BLE: “Nabisy”, neue Online-Web-Anwendung für Nachhaltigkeits-Teilnachweise

„Nabisy“ heißt die neue Online-Web-Anwendung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Unter https://nabisy.ble.de/ können von den Wirtschaftsbeteiligten Nachhaltigkeits-Teilnachweise beantragt werden. Die BLE gleicht diese auf ihre Richtigkeit hin mit den ihnen zugrundeliegenden Nachhaltigkeitsnachweisen ab.

Nachhaltigkeitsnachweise sind Dokumente, die belegen, dass die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnungen für eine bestimmte Menge Biokraftstoff oder flüssige Biomasse zum Zeitpunkt der Ausstellung erfüllt werden. Nachhaltigkeitsnachweise dürfen nur von den letzten Schnittstellen der Produktionskette ausgestellt werden. Das sind Betriebe, die flüssige oder gasförmige Biomasse auf die erforderliche Qualitätsstufe für den Einsatz als Biokraftstoff oder Biostrom aufbereiten oder aus der eingesetzten Biomasse Biokraftstoff herstellen (zum Beispiel Veresterungsanlagen, Hydrier- oder Co-Hydrieranlagen, Ölmühlen, Bioethanol-Produktionsanlagen, Biogasanlagen).

Im Biokraftstoffbereich müssen in Deutschland ab Juli 2010 Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise für die Verrechnung mit der Biokraftstoffquote bei der Zollverwaltung vorgelegt werden. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz. Ab Juli 2010 bekommen in Deutschland die Anlagenbetreiber im Biostrombereich vom Netzbetreiber nur noch eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wenn sie ihm Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise vorlegen.

Die Web-Anwendung Nabisy:
https://nabisy.ble.de

Fragen rund um die neue Web-Anwendung werden unter der Telefonnummer 02 28/ 99 68 45 -2500 beantwortet.

Weitere Informationen zum Thema „Nachhaltige Biomasseherstellung“ finden Interessenten unter www.ble.de/biomasse.

Die Pressemitteilung als PDF-Datei:
Nachhaltige Bioenergie: BLE schaltet Web-Anwendung frei„Nabisy“ heißt die neue Online-Web-Anwendung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Unter https://nabisy.ble.de/ können von den Wirtschaftsbeteiligten Nachhaltigkeits-Teilnachweise beantragt werden. Die BLE gleicht diese auf ihre Richtigkeit hin mit den ihnen zugrundeliegenden Nachhaltigkeitsnachweisen ab.

Nachhaltigkeitsnachweise sind Dokumente, die belegen, dass die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnungen für eine bestimmte Menge Biokraftstoff oder flüssige Biomasse zum Zeitpunkt der Ausstellung erfüllt werden. Nachhaltigkeitsnachweise dürfen nur von den letzten Schnittstellen der Produktionskette ausgestellt werden. Das sind Betriebe, die flüssige oder gasförmige Biomasse auf die erforderliche Qualitätsstufe für den Einsatz als Biokraftstoff oder Biostrom aufbereiten oder aus der eingesetzten Biomasse Biokraftstoff herstellen (zum Beispiel Veresterungsanlagen, Hydrier- oder Co-Hydrieranlagen, Ölmühlen, Bioethanol-Produktionsanlagen, Biogasanlagen).

Im Biokraftstoffbereich müssen in Deutschland ab Juli 2010 Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise für die Verrechnung mit der Biokraftstoffquote bei der Zollverwaltung vorgelegt werden. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz. Ab Juli 2010 bekommen in Deutschland die Anlagenbetreiber im Biostrombereich vom Netzbetreiber nur noch eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wenn sie ihm Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise vorlegen.

Die Web-Anwendung Nabisy:
https://nabisy.ble.de

Fragen rund um die neue Web-Anwendung werden unter der Telefonnummer 02 28/ 99 68 45 -2500 beantwortet.

Weitere Informationen zum Thema „Nachhaltige Biomasseherstellung“ finden Interessenten unter www.ble.de/biomasse.

Die Pressemitteilung als PDF-Datei:
Nachhaltige Bioenergie: BLE schaltet Web-Anwendung frei