Um den Schutz von Haien geht es vom 24. bis 27. September in Bonn. Im Wissenschaftszentrum Bonn kommen dann rund 100 internationale Delegierte zum ersten Treffen der Unterzeichnerstaaten der Absichterklärung zum Schutz der Haie im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten zum Austausch zusammen.
Insgesamt haben sich 27 Länder zu der Erklärung bekannt, darunter auch Deutschland. Die Absichtserklärung ist noch kein bindendes Abkommen, sondern umfasst Maßnahmen, die die unterzeichnenden Vertragsstaaten zum Schutz der Arten einrichten sollten.
Die Absichtserklärung, die 2010 nach drei Treffen – das erste 2007 in Mahé auf den Seychellen, das zweite 2008 in Rom und das dritte im Februar 2010 in Manila – initiiert wurde, umfasst zurzeit sieben Hai-Arten in den Anhangslisten: Wal-, Riesen-, Weiß-, Lang- und Kurzflossenmako, Heringshai und die Bestände des Dornhais auf der Nordhalbkugel. Die Erklärung sieht unter anderem die Erarbeitung eines Schutzplans vor sowie die Bildung einer Expertengruppe, die Maßnahmen zur Umsetzung empfiehlt.
Hintergrund Bonner Konvention
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS), auch Bonner Konvention genannt, schützt wandernde Tierarten und ihre Lebensräume zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Als Vertrag unter der Ägide des Umweltprogramms der Vereinten Nationen bietet die Konvention eine globale Plattform für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Walen und Delphinen, Meeresschildkröten, Haien, Elefanten, Zugvögeln und Gorillas. Weitere Informationen im Internet unter http://www.cms.int/species/sharks/MOS_Mtgs/mos1_docs_overview.htm.
PressemitteilungUm den Schutz von Haien geht es vom 24. bis 27. September in Bonn. Im Wissenschaftszentrum Bonn kommen dann rund 100 internationale Delegierte zum ersten Treffen der Unterzeichnerstaaten der Absichterklärung zum Schutz der Haie im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten zum Austausch zusammen.
Insgesamt haben sich 27 Länder zu der Erklärung bekannt, darunter auch Deutschland. Die Absichtserklärung ist noch kein bindendes Abkommen, sondern umfasst Maßnahmen, die die unterzeichnenden Vertragsstaaten zum Schutz der Arten einrichten sollten.
Die Absichtserklärung, die 2010 nach drei Treffen – das erste 2007 in Mahé auf den Seychellen, das zweite 2008 in Rom und das dritte im Februar 2010 in Manila – initiiert wurde, umfasst zurzeit sieben Hai-Arten in den Anhangslisten: Wal-, Riesen-, Weiß-, Lang- und Kurzflossenmako, Heringshai und die Bestände des Dornhais auf der Nordhalbkugel. Die Erklärung sieht unter anderem die Erarbeitung eines Schutzplans vor sowie die Bildung einer Expertengruppe, die Maßnahmen zur Umsetzung empfiehlt.
Hintergrund Bonner Konvention
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS), auch Bonner Konvention genannt, schützt wandernde Tierarten und ihre Lebensräume zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Als Vertrag unter der Ägide des Umweltprogramms der Vereinten Nationen bietet die Konvention eine globale Plattform für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Walen und Delphinen, Meeresschildkröten, Haien, Elefanten, Zugvögeln und Gorillas. Weitere Informationen im Internet unter http://www.cms.int/species/sharks/MOS_Mtgs/mos1_docs_overview.htm.