Jede Generation muss ihre Aufgaben lösen und darf sie nicht nachkommenden Generationen aufbürden. Wie die Bundesregierung dieses Leitbild einer nachhaltigen Politik in ihrem politischen Handeln umsetzt, beschreibt der Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Der Fortschrittsbericht 2012 wurde am 15. Februar vom Bundeskabinett beschlossen. In dem Bericht entwickelt die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsstrategie vom April 2002 fort und zeigt, wie Nachhaltigkeit als politisches Leitprinzip seit dem letzten Fortschrittsbericht 2008 gestärkt wurde. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die gesamte Politik der Bundesregierung wird in einer umfassenden Bestandsaufnahme erläutert.
Im Jahr der Nachhaltigkeitskonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro setzt der Fortschrittsbericht 2012 seine Schwerpunkte auf Themen mit globalem Bezug. Diese sind: nachhaltiges Wirtschaften, Klima und Energie und Wasserpolitik. Darüber hinaus enthält er Aussagen zu wichtigen Aufgaben in einer Vielzahl von Politikfeldern, insbesondere zur fiskalischen Nachhaltigkeit.
Nachhaltige Entwicklung ist ein Prozess
Seit dem letzten Bericht 2008 gibt es eine wesentliche Änderung: die Stärkung des Nachhaltigkeitsgedankens in der Rechtsetzung. Bei jedem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetz beziehungsweise jeder Rechtsverordnung wird seit 2009 gefragt, welche Auswirkungen das Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung hat. Nachhaltigkeit wurde dafür in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung als ein Prüfstein der Gesetzesfolgenabschätzung verankert und trägt dadurch insgesamt auch zur besseren Rechtsetzung bei.
Nachhaltige Entwicklung ist ein Prozess, der die gesamte Gesellschaft betrifft. Deshalb äußern sich im Bericht in Gastbeiträgen der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Rat für Nachhaltige Entwicklung. Einbezogen wurden außerdem viele Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Institutionen aus dem Dialog zur Nachhaltigkeit, der von November 2010 bis Oktober 2011 im Internet lief.
Um die Wirksamkeit der Strategie, Erfolge wie auch Misserfolge, messbar zu machen, wurden Indikatoren zu 21 Themen mit insgesamt 38 Zielen definiert. Mit der Überprüfung dieser Indikatoren wurden auch neue Ziele aufgenommen (zum Beispiel strukturelles Defizit bei der Staatsverschuldung), andere wurden mit der Perspektive bis zum Jahr 2050 geändert (zum Beispiel Anteil erneuerbarer Energien). Über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren gibt eine Analyse durch das Statistische Bundesamt Auskunft, die in den Bericht aufgenommen worden ist. Damit wird ein objektives und fachlich unabhängiges Monitoring gewährleistet.
Schwerpunktthemen
Nachhaltiges Wirtschaften steht für Anpassung an die Herausforderungen unserer Zeit, das Ergreifen von wirtschaftlichen Chancen und Zukunftsverantwortung in Unternehmen und Organisationen. Deutsche Unternehmen haben eine gute Startposition im Wettbewerb um nachhaltiges Wirtschaften. Viele sind bereits Vorreiter bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeit in ihre Geschäftspolitik.
Nachhaltiges Wirtschaften lebt vom Zusammenwirken von staatlichen und unternehmerischen Aktivitäten unter Einbeziehung der Konsumenten. Von besonderer Bedeutung ist, dass immer mehr Menschen ihre Kaufentscheidungen nicht nur von Preis, Marke und Qualität, sondern auch von einer nachhaltigen und sozial verantwortlichen Herstellung und Verarbeitung der Produkte abhängig machen.
Die Bundesregierung unterstützt national wie international nachhaltiges Wirtschaften zum Beispiel mit dem Konzept “Corporate Social Responsibility” (CSR). Es bietet einen wichtigen Ansatz für Unternehmen, eigenverantwortlich unternehmerisches Handeln mit gesellschaftlicher Verantwortung zu verbinden.
