Der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) begrüßt zwar grundsätzlich den BMZ-Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit, fordert aber gleichzeitig auch verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung. Der Plan wurde heute in Berlin vorgestellt.
„Das BMZ sollte die Wirkung des Aktionsplanes genau überwachen. Hierzu sind klare Vorgaben für die staatlichen Durchführungsorganisationen bei der Realisierung entwicklungspolitischer Projekte notwendig“, sagt VENRO-Vorstandsmitglied Albert Eiden. Dies betreffe zum Beispiel den barrierefreien Zugang zu Gebäuden, aber auch die Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen.
Der Aktionsplan ist laut VENRO ein erster Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Ein Schwachpunkt bleibt aber die mangelnde Verbindlichkeit. „Wenn der Plan umgesetzt werden soll, müssen dafür auch die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. Ansonsten bleibt er nur ein Papiertiger“, so Eiden weiter.
Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes hat sich VENRO intensiv beteiligt und die Erfahrungen der Mitgliedsorganisationen eingebracht. Die Arbeitsgruppe „Behinderung und Entwicklung“ setzt sich seit 2001 dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Durchführung von Projekten berücksichtigt und beteiligt werden.
Der Weltbehindertenbericht, der 2011 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltbank herausgegeben worden ist, zeigt deutlich, dass ohne eine angemessene Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) zur Armutsbekämpfung und Förderung von Bildung und Gesundheit nicht erreicht werden können. Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung.
Lesen Sie hier die vollständige Mitteilung.Der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) begrüßt zwar grundsätzlich den BMZ-Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit, fordert aber gleichzeitig auch verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung. Der Plan wurde heute in Berlin vorgestellt.
„Das BMZ sollte die Wirkung des Aktionsplanes genau überwachen. Hierzu sind klare Vorgaben für die staatlichen Durchführungsorganisationen bei der Realisierung entwicklungspolitischer Projekte notwendig“, sagt VENRO-Vorstandsmitglied Albert Eiden. Dies betreffe zum Beispiel den barrierefreien Zugang zu Gebäuden, aber auch die Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen.
Der Aktionsplan ist laut VENRO ein erster Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Ein Schwachpunkt bleibt aber die mangelnde Verbindlichkeit. „Wenn der Plan umgesetzt werden soll, müssen dafür auch die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. Ansonsten bleibt er nur ein Papiertiger“, so Eiden weiter.
Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes hat sich VENRO intensiv beteiligt und die Erfahrungen der Mitgliedsorganisationen eingebracht. Die Arbeitsgruppe „Behinderung und Entwicklung“ setzt sich seit 2001 dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Durchführung von Projekten berücksichtigt und beteiligt werden.
Der Weltbehindertenbericht, der 2011 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltbank herausgegeben worden ist, zeigt deutlich, dass ohne eine angemessene Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) zur Armutsbekämpfung und Förderung von Bildung und Gesundheit nicht erreicht werden können. Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung.
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