Zum Internationalen Jahr der Wälder 2011 informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), was beim Waldbesuch zu beachten ist. Denn der pflegliche Umgang mit dem Waldkulturerbe fängt beim Spaziergang im Wald an.
Rund 55 Millionen Bürgerinnen und Bürger gehen mindestens einmal im Jahr im Wald spazieren. Zu entdecken gibt es gerade im Herbst vieles: Tiere, Pflanzen, Waldfrüchte, Pilze, buntes Laub und vieles mehr. Doch darf der Waldbesucher davon etwas mitnehmen? Wie viele Pilze darf er sammeln? Kann er sein Feuerholz aus dem Wald holen?
“Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet”, heißt es im Bundeswaldgesetz. Doch das Recht zum freien Betreten erweckt bei vielen Besuchern den Eindruck, dass der Wald dem Staat gehört. Tatsächlich aber hat jeder Wald einen Eigentümer, der den Wald im Rahmen seiner Zielsetzung eigenverantwortlich bewirtschaftet: In Deutschland gehört der Wald zu 44 Prozent privaten Waldbesitzern, zu 30 Prozent den Bundesländern, zu 20 Prozent Städten und Kommunen und zu 6 Prozent dem Bund. Das Betretensrecht gilt bis auf einige Ausnahmen für alle Wälder und gestattet dem Waldbesucher, sich im Wald aufzuhalten – nicht aber, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder deren Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen.
Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?
Das Betretensrecht umfasst nicht das Recht, sich im Wald Dinge anzueignen und diese mitzunehmen. Grundsätzlich gilt: Nur der Eigentümer kann über die Dinge in seinem Wald verfügen. So wie alleine der Landwirt die Früchte auf seinem Acker ernten darf, so hat der Waldbesitzer das alleinige Verfügungs- und auch Aneignungsrecht in seinem Wald.
Das Bundesnaturschutzgesetz gestattet mit der so genannten Handstraußregelung gewisse Ausnahmen. So können wild lebende Blumen und Gräser für einen Blumenstrauß gepflückt werden. Ebenso dürfen Waldbesucher für den eigenen Bedarf Beeren, Pilze oder auch Kräuter in geringen Mengen sammeln. All dies gilt aber nur für Pflanzen und Früchte, die nicht unter Naturschutz stehen.
Das gewerbliche Sammeln von Walderzeugnissen wie Holz, Früchten und Pilzen, beispielsweise zum Weiterverkauf, ist nur gestattet, wenn der Waldbesitzer zugestimmt hat und außerdem die hierzu erforderliche Genehmigung der Naturschutzbehörden vorliegt.
Was ist nicht erlaubt?
Nicht beschädigt oder mitgenommen werden dürfen Pflanzen, die unter Naturschutz stehen.
Nicht erlaubt ist es außerdem, forstlich kultivierte Pflanzen, also Bäume und ihre Äste sowie junge Setzlinge, mitzunehmen oder zu beschädigen. Das Schnitzen von Inschriften in die Baumrinde beispielsweise schafft Eintrittspforten für Pilze und schädigt damit den Baum.
Wer seinen Weihnachtsbaum im Wald selbst schlagen möchte, benötigt hierzu die Zustimmung des Waldbesitzers. Gleiches gilt auch für das Mitnehmen von Schmuckreisig, Brennholz und Steinen. Auch das Mitnehmen von lebenden oder toten Wildtieren, aber auch von Tierteilen wie Geweihen ist tabu.
