Ordnungsrechtliche Instrumente zur Reduzierung der Kohleverstromung in Deutschland sind juristisch zulässig und entsprechen dem EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch in Auftrag gegebenes Gutachten der Berliner Rechtsanwältin für Energie- und Klimarecht Dr. Cornelia Ziehm. „Mehrere Studien zeigen eindeutig, dass Deutschland sein Ziel beim Klimaschutz bis 2020 ohne deutlich weniger Kohleverstromung nicht erreichen kann”, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. “Wir zeigen nun, wie das ordnungsrechtlich gelingen kann.“
Rechtsanwältin Cornelia Ziehm: „Das Europäische Primärrecht baut auf das Vorsorgeprinzip. Es verlangt geradezu von den Mitgliedsstaaten, bei mangelnder Lenkungswirkung des EU-Emissionshandels für die nationalen Ziele im Klimaschutz zusätzliche Instrumente einzuführen. Das deutsche Immissionsschutzgesetz bietet dafür die ordnungsrechtliche Grundlage. Einen Anspruch der Kraftwerksbetreiber auf einen uneingeschränkten Weiterbetrieb ihrer Anlagen gibt es nicht.“
Die Bundesregierung wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch einen Plan vorlegen, wie sie den CO2-Ausstoß aus fossilen Kraftwerken per Gesetz einschränken will. Die Studie zeigt, wie ordnungsrechtliche Instrumente nicht nur volkswirtschaftlich sinnvoll, effizient und ökologisch sein können, sondern auch ein Höchstmaß an Flexibilität für die Erzeuger bieten können. Der Ansatz dabei ist eine Kombination von Altersgrenzen und maximalen CO2-Emissionsjahresfrachten für die Betreiberflotten der Energieerzeuger. Dies gäbe den Unternehmen mehr Flexibilität beim Betrieb ihrer Kraftwerke, stellte aber dennoch das Erreichen der Klimaziele sicher.
Germanwatch: Ohne zusätzliche Eingriffe bei Kohle werden Klimaziele 2020 verfehlt
An einem zumindest vorübergehenden ordnungspolitischen Eingreifen führt nach Ansicht von Germanwatch kein Weg mehr vorbei. Der faktische Kollaps des EU-Emissionshandels hat zu einer Renaissance der Kohleverstromung in Deutschland geführt. Massive Überschüsse von CO2-Verschmutzungsrechten und der mangelnde Reformwillen der EU-Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren verhindert, dass der Emissionshandel die gewünschte Lenkungswirkung hin zu klimaverträglicheren Energieträgern entfalten konnte. Die gestiegenen CO2-Emissionen in Folge des Kohlebooms verhindern aktuell effektiven Klimaschutz und gefährden die kurz- und langfristigen Bemühungen Deutschlands, den CO2-Ausstoß auf ein mit dem Zwei-Grad-Limit zu vereinbarendes Maß zu begrenzen.
Vom Stand 2013 aus gerechnet muss Deutschland allein im Kraftwerkspark 100 Millionen Jahrestonnen CO2 bis 2020 einsparen, um wieder ein Vorreiter beim Klimaschutz werden zu können. Die Herausnahme der alten und ineffektiven Kohlekapazitäten würde zudem die bestehenden massiven Überkapazitäten bei der Stromproduktion abbauen und den Börsenstrompreis soweit stabilisieren, dass sich flexible und CO2-ärmere Gaskraftwerke wieder besser am Markt behaupten könnten. Die Auswirkungen auf den Strompreis für die Verbraucher wären dabei äußerst moderat, wie eine Studie des DIW vor wenigen Tagen gezeigt hat.
Das Gutachten weist zudem darauf hin, dass die argumentative Trennung in den Emissionshandel als Marktinstrument und nationale CO2-Grenzwerte als Ordnungsrecht schlicht falsch ist. So besteht der Emissionshandel seit seiner Entstehung aus einer Vielzahl ordnungsrechtlicher Instrumente wie z.B. dem brennstoffbezogenen Benchmarking-System. Ein ordnungsrechtlicher Ansatz zur Reduzierung der Kohleverstromung kann Druck in Richtung eines funktionsfähigen EU-Emissionshandels ausüben und geplanten Reformmaßnahmen das notwendige politische Gewicht verleihen.
