BMELV: Biomasse nur noch aus nachhaltigem Anbau

Flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe dürfen in der Europäischen Union (EU) künftig nur noch gefördert oder auf die Energieziele angerechnet werden, wenn sie aus nachhaltigem Biomasseanbau stammen.

“Als erster EU-Mitgliedstaat haben wir ein Zertifizierungsinstrument für den Nachhaltigkeits-Nachweis entwickelt. Mit der vorläufigen Anerkennung dieses Zertifizierungssystems namens “International Sustainability and Carbon Certification” (ISSC) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzen wir europäische Anforderungen in deutsches Recht um”, sagte Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Vorgaben der EU sollen verhindern, dass der Biomasseanbau – beispielsweise auf Palmölplantagen – in den Anbauländern “zu Lasten von wertvollen Naturräumen wie Primärwäldern, artenreichem Grünland oder Feuchtgebieten geht. Außerdem müssen laut EU-Richtlinie bei der Biokraftstofferzeugung 35 Prozent der Treibhausgase eingespart werden – gegenüber der Erzeugung fossiler Kraftstoffe”, so Klöckner.

Die deutsche Umsetzung des EU-Rechts im Rahmen der Biomassestrom- und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung legt im Einzelnen fest, wie flüssige Biomasse und Biokraftstoff hergestellt werden müssen, um als nachhaltig anerkannt zu werden. Es geht dabei sowohl um Strom aus flüssiger Biomasse, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird als auch um Biokraftstoffe, die in Deutschland in Verkehr gebracht und auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden oder als Reinkraftstoffe von der Steuerermäßigung profitieren. Das Verfahren für die Nachhaltigkeitsnachweise und Zertifikate wird ebenfalls in der Verordnung geregelt. “Mit der vorläufigen Anerkennung von ISCC sind wir das erste Land, das über ein Instrument verfügt, um die politische Forderung nach einer nachhaltigen Biomasseproduktion umzusetzen”, sagte Klöckner.

Informationen zum Hintergrund

Konzeptionell wurde ISCC bereits 2006 entwickelt und über den Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR), gefördert. Nach einem zweijährigen Test startet jetzt die Implementierungsphase. Die internationale Biomassezertifizierung ist für alle Beteiligten – Regierungen, NGOs, Wissenschaftler und die Branche selbst – Neuland. Das Pionierprojekt ISCC wird in den nächsten Jahren beweisen müssen, dass es den hohen Erwartungen gerecht wird und die Nachhaltigkeit gewährleisten kann.

Das System funktioniert wie folgt: Die Schnittstellen der Biomasse-Lieferkette, beispielsweise Händler oder Genossenschaften, Ölmühlen und Raffinerien, die die flüssige oder gasförmige Biomasse für die Endverwendung aufbereiten, erhalten Zertifikate, die im Rahmen eines anerkannten Zertifizierungssystems kontrolliert werden. Die letzte Schnittstelle in der Kette – das ist die Schnittstelle, bei der der letzte Verarbeitungsschritt durchgeführt wird – stellt dann einen Nachhaltigkeitsnachweis für den von ihr gelieferten Biokraftstoff beziehungsweise die flüssige Biomasse aus. Mit diesem Nachweis können die Betreiber von Anlagen zur Stromherstellung aus flüssiger Biomasse gegenüber dem Netzbetreiber ihre Ansprüche auf die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geltend machen. Die Zertifikate werden von Zertifizierungsstellen erteilt – beide müssen behördlich anerkannt sein.

ISCC ist das erste System, das von der BLE die vorläufige Anerkennung erhalten hat. Entwickelt wurde ISCC von der Meó Corporate Development GmbH in Zusammenarbeit mit zahlreichen Beteiligten aus Landwirtschaft, Handel, Industrie, Wissenschaft und NGOs. Meó übernimmt jetzt in der Aufbauphase des Regelbetriebs auch das Management von ISCC. Ende Januar findet ein umfangreiches Training für Auditoren statt. Wenn nach der Anerkennung des ISCC-Systems auch Zertifizierungsstellen von der BLE anerkannt sind, können die ersten regulären Zertifizierungen erfolgen.

Erfahrungen mit der Auditierung wurden bereits bei Pilotprojekten in der EU, in Argentinien, Brasilien und Malaysia gesammelt. Diese Ansätze sollen jetzt in ein arbeitsfähiges System im globalen Maßstab überführt werden. Dazu muss zum Beispiel die elektronische Registratur, in der gültige Zertifikate, Zertifizierungsstellen und Mitglieder des Zertifizierungssystems gelistet sind, in eine Datenbank mit globalen Zugriffsmöglichkeiten überführt werden.