Augen auf im Wald
Waldbesucher sollten die Augen offen halten, um möglichst viel wahrzunehmen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf den Wegen zu bleiben. Viele – zum Teil seltene und gefährdete – Tier- und Pflanzenarten reagieren empfindlich auf Störungen ihrer Lebensräume in Wald. Dem Schutz der Tierwelt dienen auch die jeweiligen örtlichen Bestimmungen für Hunde im Wald: Fast überall gilt, dass Hunde im Wald anzuleinen sind. Waldbesucher sollten nicht nur zum Schutz des sensiblen Ökosystems, sondern auch zum eigenen Schutz auf den Wegen bleiben: Denn der Wald birgt auch typische Gefahren für den Besucher, wie zum Beispiel morsche Äste in den Baumkronen oder abgestorbene Bäume, die aus Naturschutzgründen stehen gelassen werden und für bestimmte Tier- und Pilzarten ein wichtiges Habitat darstellen. Wer die Absperrungen beim Holzeinschlag missachtet, begibt sich in Lebensgefahr.
Jährlich werden in Deutschland rund 700 Hektar Wald durch Brände vernichtet. In fast allen Fällen ist der Mensch der Verursacher. Daher sollte im Wald nicht geraucht werden und nur bei ausgewiesenen Grillstellen Feuer gemacht werden.
Müll wieder mitnehmen
Zum respektvollen Verhalten im Wald gehört es auch, keinen Müll zu hinterlassen: Eine Plastikflasche braucht mehrere hundert Jahre zum Verrotten und wird damit älter als die meisten Bäume des Waldes. Sie kann, wie auch anderer Müll, zur Todesfalle für Tiere werden.
Infos rund um unser Waldkulturerbe
Über das Verhalten im Wald sowie dort heimische Tier- und Pflanzenarten informiert die “Waldfibel”. Sie ist als Broschüre und Applikation für iPhone und iPad kostenlos erhältlich: www.bmelv.de/waldfibel
Unter dem Motto “Entdecken Sie unser Waldkulturerbe!” beteiligen sich rund 1.000 verschiedene Akteure unter der Federführung des BMELV am Internationalen Jahr der Wälder. Schirmherr der bundesweiten Aktivitäten ist Bundespräsident Christian Wulff. Insgesamt finden rund 6.000 Aktionen statt. Der zentrale Veranstaltungskalender findet sich unter www.wald2011.de
Weitere Informationen
Zum Internationalen Jahr der Wälder 2011 informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), was beim Waldbesuch zu beachten ist. Denn der pflegliche Umgang mit dem Waldkulturerbe fängt beim Spaziergang im Wald an.
Rund 55 Millionen Bürgerinnen und Bürger gehen mindestens einmal im Jahr im Wald spazieren. Zu entdecken gibt es gerade im Herbst vieles: Tiere, Pflanzen, Waldfrüchte, Pilze, buntes Laub und vieles mehr. Doch darf der Waldbesucher davon etwas mitnehmen? Wie viele Pilze darf er sammeln? Kann er sein Feuerholz aus dem Wald holen?
“Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet”, heißt es im Bundeswaldgesetz. Doch das Recht zum freien Betreten erweckt bei vielen Besuchern den Eindruck, dass der Wald dem Staat gehört. Tatsächlich aber hat jeder Wald einen Eigentümer, der den Wald im Rahmen seiner Zielsetzung eigenverantwortlich bewirtschaftet: In Deutschland gehört der Wald zu 44 Prozent privaten Waldbesitzern, zu 30 Prozent den Bundesländern, zu 20 Prozent Städten und Kommunen und zu 6 Prozent dem Bund. Das Betretensrecht gilt bis auf einige Ausnahmen für alle Wälder und gestattet dem Waldbesucher, sich im Wald aufzuhalten – nicht aber, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder deren Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen.
Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?
Das Betretensrecht umfasst nicht das Recht, sich im Wald Dinge anzueignen und diese mitzunehmen. Grundsätzlich gilt: Nur der Eigentümer kann über die Dinge in seinem Wald verfügen. So wie alleine der Landwirt die Früchte auf seinem Acker ernten darf, so hat der Waldbesitzer das alleinige Verfügungs- und auch Aneignungsrecht in seinem Wald.
