und einem Planspiel des Welterbekomitees befassen sich die Nachwuchsexperten mit aktuellen Fragen der Erhaltung und des nachhaltigen Managements von Welterbestätten. Zum Abschluss des Forums verabschieden die Delegierten eine Deklaration, die dann auf der Tagung des Welterbekomitees präsentiert wird. Das Forum wird vom Auswärtigen Amt finanziert.
Die UNESCO-Welterbekonvention
Das Kultur- und Naturerbe der Menschheit zu schützen, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist das Ziel der UNESCO-Welterbekonvention. Insgesamt haben 191 Staaten das “Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt” seit seiner Verabschiedung 1972 unterzeichnet. Auf der UNESCO-Welterbeliste stehen heute 1007 Natur- und Kulturerbestätten in 161 Ländern. Mit der Aufnahme in die Welterbeliste sind langfristige Schutzmaßnahmen verbunden, um die Welterbestätten für zukünftige Generationen zu erhalten. Über die von den Unterzeichnerstaaten jährlich vorgelegten Nominierungen entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das sich aus 21 gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es prüft, ob die vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) beraten das Komitee in seiner Arbeit.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zum Welterbe
Website zur 39. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees
Quelle: UNESCO Newsletter Nr. 1/2015 vom 12.03.2015