Pressemitteilung: http://www.bmelv.de/cln_163/SharedDocs/Pressemitteilungen/2010/013-KL-Zertifizierungssystem-ISCC-Biomasse.html

Flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe dürfen in der Europäischen Union (EU) künftig nur noch gefördert oder auf die Energieziele angerechnet werden, wenn sie aus nachhaltigem Biomasseanbau stammen.

“Als erster EU-Mitgliedstaat haben wir ein Zertifizierungsinstrument für den Nachhaltigkeits-Nachweis entwickelt. Mit der vorläufigen Anerkennung dieses Zertifizierungssystems namens “International Sustainability and Carbon Certification” (ISSC) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzen wir europäische Anforderungen in deutsches Recht um”, sagte Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Vorgaben der EU sollen verhindern, dass der Biomasseanbau – beispielsweise auf Palmölplantagen – in den Anbauländern “zu Lasten von wertvollen Naturräumen wie Primärwäldern, artenreichem Grünland oder Feuchtgebieten geht. Außerdem müssen laut EU-Richtlinie bei der Biokraftstofferzeugung 35 Prozent der Treibhausgase eingespart werden – gegenüber der Erzeugung fossiler Kraftstoffe”, so Klöckner.

Die deutsche Umsetzung des EU-Rechts im Rahmen der Biomassestrom- und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung legt im Einzelnen fest, wie flüssige Biomasse und Biokraftstoff hergestellt werden müssen, um als nachhaltig anerkannt zu werden. Es geht dabei sowohl um Strom aus flüssiger Biomasse, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird als auch um Biokraftstoffe, die in Deutschland in Verkehr gebracht und auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden oder als Reinkraftstoffe von der Steuerermäßigung profitieren. Das Verfahren für die Nachhaltigkeitsnachweise und Zertifikate wird ebenfalls in der Verordnung geregelt. “Mit der vorläufigen Anerkennung von ISCC sind wir das erste Land, das über ein Instrument verfügt, um die politische Forderung nach einer nachhaltigen Biomasseproduktion umzusetzen”, sagte Klöckner.

Informationen zum Hintergrund

Konzeptionell wurde ISCC bereits 2006 entwickelt und über den Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR), gefördert. Nach einem zweijährigen Test startet jetzt die Implementierungsphase. Die internationale Biomassezertifizierung ist für alle Beteiligten – Regierungen, NGOs, Wissenschaftler und die Branche selbst – Neuland. Das Pionierprojekt ISCC wird in den nächsten Jahren beweisen müssen, dass es den hohen Erwartungen gerecht wird und die Nachhaltigkeit gewährleisten kann.

Das System funktioniert wie folgt: Die Schnittstellen der Biomasse-Lieferkette, beispielsweise Händler oder Genossenschaften, Ölmühlen und Raffinerien, die die flüssige oder gasförmige Biomasse für die Endverwendung aufbereiten, erhalten Zertifikate, die im Rahmen eines anerkannten Zertifizierungssystems kontrolliert werden. Die letzte Schnittstelle in der Kette – das ist die Schnittstelle, bei der der letzte Verarbeitungsschritt durchgeführt wird – stellt dann einen Nachhaltigkeitsnachweis für den von ihr gelieferten Biokraftstoff beziehungsweise die flüssige Biomasse aus. Mit diesem Nachweis können die Betreiber von Anlagen zur Stromherstellung aus flüssiger Biomasse gegenüber dem Netzbetreiber ihre Ansprüche auf die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geltend machen. Die Zertifikate werden von Zertifizierungsstellen erteilt – beide müssen behördlich anerkannt sein.

ISCC ist das erste System, das von der BLE die vorläufige Anerkennung erhalten hat. Entwickelt wurde ISCC von der Meó Corporate Development GmbH in Zusammenarbeit mit zahlreichen Beteiligten aus Landwirtschaft, Handel, Industrie, Wissenschaft und NGOs. Meó übernimmt jetzt in der Aufbauphase des Regelbetriebs auch das Management von ISCC. Ende Januar findet ein umfangreiches Training für Auditoren statt. Wenn nach der Anerkennung des ISCC-Systems auch Zertifizierungsstellen von der BLE anerkannt sind, können die ersten regulären Zertifizierungen erfolgen.

Erfahrungen mit der Auditierung wurden bereits bei Pilotprojekten in der EU, in Argentinien, Brasilien und Malaysia gesammelt. Diese Ansätze sollen jetzt in ein arbeitsfähiges System im globalen Maßstab überführt werden. Dazu muss zum Beispiel die elektronische Registratur, in der gültige Zertifikate, Zertifizierungsstellen und Mitglieder des Zertifizierungssystems gelistet sind, in eine Datenbank mit globalen Zugriffsmöglichkeiten überführt werden.

Pressemitteilung: http://www.bmelv.de/cln_163/SharedDocs/Pressemitteilungen/2010/013-KL-Zertifizierungssystem-ISCC-Biomasse.html