Klima und Energie sind zentrale Themen für eine nachhaltige Entwicklung. Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel bleiben eine der größten Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert.
Im Rahmen der Beschlüsse zur Energiepolitik der Zukunft hat die Bundesregierung ihr Ziel bekräftigt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Bis zum Jahr 2050 sieht das Energiekonzept eine Senkung um 80 bis 95 Prozent vor. Auf der Grundlage des 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokolls verpflichtete sich Deutschland, seine Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Bezogen auf das Basisjahr des Kyoto-Protokolls sank die Gesamtemission bis zum Jahr 2009 um 25,3 Prozent. Damit erreichte Deutschland die angestrebte Emissionsreduktion schon im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums.
Deutschland soll in Zukunft bei bezahlbaren Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden. Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert und erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien formuliert.
Erneuerbare Energien stellen den Hauptanteil im Energiemix der Zukunft. Die Erkenntnisse aus der verheerenden Reaktorkatastrophe in Japan im Frühjahr 2011 machten eine Neubewertung der Rolle der Kernenergie notwendig. Bis zum Jahr 2022 wird schrittweise auf die Stromerzeugung aus Kernkraftwerken verzichtet. Die Bundesregierung hat mit den Maßnahmen des Energiekonzeptes und mit dem am 6. Juni 2011 beschlossenen Maßnahmen zum beschleunigten Umbau der Energieversorgung die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Es wird angestrebt, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von rund 10 Prozent in 2010 auf 60 Prozent in 2050 zu steigern. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll spätestens 2050 mindestens 80 Prozent betragen.
Nachhaltige Wasserpolitik sichert die Wasserressourcen für die kommenden Generationen und bewahrt das ökologische Gleichgewicht der Gewässer oder stellt es wieder her. Der Zugang zu Wasser und der Preis dafür sind global bedeutsame Themen, denn sauberes Wasser ist eine essentielle Lebensgrundlage und eine unserer wichtigsten Ressourcen.
In Deutschland hat die Wasserwirtschaft einen hohen bis sehr hohen Standard erreicht. Die hohen Investitionen unter anderem in die Abwasserinfrastruktur und Gewässerrenaturierungen haben deutliche Verbesserungen der Wasserqualität in Deutschland gebracht. Gleichwohl bleibt der Gewässerschutz eine Daueraufgabe.
Ein unzureichender Zugang zu einer gesicherten Wasserversorgung und das Fehlen von sanitären Einrichtungen sowie einer ausreichenden Abwasserbehandlung sind in vielen Regionen immer noch wesentliche Ursachen für Armut, mangelhafte Ernährung und Krankheit. Deshalb sind der Umgang mit Wasservorräten und die Wasser- und Sanitärversorgung Schwerpunkte deutscher Entwicklungspolitik.
Beispiele weiterer politischer Handlungsfelder
Solide Staatsfinanzen sind ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzpolitik. Angesichts der Schuldenlage hat sich die Bundesregierung für die Einführung der “Schuldenbremse” entschlossen. Mit Änderung des Grundgesetzes wurden für Bund und Länder neue Verschuldungsgrenzen verankert und ein verbindlicher nationaler Stabilitätspakt geschaffen. Die neuen Vorschriften gelten seit dem Haushaltsjahr 2011.
Die Schuldenregel sieht konkret vor, dass der Bund sein strukturelles Defizit, ausgehend vom Jahr 2010, in gleichmäßigen Schritten bis 2016 auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückführt. Diese Grenze darf danach nicht wieder überschritten werden. Die strukturellen Defizite der Länder sind bis 2020 auf null zurückzuführen. Durch diese Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes wird auch der Schuldenstand insgesamt mittelfristig spürbar und nachhaltig zurückgeführt.