Das Bundesnaturschutzgesetz gestattet mit der so genannten Handstraußregelung gewisse Ausnahmen. So können wild lebende Blumen und Gräser für einen Blumenstrauß gepflückt werden. Ebenso dürfen Waldbesucher für den eigenen Bedarf Beeren, Pilze oder auch Kräuter in geringen Mengen sammeln. All dies gilt aber nur für Pflanzen und Früchte, die nicht unter Naturschutz stehen.
Das gewerbliche Sammeln von Walderzeugnissen wie Holz, Früchten und Pilzen, beispielsweise zum Weiterverkauf, ist nur gestattet, wenn der Waldbesitzer zugestimmt hat und außerdem die hierzu erforderliche Genehmigung der Naturschutzbehörden vorliegt.
Was ist nicht erlaubt?
Nicht beschädigt oder mitgenommen werden dürfen Pflanzen, die unter Naturschutz stehen.
Nicht erlaubt ist es außerdem, forstlich kultivierte Pflanzen, also Bäume und ihre Äste sowie junge Setzlinge, mitzunehmen oder zu beschädigen. Das Schnitzen von Inschriften in die Baumrinde beispielsweise schafft Eintrittspforten für Pilze und schädigt damit den Baum.
Wer seinen Weihnachtsbaum im Wald selbst schlagen möchte, benötigt hierzu die Zustimmung des Waldbesitzers. Gleiches gilt auch für das Mitnehmen von Schmuckreisig, Brennholz und Steinen. Auch das Mitnehmen von lebenden oder toten Wildtieren, aber auch von Tierteilen wie Geweihen ist tabu.
Augen auf im Wald
Waldbesucher sollten die Augen offen halten, um möglichst viel wahrzunehmen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf den Wegen zu bleiben. Viele – zum Teil seltene und gefährdete – Tier- und Pflanzenarten reagieren empfindlich auf Störungen ihrer Lebensräume in Wald. Dem Schutz der Tierwelt dienen auch die jeweiligen örtlichen Bestimmungen für Hunde im Wald: Fast überall gilt, dass Hunde im Wald anzuleinen sind. Waldbesucher sollten nicht nur zum Schutz des sensiblen Ökosystems, sondern auch zum eigenen Schutz auf den Wegen bleiben: Denn der Wald birgt auch typische Gefahren für den Besucher, wie zum Beispiel morsche Äste in den Baumkronen oder abgestorbene Bäume, die aus Naturschutzgründen stehen gelassen werden und für bestimmte Tier- und Pilzarten ein wichtiges Habitat darstellen. Wer die Absperrungen beim Holzeinschlag missachtet, begibt sich in Lebensgefahr.
Jährlich werden in Deutschland rund 700 Hektar Wald durch Brände vernichtet. In fast allen Fällen ist der Mensch der Verursacher. Daher sollte im Wald nicht geraucht werden und nur bei ausgewiesenen Grillstellen Feuer gemacht werden.
Müll wieder mitnehmen
Zum respektvollen Verhalten im Wald gehört es auch, keinen Müll zu hinterlassen: Eine Plastikflasche braucht mehrere hundert Jahre zum Verrotten und wird damit älter als die meisten Bäume des Waldes. Sie kann, wie auch anderer Müll, zur Todesfalle für Tiere werden.
Infos rund um unser Waldkulturerbe
Über das Verhalten im Wald sowie dort heimische Tier- und Pflanzenarten informiert die “Waldfibel”. Sie ist als Broschüre und Applikation für iPhone und iPad kostenlos erhältlich: www.bmelv.de/waldfibel
Unter dem Motto “Entdecken Sie unser Waldkulturerbe!” beteiligen sich rund 1.000 verschiedene Akteure unter der Federführung des BMELV am Internationalen Jahr der Wälder. Schirmherr der bundesweiten Aktivitäten ist Bundespräsident Christian Wulff. Insgesamt finden rund 6.000 Aktionen statt. Der zentrale Veranstaltungskalender findet sich unter www.wald2011.de
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