KLJB: Kein Patent auf Leben

Die ländlichen katholischen Verbände sind sich einig, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere verhindert werden müssen. Bei einem gemeinsamen Gespräch zwischen Katholischer Landvolkbewegung (KLB), Katholischer Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) und dem parlamentarischen Staatsekretär des Justizministeriums Ulrich Kelber wurde über die Bedeutung der Biopatentrichtlinie und deren Umsetzung beim Europäischen Patentamt diskutiert. Die Bundesregierung hat ein Interesse daran, dass die im Koalitionsvertrag beschlossene Nichtpatentierbarkeit von im Wesentlichen biologischen Verfahren auch vom Europäischen Patentamt akzeptiert und umgesetzt werden soll.

„Leider legt das Europäische Patentamt die entsprechende europäische Richtlinie sehr weitgehend aus, deshalb kommt es, wie im Falle des Brokkolipatentes, immer wieder zu Patenten auf Leben“, erklärt der Geschäftsführer des katholischen Landvolks in Stuttgart, Wolfgang Schleicher. Ulrich Kelber versprach hierbei, sich bei der Europäischen Kommission für die deutsche Interpretation der EU-Richtlinie einzusetzen, die Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren sowie daraus gewonnene Pflanzen und Tiere nicht ermöglichen.

Verbände sorgen sich um Agrobiodiversität und Ernährungssicherung
Welche besondere Bedeutung dem freien Zugang zu Saatgut für Züchter zukommt, betonte die Bundesvorsitzende der KLB, Nicole Podlinski. So würde „durch Biopatente die Agrobiodiversität gefährdet und damit zugleich die wichtigste Risikoversicherung der Menschheit im Klimawandel“. Dass junge Menschen die Konzentration von „Wissen in privaten Händen“ besonders im Bereich von landwirtschaftlichen Produkten durchaus kritisch sehen und sich beim Thema Biopatente um die Ernährungssicherung der Zukunft sorgen, war ein zentraler Punkt für den Bundesvorsitzenden der Katholischen Landjugendbewegung, Tobias Müller.

Experte Christoph Then (Initiative „no patent on seeds“) fordert darüber hinaus eine klare Auslegung der europäischen Biopatentrichtline 98/44. Dies gehe nur durch eine bessere Definition der „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ auf europäischer Ebene.

 

Quelle: Pressemitteilung KLJB, 18.05.2016Die ländlichen katholischen Verbände sind sich einig, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere verhindert werden müssen. Bei einem gemeinsamen Gespräch zwischen Katholischer Landvolkbewegung (KLB), Katholischer Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) und dem parlamentarischen Staatsekretär des Justizministeriums Ulrich Kelber wurde über die Bedeutung der Biopatentrichtlinie und deren Umsetzung beim Europäischen Patentamt diskutiert. Die Bundesregierung hat ein Interesse daran, dass die im Koalitionsvertrag beschlossene Nichtpatentierbarkeit von im Wesentlichen biologischen Verfahren auch vom Europäischen Patentamt akzeptiert und umgesetzt werden soll.

„Leider legt das Europäische Patentamt die entsprechende europäische Richtlinie sehr weitgehend aus, deshalb kommt es, wie im Falle des Brokkolipatentes, immer wieder zu Patenten auf Leben“, erklärt der Geschäftsführer des katholischen Landvolks in Stuttgart, Wolfgang Schleicher. Ulrich Kelber versprach hierbei, sich bei der Europäischen Kommission für die deutsche Interpretation der EU-Richtlinie einzusetzen, die Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren sowie daraus gewonnene Pflanzen und Tiere nicht ermöglichen.

Verbände sorgen sich um Agrobiodiversität und Ernährungssicherung
Welche besondere Bedeutung dem freien Zugang zu Saatgut für Züchter zukommt, betonte die Bundesvorsitzende der KLB, Nicole Podlinski. So würde „durch Biopatente die Agrobiodiversität gefährdet und damit zugleich die wichtigste Risikoversicherung der Menschheit im Klimawandel“. Dass junge Menschen die Konzentration von „Wissen in privaten Händen“ besonders im Bereich von landwirtschaftlichen Produkten durchaus kritisch sehen und sich beim Thema Biopatente um die Ernährungssicherung der Zukunft sorgen, war ein zentraler Punkt für den Bundesvorsitzenden der Katholischen Landjugendbewegung, Tobias Müller.

Experte Christoph Then (Initiative „no patent on seeds“) fordert darüber hinaus eine klare Auslegung der europäischen Biopatentrichtline 98/44. Dies gehe nur durch eine bessere Definition der „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ auf europäischer Ebene.

 

Quelle: Pressemitteilung KLJB, 18.05.2016