BfN: Forderung nach Paradigmenwechsel in der Agrarpolitik

Nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat die Agrarpolitik trotz einer Reihe von Anpassungsprozessen weiterhin negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Gerade im derzeitigen internationalen Jahr der Biodiversität, sei darauf hinzuweisen, dass die Landwirtschaft national wie auch international zu den Hauptverursachern des Rückgangs an Biodiversität gehöre.

Außerdem trage die Landwirtschaft mit ihren Treibhausgasemissionen zum Klimawandel bei. Notwendig sei eine Veränderung der Anreizstrukturen: Naturgerechte Bewirtschaftung müsse besser honoriert werden und deshalb sei eine weitere ökologische Umorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) notwendig, erklärte die Präsidentin des BfN, Beate Jessel, während der Internationalen Grünen Woche und anlässlich des Zukunftsforums „Ländliche Räume des BMELV: “Was wir brauchen, ist ein echter Paradigmenwechsel in der Agrarpolitik: Im Mittelpunkt muss die Förderung einer multifunktionalen Landwirtschaft und eine angemessene Honorierung ihrer vielfältigen ökologischen Leistungen stehen. Es gilt das Ziel, eine effizientere Erhaltung der Biodiversität in der Agrarlandschaft und einen höheren Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz zu erreichen”, sagte BfN-Präsidentin Jessel.

Seit Mitte des letzten Jahrhunderts findet ein drastischer Artenverlust statt, der insbesondere auf eine Intensivierung, Rationalisierung und Spezialisierung der Landwirtschaft und einer damit einhergehenden Ausräumung der Landschaft zurückzuführen ist. “Das BfN setzt sich für eine deutliche Veränderung der Agrarförderung in Richtung einer Honorierung ökologischer Leistungen ein, um die Ziele des integrativen Naturschutzes im Rahmen einer multifunktionalen Landwirtschaft zu erreichen. Daneben soll es weiterhin einen Ausgleich für höhere Natur- und Umweltschutzstandards – z.B. als Ersatz für den Wegfall der Flächenstilllegung – in der EU geben, allerdings darf dieser Nachteil nicht überkompensiert werden. Stattdessen soll es einen Ausbau der ländlichen Entwicklungsförderung und eine Anpassung der Finanzierungsmechanismen geben. Langfristig sollten Gelder nur noch für die Bereitstellung öffentlicher Güter zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang der finanziellen Honorierung soll sich an den Kosten der „Biodiversitätsproduktion“ bemessen und dem Landwirt einen Anreiz bieten, „Biodiverstitätsproduktion“ als ökonomische Alternative zu wählen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Landwirtschaft zwar einer der Hauptverursacher des Rückgangs an biologischer Vielfalt ist, zugleich aber der Naturschutz auf eine nachhaltige und ökonomisch lebensfähige Landwirtschaft angewiesen ist, um die Vielfalt unserer Kulturlandschaften mit den darin vorkommenden Lebensformen zu erhalten”, so Prof. Beate Jessel.

Eine der zentralen Forderungen des BfN ist die verpflichtende Einführung eines regionalen Mindestanteils ökologischer Vorrangflächen zum Ausgleich für den Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung. Diese ökologischen Vorrangflächen sollen den Lebensgemeinschaften als Rückzugsraum, Vermehrungsstätte und Nahrungsfläche in der Agrarlandschaft dienen. Das BfN misst zudem dem Erhalt von ökologisch wertvollem Dauergrünland höchste Bedeutung bei, da Dauergrünland neben der Sicherung einer hohen biologischen Vielfalt eine hohe Bedeutung als Kohlenstoffsenke hat sowie dem Boden- und Gewässerschutz dient.

Pressemitteilung: http://www.bfn.de/0401_pm.html?&cHash=5732604111&tx_ttnews[backPid]=1&tx_ttnews[tt_news]=2594

Hinweis:
Die UNO hat 2010 zum Internationalen Jahr der Biodiversität erklärt. Damit bieten sich allen Akteuren in Bund, Ländern, Gemeinden, Wirtschaft, NGOs, Wissenschaft und anderen Interessierten die Gelegenheit, während einer Phase erhöhter Aufmerksamkeit mit den Stakeholdern in einen Dialog über Biodiversität zu treten. Weitere Information unter www.kalender.biologischevielfalt.deNach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat die Agrarpolitik trotz einer Reihe von Anpassungsprozessen weiterhin negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Gerade im derzeitigen internationalen Jahr der Biodiversität, sei darauf hinzuweisen, dass die Landwirtschaft national wie auch international zu den Hauptverursachern des Rückgangs an Biodiversität gehöre.

