Das unter dem UN-Umweltprogramm (UNEP) geschlossene Überein-kommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (UNEP/CMS oder Bonner Konvention) stellt eine neue Strategie zum verbesserten Schutz von Säugetieren in den Trockengebieten Zentralasiens vor.
Zentralasien ist eine der wenigen Regionen mit einem weitgehend zusammenhängenden Netz vielfältiger Ökosysteme. Unterschiedliche Tierarten sind auf diese Ökosysteme angewiesen und garantieren gleichzeitig ihren Fortbestand. Ausufernde Wilderei, Infrastrukturprojekte, Zerstörung von Lebensraum, Wüstenbildung, knappe Wasserressourcen und Armut drohen die Qualität von Steppe und Weideland sowie die Lebensgrundlage der Menschen zu zerstören – mit weitreichenden Folgen sowohl für die biologische Vielfalt als auch für die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen.
Wildkamele, Saiga Antilopen und Gazellen sind Schlüsselarten der Steppen und Wüsten Zentralasiens. Auf ihren Wanderungen legen sie große Entfernungen zurück. Dazu brauchen sie intakte, zusammenhängende Ökosysteme, für deren Gesundheitszustand sie gleichzeitig wichtige Indikatoren sind. Trotz ihrer Bedeutung für die Region nehmen viele Populationen der grossen Pflanzenfresser zusehends ab. Der heutige Bestand des vom Aussterben bedrohten Wildkamels wird auf 1000 Exemplare geschätzt. In den 90er Jahren gab es einen dramatischen Einbruch der Saiga Populationen um 95 Prozent auf ca. 50.000 Tiere. Exzessive Wilderei, Massensterben durch Krankheit und illegaler Handel mit Saigahörnern bedrohen die langfristige Erholung der Bestände.
Mit dem Aktionsplan verstärkt die Bonner Konvention ihr Engagement zum langfristigen Schutz der bedrohten Tierwelt in den Trockengebieten Zentralasiens. Gemeinsam mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) arbeitet die Bonner Konvention mit Grenzschutz, Zollbehörden und Rangern in den Ländern zusammen, um den illegalen Handel zu unterbinden. Forschung und Monitoring unter Einbeziehung der Menschen vor Ort soll einen besseren Einblick in das Wander-verhalten der Tiere und die Ausweisung neuer Schutzgebiete ermöglichen. Wirtschaftliche Anreize für nachhaltigen Schutz und mögliche Nutzung der Tiere sind wichtiger Bestandteil des Vorhabens. Gemeinden sollen eng in die Verwaltung der natürlichen Ressourcen einbezogen werden, so bei der Verteilung der Erlöse aus nachhaltiger Nutzung und Ökotourismus. Umwelterziehung in den verschiedenen lokalen Sprachen ist ein wichtiger Schritt zur Aufklärung von Schulkindern und Gemeinden über die Bedeutung der bedrohten Tiere für die Ökosysteme in ihrer Region.
Die neue Strategie schützt auch den in den Auenwäldern Zentralasiens beheimateten Bucharahirsch, unterschiedliche Gazellenarten, Wildschafe sowie den auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als bedroht klassifizierten Schneeleopard des zentralasiatischen Hochgebirges.
Auf der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der Konvention vom 20-25 November in Bergen, Norwegen, entscheiden die Delegierten zudem über die Aufnahme des Riesenwildschafs des zentralasiatischen Hochlands auf Anhang II der Bonner Konvention.Das unter dem UN-Umweltprogramm (UNEP) geschlossene Überein-kommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (UNEP/CMS oder Bonner Konvention) stellt eine neue Strategie zum verbesserten Schutz von Säugetieren in den Trockengebieten Zentralasiens vor.
Zentralasien ist eine der wenigen Regionen mit einem weitgehend zusammenhängenden Netz vielfältiger Ökosysteme. Unterschiedliche Tierarten sind auf diese Ökosysteme angewiesen und garantieren gleichzeitig ihren Fortbestand. Ausufernde Wilderei, Infrastrukturprojekte, Zerstörung von Lebensraum, Wüstenbildung, knappe Wasserressourcen und Armut drohen die Qualität von Steppe und Weideland sowie die Lebensgrundlage der Menschen zu zerstören – mit weitreichenden Folgen sowohl für die biologische Vielfalt als auch für die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen.
Wildkamele, Saiga Antilopen und Gazellen sind Schlüsselarten der Steppen und Wüsten Zentralasiens. Auf ihren Wanderungen legen sie große Entfernungen zurück. Dazu brauchen sie intakte, zusammenhängende Ökosysteme, für deren Gesundheitszustand sie gleichzeitig wichtige Indikatoren sind. Trotz ihrer Bedeutung für die Region nehmen viele Populationen der grossen Pflanzenfresser zusehends ab. Der heutige Bestand des vom Aussterben bedrohten Wildkamels wird auf 1000 Exemplare geschätzt. In den 90er Jahren gab es einen dramatischen Einbruch der Saiga Populationen um 95 Prozent auf ca. 50.000 Tiere. Exzessive Wilderei, Massensterben durch Krankheit und illegaler Handel mit Saigahörnern bedrohen die langfristige Erholung der Bestände.
Mit dem Aktionsplan verstärkt die Bonner Konvention ihr Engagement zum langfristigen Schutz der bedrohten Tierwelt in den Trockengebieten Zentralasiens. Gemeinsam mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) arbeitet die Bonner Konvention mit Grenzschutz, Zollbehörden und Rangern in den Ländern zusammen, um den illegalen Handel zu unterbinden. Forschung und Monitoring unter Einbeziehung der Menschen vor Ort soll einen besseren Einblick in das Wander-verhalten der Tiere und die Ausweisung neuer Schutzgebiete ermöglichen. Wirtschaftliche Anreize für nachhaltigen Schutz und mögliche Nutzung der Tiere sind wichtiger Bestandteil des Vorhabens. Gemeinden sollen eng in die Verwaltung der natürlichen Ressourcen einbezogen werden, so bei der Verteilung der Erlöse aus nachhaltiger Nutzung und Ökotourismus. Umwelterziehung in den verschiedenen lokalen Sprachen ist ein wichtiger Schritt zur Aufklärung von Schulkindern und Gemeinden über die Bedeutung der bedrohten Tiere für die Ökosysteme in ihrer Region.
Die neue Strategie schützt auch den in den Auenwäldern Zentralasiens beheimateten Bucharahirsch, unterschiedliche Gazellenarten, Wildschafe sowie den auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als bedroht klassifizierten Schneeleopard des zentralasiatischen Hochgebirges.
Auf der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der Konvention vom 20-25 November in Bergen, Norwegen, entscheiden die Delegierten zudem über die Aufnahme des Riesenwildschafs des zentralasiatischen Hochlands auf Anhang II der Bonner Konvention.