Verwaltungshandeln wird auch vom Prinzip der Nachhaltigkeit bestimmt. Im Fortschrittsbericht 2008 wurde die Prüfung angekündigt, welche ressortübergreifenden Projekte der Bundesregierung für Nachhaltigkeit ergriffen werden können. Im Dezember 2010 beschloss der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung das Maßnahmenprogramm “Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit”. Dabei geht es zum Beispiel um nachhaltige Prinzipien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung von Bürogeräten bis hin zum Ökostrom für die Gebäude der Bundesregierung.
Nachhaltige Mobilität bedeutet vor allen, den Verkehr so zu organisieren, das Beschäftigung, Wohlstand und persönliche Freiheit möglich sind und das er sicher, sauber, ressourcenschonend, effizient und klimafreundlich, leise und bezahlbar ist.
Ziel der Bundesregierung ist es, Forschung und Entwicklung sowie die Marktvorbereitung innovativer Antriebe und alternativer Kraftstoffe im Verkehr zu unterstützen. Eine breit angelegte und technologieoffene Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie soll bis zum Ende der Legislaturperiode erarbeitet werden und alle alternativen Technologien und Energieträger berücksichtigen. Dabei kann an die Kraftstoffstrategie 2004 angeknüpft werden, die aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie heraus entstand.
Ein besonderer Schwerpunkt sieht die Bundesregierung in der Förderung der Elektromobilität. Bis 2020 sollen 1 Million, bis 2030 6 Millionen Elektroautos in Deutschland fahren. Deutschland soll zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden, deshalb fördert die Bundesregierung dazu die Forschung und Entwicklung.
Weitere Themen im Fortschrittsbericht sind: nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen; Reduzierung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme; Erhaltung der biologischen Vielfalt; Land- und Forstwirtschaft; Gesundheit; soziale Eingliederung; Demografie und Migration; globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung; Nachhaltigkeit in Europa; Nachhaltigkeit im Rahmen der Vereinten Nationen.
Jede Generation muss ihre Aufgaben lösen und darf sie nicht nachkommenden Generationen aufbürden. Wie die Bundesregierung dieses Leitbild einer nachhaltigen Politik in ihrem politischen Handeln umsetzt, beschreibt der Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Der Fortschrittsbericht 2012 wurde am 15. Februar vom Bundeskabinett beschlossen. In dem Bericht entwickelt die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsstrategie vom April 2002 fort und zeigt, wie Nachhaltigkeit als politisches Leitprinzip seit dem letzten Fortschrittsbericht 2008 gestärkt wurde. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die gesamte Politik der Bundesregierung wird in einer umfassenden Bestandsaufnahme erläutert.
Im Jahr der Nachhaltigkeitskonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro setzt der Fortschrittsbericht 2012 seine Schwerpunkte auf Themen mit globalem Bezug. Diese sind: nachhaltiges Wirtschaften, Klima und Energie und Wasserpolitik. Darüber hinaus enthält er Aussagen zu wichtigen Aufgaben in einer Vielzahl von Politikfeldern, insbesondere zur fiskalischen Nachhaltigkeit.
Nachhaltige Entwicklung ist ein Prozess
Seit dem letzten Bericht 2008 gibt es eine wesentliche Änderung: die Stärkung des Nachhaltigkeitsgedankens in der Rechtsetzung. Bei jedem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetz beziehungsweise jeder Rechtsverordnung wird seit 2009 gefragt, welche Auswirkungen das Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung hat. Nachhaltigkeit wurde dafür in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung als ein Prüfstein der Gesetzesfolgenabschätzung verankert und trägt dadurch insgesamt auch zur besseren Rechtsetzung bei.
Nachhaltige Entwicklung ist ein Prozess, der die gesamte Gesellschaft betrifft. Deshalb äußern sich im Bericht in Gastbeiträgen der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Rat für Nachhaltige Entwicklung. Einbezogen wurden außerdem viele Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Institutionen aus dem Dialog zur Nachhaltigkeit, der von November 2010 bis Oktober 2011 im Internet lief.
