DStGB und BMU: Konferenz zum kommunalen Klimaschutz

    Die Energiewende und die im Energiekonzept vereinbarten Ziele der Bundesregierung, den Ausstoß von Treibhausgasen von 1990 bis 2020 um 40% und bis 2050 um 80% bis 95% zu senken, sind nur mit den Kommunen und einer ausreichenden Förderung des „kommunalen Klimaschutzes” erreichbar. Dies ist eine Kernaussage der heute in Bonn vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bereits zum fünften Mal ausgerichteten Klimaschutzkonferenz.

    “Die Städte und Gemeinden haben, insbesondere als Planungsträger für die Ansiedlung der erneuerbaren Energien, aber auch als großer Gebäudebesitzer, gemeinsam mit ihren Stadtwerken und der Bürgerschaft maßgeblich dazu beigetragen, dass bereits über 20 % unseres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Als Adressaten und Anwender der neuen Gesetze zur Energiewende stehen die Kommunen nun vor zusätzlichen Herausforderungen, die sie nicht alleine bewältigen können”, betonte der Präsident des DStGB, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen. Er betonte in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung der Kommunalprogramme im Rahmen des Energie- und Klimafonds, die angesichts der aktuellen CO2-Preis-Entwicklungen keinesfalls gekürzt werden dürften.

    Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jürgen Becker, sprach den Kommunen eine besondere Rolle bei der Umsetzung der Energiewende zu: „Die Energiewende bietet für Kommunen große ökonomische Chancen – gerade wegen der Ausbaupotenziale für Windenergie. Photovoltaik und Bioenergie, aber auch weil die Steigerung der Energieeffizienz und die energetische Gebäudesanierung lokale Wertschöpfung garantiert.” Das Bundesumweltministerium fördere entsprechende kommunale Aktivitäten im Rahmen seiner Kommunalrichtlinie und habe 2011 über 1.250 Anträge mit einem Fördervolumen von 71 Mio. EUR bewilligt. Bis 31. März 2012 könnten Kommunen wieder neue Anträge einreichen. Für 2012 seien Förderzusagen von über 100 Mio. EUR geplant.

    Schäfer sagte die konstruktive Mitarbeit des DStGB bei der Begleitung der Energiewende zu, gerade auch um Planungssicherheit zu ermöglichen. Zur Akzeptanzsteigerung müsse aber auch der Gesetzgeber beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des dringenden Baus neuer Leitungsnetze den betroffenen Kommunen, insbesondere durch eine klare Regelung im Netzausbaubeschleunigungsgesetz, eine eigene Wertschöpfung ermöglichen.

    InformationDie Energiewende und die im Energiekonzept vereinbarten Ziele der Bundesregierung, den Ausstoß von Treibhausgasen von 1990 bis 2020 um 40% und bis 2050 um 80% bis 95% zu senken, sind nur mit den Kommunen und einer ausreichenden Förderung des „kommunalen Klimaschutzes” erreichbar. Dies ist eine Kernaussage der heute in Bonn vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bereits zum fünften Mal ausgerichteten Klimaschutzkonferenz.

    “Die Städte und Gemeinden haben, insbesondere als Planungsträger für die Ansiedlung der erneuerbaren Energien, aber auch als großer Gebäudebesitzer, gemeinsam mit ihren Stadtwerken und der Bürgerschaft maßgeblich dazu beigetragen, dass bereits über 20 % unseres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Als Adressaten und Anwender der neuen Gesetze zur Energiewende stehen die Kommunen nun vor zusätzlichen Herausforderungen, die sie nicht alleine bewältigen können”, betonte der Präsident des DStGB, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen. Er betonte in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung der Kommunalprogramme im Rahmen des Energie- und Klimafonds, die angesichts der aktuellen CO2-Preis-Entwicklungen keinesfalls gekürzt werden dürften.

    Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jürgen Becker, sprach den Kommunen eine besondere Rolle bei der Umsetzung der Energiewende zu: „Die Energiewende bietet für Kommunen große ökonomische Chancen – gerade wegen der Ausbaupotenziale für Windenergie. Photovoltaik und Bioenergie, aber auch weil die Steigerung der Energieeffizienz und die energetische Gebäudesanierung lokale Wertschöpfung garantiert.” Das Bundesumweltministerium fördere entsprechende kommunale Aktivitäten im Rahmen seiner Kommunalrichtlinie und habe 2011 über 1.250 Anträge mit einem Fördervolumen von 71 Mio. EUR bewilligt. Bis 31. März 2012 könnten Kommunen wieder neue Anträge einreichen. Für 2012 seien Förderzusagen von über 100 Mio. EUR geplant.

    Schäfer sagte die konstruktive Mitarbeit des DStGB bei der Begleitung der Energiewende zu, gerade auch um Planungssicherheit zu ermöglichen. Zur Akzeptanzsteigerung müsse aber auch der Gesetzgeber beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des dringenden Baus neuer Leitungsnetze den betroffenen Kommunen, insbesondere durch eine klare Regelung im Netzausbaubeschleunigungsgesetz, eine eigene Wertschöpfung ermöglichen.

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