UN Women: Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit von Männern und Frauen

Deutsches Komitee für UN Women fordert Gesetz für Lohngerechtigkeit und Transparenz 

Heute berät der Koalitionsausschuss über das geplante Gesetz zur Lohngerechtigkeit. Damit Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden, soll in Zukunft ein Auskunftsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für mehr Transparenz bei der Gestaltung der Gehälter sorgen.

„Der bisherige Gesetzentwurf ist ein guter Anfang, doch brauchen wir endlich die schnelle Umsetzung in ein anwendbares Gesetz. Frauen werden seit Jahrzenten bei der Gehaltszahlung in Deutschland benachteiligt. Das widerspricht unserem Grundgesetz, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Dieser Zustand ist für uns nicht länger hinnehmbar“, so Karin Nordmeyer, Vorsitzende des Deutschen Komitees für UN Women.  „Auch Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten müssen zu einer Auskunftspflicht über Lohngerechtigkeit verpflichtet werden. Alle Beschäftigten brauchen ein Auskunftsrecht, wie ihre Lohnsituation im Vergleich zu denen ist, die gleichwertige Arbeit machen. Die Tatsache, dass in Deutschland über das Gehalt nicht gesprochen wird, trägt dazu bei, die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu verfestigen“, so Nordmeyer.

Quelle: Pressemitteilung UN Women Deutschland, 01.06.2016Deutsches Komitee für UN Women fordert Gesetz für Lohngerechtigkeit und Transparenz 

Heute berät der Koalitionsausschuss über das geplante Gesetz zur Lohngerechtigkeit. Damit Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden, soll in Zukunft ein Auskunftsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für mehr Transparenz bei der Gestaltung der Gehälter sorgen.

„Der bisherige Gesetzentwurf ist ein guter Anfang, doch brauchen wir endlich die schnelle Umsetzung in ein anwendbares Gesetz. Frauen werden seit Jahrzenten bei der Gehaltszahlung in Deutschland benachteiligt. Das widerspricht unserem Grundgesetz, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Dieser Zustand ist für uns nicht länger hinnehmbar“, so Karin Nordmeyer, Vorsitzende des Deutschen Komitees für UN Women.  „Auch Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten müssen zu einer Auskunftspflicht über Lohngerechtigkeit verpflichtet werden. Alle Beschäftigten brauchen ein Auskunftsrecht, wie ihre Lohnsituation im Vergleich zu denen ist, die gleichwertige Arbeit machen. Die Tatsache, dass in Deutschland über das Gehalt nicht gesprochen wird, trägt dazu bei, die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu verfestigen“, so Nordmeyer.

Quelle: Pressemitteilung UN Women Deutschland, 01.06.2016