Um die Wirksamkeit der Strategie, Erfolge wie auch Misserfolge, messbar zu machen, wurden Indikatoren zu 21 Themen mit insgesamt 38 Zielen definiert. Mit der Überprüfung dieser Indikatoren wurden auch neue Ziele aufgenommen (zum Beispiel strukturelles Defizit bei der Staatsverschuldung), andere wurden mit der Perspektive bis zum Jahr 2050 geändert (zum Beispiel Anteil erneuerbarer Energien). Über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren gibt eine Analyse durch das Statistische Bundesamt Auskunft, die in den Bericht aufgenommen worden ist. Damit wird ein objektives und fachlich unabhängiges Monitoring gewährleistet.
Schwerpunktthemen
Nachhaltiges Wirtschaften steht für Anpassung an die Herausforderungen unserer Zeit, das Ergreifen von wirtschaftlichen Chancen und Zukunftsverantwortung in Unternehmen und Organisationen. Deutsche Unternehmen haben eine gute Startposition im Wettbewerb um nachhaltiges Wirtschaften. Viele sind bereits Vorreiter bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeit in ihre Geschäftspolitik.
Nachhaltiges Wirtschaften lebt vom Zusammenwirken von staatlichen und unternehmerischen Aktivitäten unter Einbeziehung der Konsumenten. Von besonderer Bedeutung ist, dass immer mehr Menschen ihre Kaufentscheidungen nicht nur von Preis, Marke und Qualität, sondern auch von einer nachhaltigen und sozial verantwortlichen Herstellung und Verarbeitung der Produkte abhängig machen.
Die Bundesregierung unterstützt national wie international nachhaltiges Wirtschaften zum Beispiel mit dem Konzept “Corporate Social Responsibility” (CSR). Es bietet einen wichtigen Ansatz für Unternehmen, eigenverantwortlich unternehmerisches Handeln mit gesellschaftlicher Verantwortung zu verbinden.
Klima und Energie sind zentrale Themen für eine nachhaltige Entwicklung. Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel bleiben eine der größten Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert.
Im Rahmen der Beschlüsse zur Energiepolitik der Zukunft hat die Bundesregierung ihr Ziel bekräftigt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Bis zum Jahr 2050 sieht das Energiekonzept eine Senkung um 80 bis 95 Prozent vor. Auf der Grundlage des 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokolls verpflichtete sich Deutschland, seine Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Bezogen auf das Basisjahr des Kyoto-Protokolls sank die Gesamtemission bis zum Jahr 2009 um 25,3 Prozent. Damit erreichte Deutschland die angestrebte Emissionsreduktion schon im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums.
Deutschland soll in Zukunft bei bezahlbaren Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden. Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert und erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien formuliert.
Erneuerbare Energien stellen den Hauptanteil im Energiemix der Zukunft. Die Erkenntnisse aus der verheerenden Reaktorkatastrophe in Japan im Frühjahr 2011 machten eine Neubewertung der Rolle der Kernenergie notwendig. Bis zum Jahr 2022 wird schrittweise auf die Stromerzeugung aus Kernkraftwerken verzichtet. Die Bundesregierung hat mit den Maßnahmen des Energiekonzeptes und mit dem am 6. Juni 2011 beschlossenen Maßnahmen zum beschleunigten Umbau der Energieversorgung die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Es wird angestrebt, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von rund 10 Prozent in 2010 auf 60 Prozent in 2050 zu steigern. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll spätestens 2050 mindestens 80 Prozent betragen.
Nachhaltige Wasserpolitik sichert die Wasserressourcen für die kommenden Generationen und bewahrt das ökologische Gleichgewicht der Gewässer oder stellt es wieder her. Der Zugang zu Wasser und der Preis dafür sind global bedeutsame Themen, denn sauberes Wasser ist eine essentielle Lebensgrundlage und eine unserer wichtigsten Ressourcen.
