EED: Broschüre "Alles was Recht ist – Menschenrechte und Tourismus"

EED_Tourismus_Menschenrechte

Zum Start der weltgrößten Tourismusmesse ITB in Berlin fordert der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) von Politik und Reiseunternehmen Impulse für mehr Menschenrechte im Tourismus. Die neue Broschüre des EED „Alles was recht ist – Menschenrechte und Tourismus“ bietet dazu Leitlinien und Informationen.

Unter dem Titel “Alles was Recht ist!” wird deutlich, welche Bedeutung der Menschenrechtsrahmen im Tourismus hat und welche Herausforderungen sich daraus ergeben.Menschenrechtsverletzungen werden zum Beispiel von Regierungen begangen, die bestrebt sind, die Einnahmen aus dem Tourismus zu maximieren. Sie fördern den Ausverkauf von Land zur touristischen Erschließung und unterdrücken den Widerstand der Betroffenen. Oder es sind Hotelunternehmen, die Menschenrechte verletzen, indem sie Dorfgemeinschaften das Wasser abgraben oder ihre Mitarbeiter zu so schlechten Bedingungen arbeiten lassen, dass sie damit die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verletzen.

Die Studie zeigt, dass in erster Linie die Staaten in der Pflicht sind: Sie haben Menschenrechtsverletzungen zu unterlassen, die Menschenrechte vor Übergriffen Dritter zu schützen und für ihre volle Verwirklichung Sorge zu tragen. Doch auch Tourismusunternehmen müssen das “Do no harm!”-Prinzip befolgen und unterliegen der Sorgfaltspflicht, auch entlang ihrer Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Broschüre
EED_Tourismus_Menschenrechte

Zum Start der weltgrößten Tourismusmesse ITB in Berlin fordert der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) von Politik und Reiseunternehmen Impulse für mehr Menschenrechte im Tourismus. Die neue Broschüre des EED „Alles was recht ist – Menschenrechte und Tourismus“ bietet dazu Leitlinien und Informationen.

Unter dem Titel “Alles was Recht ist!” wird deutlich, welche Bedeutung der Menschenrechtsrahmen im Tourismus hat und welche Herausforderungen sich daraus ergeben.Menschenrechtsverletzungen werden zum Beispiel von Regierungen begangen, die bestrebt sind, die Einnahmen aus dem Tourismus zu maximieren. Sie fördern den Ausverkauf von Land zur touristischen Erschließung und unterdrücken den Widerstand der Betroffenen. Oder es sind Hotelunternehmen, die Menschenrechte verletzen, indem sie Dorfgemeinschaften das Wasser abgraben oder ihre Mitarbeiter zu so schlechten Bedingungen arbeiten lassen, dass sie damit die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verletzen.

Die Studie zeigt, dass in erster Linie die Staaten in der Pflicht sind: Sie haben Menschenrechtsverletzungen zu unterlassen, die Menschenrechte vor Übergriffen Dritter zu schützen und für ihre volle Verwirklichung Sorge zu tragen. Doch auch Tourismusunternehmen müssen das “Do no harm!”-Prinzip befolgen und unterliegen der Sorgfaltspflicht, auch entlang ihrer Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

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