Außerdem trage die Landwirtschaft mit ihren Treibhausgasemissionen zum Klimawandel bei. Notwendig sei eine Veränderung der Anreizstrukturen: Naturgerechte Bewirtschaftung müsse besser honoriert werden und deshalb sei eine weitere ökologische Umorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) notwendig, erklärte die Präsidentin des BfN, Beate Jessel, während der Internationalen Grünen Woche und anlässlich des Zukunftsforums „Ländliche Räume des BMELV: “Was wir brauchen, ist ein echter Paradigmenwechsel in der Agrarpolitik: Im Mittelpunkt muss die Förderung einer multifunktionalen Landwirtschaft und eine angemessene Honorierung ihrer vielfältigen ökologischen Leistungen stehen. Es gilt das Ziel, eine effizientere Erhaltung der Biodiversität in der Agrarlandschaft und einen höheren Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz zu erreichen”, sagte BfN-Präsidentin Jessel.

Seit Mitte des letzten Jahrhunderts findet ein drastischer Artenverlust statt, der insbesondere auf eine Intensivierung, Rationalisierung und Spezialisierung der Landwirtschaft und einer damit einhergehenden Ausräumung der Landschaft zurückzuführen ist. “Das BfN setzt sich für eine deutliche Veränderung der Agrarförderung in Richtung einer Honorierung ökologischer Leistungen ein, um die Ziele des integrativen Naturschutzes im Rahmen einer multifunktionalen Landwirtschaft zu erreichen. Daneben soll es weiterhin einen Ausgleich für höhere Natur- und Umweltschutzstandards – z.B. als Ersatz für den Wegfall der Flächenstilllegung – in der EU geben, allerdings darf dieser Nachteil nicht überkompensiert werden. Stattdessen soll es einen Ausbau der ländlichen Entwicklungsförderung und eine Anpassung der Finanzierungsmechanismen geben. Langfristig sollten Gelder nur noch für die Bereitstellung öffentlicher Güter zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang der finanziellen Honorierung soll sich an den Kosten der „Biodiversitätsproduktion“ bemessen und dem Landwirt einen Anreiz bieten, „Biodiverstitätsproduktion“ als ökonomische Alternative zu wählen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Landwirtschaft zwar einer der Hauptverursacher des Rückgangs an biologischer Vielfalt ist, zugleich aber der Naturschutz auf eine nachhaltige und ökonomisch lebensfähige Landwirtschaft angewiesen ist, um die Vielfalt unserer Kulturlandschaften mit den darin vorkommenden Lebensformen zu erhalten”, so Prof. Beate Jessel.

Eine der zentralen Forderungen des BfN ist die verpflichtende Einführung eines regionalen Mindestanteils ökologischer Vorrangflächen zum Ausgleich für den Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung. Diese ökologischen Vorrangflächen sollen den Lebensgemeinschaften als Rückzugsraum, Vermehrungsstätte und Nahrungsfläche in der Agrarlandschaft dienen. Das BfN misst zudem dem Erhalt von ökologisch wertvollem Dauergrünland höchste Bedeutung bei, da Dauergrünland neben der Sicherung einer hohen biologischen Vielfalt eine hohe Bedeutung als Kohlenstoffsenke hat sowie dem Boden- und Gewässerschutz dient.

Pressemitteilung: http://www.bfn.de/0401_pm.html?&cHash=5732604111&tx_ttnews[backPid]=1&tx_ttnews[tt_news]=2594

Hinweis:
Die UNO hat 2010 zum Internationalen Jahr der Biodiversität erklärt. Damit bieten sich allen Akteuren in Bund, Ländern, Gemeinden, Wirtschaft, NGOs, Wissenschaft und anderen Interessierten die Gelegenheit, während einer Phase erhöhter Aufmerksamkeit mit den Stakeholdern in einen Dialog über Biodiversität zu treten. Weitere Information unter www.kalender.biologischevielfalt.de