In Deutschland hat die Wasserwirtschaft einen hohen bis sehr hohen Standard erreicht. Die hohen Investitionen unter anderem in die Abwasserinfrastruktur und Gewässerrenaturierungen haben deutliche Verbesserungen der Wasserqualität in Deutschland gebracht. Gleichwohl bleibt der Gewässerschutz eine Daueraufgabe.
Ein unzureichender Zugang zu einer gesicherten Wasserversorgung und das Fehlen von sanitären Einrichtungen sowie einer ausreichenden Abwasserbehandlung sind in vielen Regionen immer noch wesentliche Ursachen für Armut, mangelhafte Ernährung und Krankheit. Deshalb sind der Umgang mit Wasservorräten und die Wasser- und Sanitärversorgung Schwerpunkte deutscher Entwicklungspolitik.
Beispiele weiterer politischer Handlungsfelder
Solide Staatsfinanzen sind ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzpolitik. Angesichts der Schuldenlage hat sich die Bundesregierung für die Einführung der “Schuldenbremse” entschlossen. Mit Änderung des Grundgesetzes wurden für Bund und Länder neue Verschuldungsgrenzen verankert und ein verbindlicher nationaler Stabilitätspakt geschaffen. Die neuen Vorschriften gelten seit dem Haushaltsjahr 2011.
Die Schuldenregel sieht konkret vor, dass der Bund sein strukturelles Defizit, ausgehend vom Jahr 2010, in gleichmäßigen Schritten bis 2016 auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückführt. Diese Grenze darf danach nicht wieder überschritten werden. Die strukturellen Defizite der Länder sind bis 2020 auf null zurückzuführen. Durch diese Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes wird auch der Schuldenstand insgesamt mittelfristig spürbar und nachhaltig zurückgeführt.
Verwaltungshandeln wird auch vom Prinzip der Nachhaltigkeit bestimmt. Im Fortschrittsbericht 2008 wurde die Prüfung angekündigt, welche ressortübergreifenden Projekte der Bundesregierung für Nachhaltigkeit ergriffen werden können. Im Dezember 2010 beschloss der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung das Maßnahmenprogramm “Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit”. Dabei geht es zum Beispiel um nachhaltige Prinzipien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung von Bürogeräten bis hin zum Ökostrom für die Gebäude der Bundesregierung.
Nachhaltige Mobilität bedeutet vor allen, den Verkehr so zu organisieren, das Beschäftigung, Wohlstand und persönliche Freiheit möglich sind und das er sicher, sauber, ressourcenschonend, effizient und klimafreundlich, leise und bezahlbar ist.
Ziel der Bundesregierung ist es, Forschung und Entwicklung sowie die Marktvorbereitung innovativer Antriebe und alternativer Kraftstoffe im Verkehr zu unterstützen. Eine breit angelegte und technologieoffene Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie soll bis zum Ende der Legislaturperiode erarbeitet werden und alle alternativen Technologien und Energieträger berücksichtigen. Dabei kann an die Kraftstoffstrategie 2004 angeknüpft werden, die aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie heraus entstand.
Ein besonderer Schwerpunkt sieht die Bundesregierung in der Förderung der Elektromobilität. Bis 2020 sollen 1 Million, bis 2030 6 Millionen Elektroautos in Deutschland fahren. Deutschland soll zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden, deshalb fördert die Bundesregierung dazu die Forschung und Entwicklung.
Weitere Themen im Fortschrittsbericht sind: nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen; Reduzierung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme; Erhaltung der biologischen Vielfalt; Land- und Forstwirtschaft; Gesundheit; soziale Eingliederung; Demografie und Migration; globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung; Nachhaltigkeit in Europa; Nachhaltigkeit im Rahmen der Vereinten Nationen.