BAFA: Große Nachfrage nach neuem Zuschuss für Rußpartikelfilter

Eine Woche nach dem Start der Online-Antragstellung sind bereits rund 4.000 Förderanträge für Rußpartikelfilter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Das BAFA bezuschusst die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen nach dem neu aufgelegten Programm der Bundesregierung mit 260 Euro.

Die Antragsteller profitieren von dem Zuschuss nicht nur finanziell: Dank der Nachrüstung erhalten sie eine grüne Plakette, mit der sie freie Fahrt in Umweltzonen haben. Durch den Filter wird der gesundheitsschädliche Partikelausstoß von Dieselfahrzeugen gesenkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert.

Förderfähig ist die Nachrüstung in PKW, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist.

Nach der Maxime „Erst nachrüsten, dann beantragen“ ist der Zuschuss in fünf Schritten erhältlich:

  1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüsten.
  2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
  3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
  4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA senden.
  5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel ist auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de > Weitere Aufgaben > Partikelminderungssysteme veröffentlicht. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Förderprogramm.

Der Zuschuss für den Einbau eines Partikelfilters kann seit dem 1. Februar 2015 online beim BAFA beantragt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 11.02.2015Eine Woche nach dem Start der Online-Antragstellung sind bereits rund 4.000 Förderanträge für Rußpartikelfilter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Das BAFA bezuschusst die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen nach dem neu aufgelegten Programm der Bundesregierung mit 260 Euro.

Die Antragsteller profitieren von dem Zuschuss nicht nur finanziell: Dank der Nachrüstung erhalten sie eine grüne Plakette, mit der sie freie Fahrt in Umweltzonen haben. Durch den Filter wird der gesundheitsschädliche Partikelausstoß von Dieselfahrzeugen gesenkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert.

Förderfähig ist die Nachrüstung in PKW, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist.

Nach der Maxime „Erst nachrüsten, dann beantragen“ ist der Zuschuss in fünf Schritten erhältlich:

  1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüsten.
  2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
  3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
  4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA senden.
  5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel ist auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de > Weitere Aufgaben > Partikelminderungssysteme veröffentlicht. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Förderprogramm.

Der Zuschuss für den Einbau eines Partikelfilters kann seit dem 1. Februar 2015 online beim BAFA beantragt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 11.02.2015