Das Rechtsgutachten im Internet
Quelle: Pressemitteilung von Germanwatch vom 27.11.2014Ordnungsrechtliche Instrumente zur Reduzierung der Kohleverstromung in Deutschland sind juristisch zulässig und entsprechen dem EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch in Auftrag gegebenes Gutachten der Berliner Rechtsanwältin für Energie- und Klimarecht Dr. Cornelia Ziehm. „Mehrere Studien zeigen eindeutig, dass Deutschland sein Ziel beim Klimaschutz bis 2020 ohne deutlich weniger Kohleverstromung nicht erreichen kann”, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. “Wir zeigen nun, wie das ordnungsrechtlich gelingen kann.“
Rechtsanwältin Cornelia Ziehm: „Das Europäische Primärrecht baut auf das Vorsorgeprinzip. Es verlangt geradezu von den Mitgliedsstaaten, bei mangelnder Lenkungswirkung des EU-Emissionshandels für die nationalen Ziele im Klimaschutz zusätzliche Instrumente einzuführen. Das deutsche Immissionsschutzgesetz bietet dafür die ordnungsrechtliche Grundlage. Einen Anspruch der Kraftwerksbetreiber auf einen uneingeschränkten Weiterbetrieb ihrer Anlagen gibt es nicht.“
Die Bundesregierung wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch einen Plan vorlegen, wie sie den CO2-Ausstoß aus fossilen Kraftwerken per Gesetz einschränken will. Die Studie zeigt, wie ordnungsrechtliche Instrumente nicht nur volkswirtschaftlich sinnvoll, effizient und ökologisch sein können, sondern auch ein Höchstmaß an Flexibilität für die Erzeuger bieten können. Der Ansatz dabei ist eine Kombination von Altersgrenzen und maximalen CO2-Emissionsjahresfrachten für die Betreiberflotten der Energieerzeuger. Dies gäbe den Unternehmen mehr Flexibilität beim Betrieb ihrer Kraftwerke, stellte aber dennoch das Erreichen der Klimaziele sicher.
Germanwatch: Ohne zusätzliche Eingriffe bei Kohle werden Klimaziele 2020 verfehlt
An einem zumindest vorübergehenden ordnungspolitischen Eingreifen führt nach Ansicht von Germanwatch kein Weg mehr vorbei. Der faktische Kollaps des EU-Emissionshandels hat zu einer Renaissance der Kohleverstromung in Deutschland geführt. Massive Überschüsse von CO2-Verschmutzungsrechten und der mangelnde Reformwillen der EU-Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren verhindert, dass der Emissionshandel die gewünschte Lenkungswirkung hin zu klimaverträglicheren Energieträgern entfalten konnte. Die gestiegenen CO2-Emissionen in Folge des Kohlebooms verhindern aktuell effektiven Klimaschutz und gefährden die kurz- und langfristigen Bemühungen Deutschlands, den CO2-Ausstoß auf ein mit dem Zwei-Grad-Limit zu vereinbarendes Maß zu begrenzen.
Vom Stand 2013 aus gerechnet muss Deutschland allein im Kraftwerkspark 100 Millionen Jahrestonnen CO2 bis 2020 einsparen, um wieder ein Vorreiter beim Klimaschutz werden zu können. Die Herausnahme der alten und ineffektiven Kohlekapazitäten würde zudem die bestehenden massiven Überkapazitäten bei der Stromproduktion abbauen und den Börsenstrompreis soweit stabilisieren, dass sich flexible und CO2-ärmere Gaskraftwerke wieder besser am Markt behaupten könnten. Die Auswirkungen auf den Strompreis für die Verbraucher wären dabei äußerst moderat, wie eine Studie des DIW vor wenigen Tagen gezeigt hat.
Das Gutachten weist zudem darauf hin, dass die argumentative Trennung in den Emissionshandel als Marktinstrument und nationale CO2-Grenzwerte als Ordnungsrecht schlicht falsch ist. So besteht der Emissionshandel seit seiner Entstehung aus einer Vielzahl ordnungsrechtlicher Instrumente wie z.B. dem brennstoffbezogenen Benchmarking-System. Ein ordnungsrechtlicher Ansatz zur Reduzierung der Kohleverstromung kann Druck in Richtung eines funktionsfähigen EU-Emissionshandels ausüben und geplanten Reformmaßnahmen das notwendige politische Gewicht verleihen.
Das Rechtsgutachten im Internet
Quelle: Pressemitteilung von Germanwatch vom 27.11.2014