Gudrun Kopp, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, hat am heutigen (06.02.2013) Mittwoch im Beisein zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, und Wissenschaft den Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit vorgestellt.
Der Aktionsplan zielt mit über 40 Einzelmaßnahmen darauf ab, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf drei Ebenen zu verbessern: Innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Zusammenarbeit mit internationalen Entwicklungsakteuren, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft.
Gudrun Kopp unterstrich die entscheidende Bedeutung, die der Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen Verständnis von Behinderung auch für die Entwicklungszusammenarbeit hat. Sie sagte: “Wenn Behinderung das Vorhandensein gesellschaftlicher Barrieren ist, dann muss man über Barrierefreiheit nachdenken und zwar nicht nur der in unserer Umwelt, sondern auch der in unseren Köpfen; dann muss man sich fragen, wie Ausgrenzung bekämpft werden kann und nicht nur, wie sich ein körperliches Defizit ausgleichen lässt.* Gudrun Kopp ergänzte: *Es geht nicht darum jemanden, der *anders* ist, so passend zu machen, dass er in unser System hineinpasst, sondern unser System so anzupassen, dass eben jeder hineinpasst. Der Ball liegt also in unserem Spielfeld und das spiegelt unser Aktionsplan wider.* Die Parlamentarische Staatssekretärin machte zudem deutlich, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eine gemeinsame Aufgabe ist und ermutigte die Teilnehmenden gemeinsam daran zu arbeiten.
Die Erstellung des Aktionsplans erfolgte mit breiter öffentlicher Beteiligung. So hatte das BMZ bereits im Vorfeld mehrere Runde Tische veranstaltet, an denen Vertreter aus der deutschen Zivilgesellschaft, den Behindertenverbänden und der Privatwirtschaft beteiligt waren. Die im Jahr 2009 von Deutschland unterzeichnete Behindertenrechtskonvention hatte den Stein ins Rollen gebracht, sie ist die bislang einzige Menschenrechtskonvention, die durch einen Artikel explizit auch die Rolle der internationalen Zusammenarbeit definiert.
Klicken Sie hier um zum Aktionsplan zu gelangen.
Gudrun Kopp, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, hat am heutigen Mittwoch im Beisein zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, und Wissenschaft den Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit vorgestellt.
Der Aktionsplan zielt mit über 40 Einzelmaßnahmen darauf ab, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf drei Ebenen zu verbessern: Innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Zusammenarbeit mit internationalen Entwicklungsakteuren, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft.
Gudrun Kopp unterstrich die entscheidende Bedeutung, die der Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen Verständnis von Behinderung auch für die Entwicklungszusammenarbeit hat. Sie sagte: “Wenn Behinderung das Vorhandensein gesellschaftlicher Barrieren ist, dann muss man über Barrierefreiheit nachdenken und zwar nicht nur der in unserer Umwelt, sondern auch der in unseren Köpfen; dann muss man sich fragen, wie Ausgrenzung bekämpft werden kann und nicht nur, wie sich ein körperliches Defizit ausgleichen lässt.* Gudrun Kopp ergänzte: *Es geht nicht darum jemanden, der *anders* ist, so passend zu machen, dass er in unser System hineinpasst, sondern unser System so anzupassen, dass eben jeder hineinpasst. Der Ball liegt also in unserem Spielfeld und das spiegelt unser Aktionsplan wider.* Die Parlamentarische Staatssekretärin machte zudem deutlich, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eine gemeinsame Aufgabe ist und ermutigte die Teilnehmenden gemeinsam daran zu arbeiten.
Die Erstellung des Aktionsplans erfolgte mit breiter öffentlicher Beteiligung. So hatte das BMZ bereits im Vorfeld mehrere Runde Tische veranstaltet, an denen Vertreter aus der deutschen Zivilgesellschaft, den Behindertenverbänden und der Privatwirtschaft beteiligt waren. Die im Jahr 2009 von Deutschland unterzeichnete Behindertenrechtskonvention hatte den Stein ins Rollen gebracht, sie ist die bislang einzige Menschenrechtskonvention, die durch einen Artikel explizit auch die Rolle der internationalen Zusammenarbeit definiert.
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