EKD: Frieden ohne internationale Rechtsordnung ist nicht vorstellbar

Aus Anlass des 70-jährigen Bestehens des Internationalen Gerichtshofs hat der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, die Bedeutung des Rechts als Grundlage eines gerechten Friedens betont. „Für eine friedliche Welt brauchen wir Institutionen, Regeln und Verfahren eines international vereinbarten Rechtszustands“, ist der Theologe überzeugt. Völkerrecht könne keine Friedensethik ersetzen, aber die Friedensethik müsse auf das Völkerrecht bezogen bleiben, unterstreicht Brahms. „Frieden ohne Rechtsordnung ist nicht vorstellbar“, so der EKD-Friedensbeauftragte, der auch der Leitende Geistliche der Bremischen Evangelischen Kirche ist.

Am 18. April 1946 ist in Den Haag zum ersten Mal der Internationale Gerichtshof zusammengetreten, der von den Vereinten Nationen 1945 als Nachfolge des 1922 entstandenen Ständigen Internationalen Gerichtshofs ins Leben gerufen wurde und heute eins der wichtigsten Rechtsprechungsorgane der Vereinten Nationen darstellt. „Eine Weltfriedensordnung muss auch eine Rechtsordnung sein“, unterstreicht der EKD-Friedensbeauftragte. Gerichte wie der Internationale Gerichtshof, aber auch der Internationale Strafgerichtshof, seien wichtig, um Konflikte friedlich zu lösen und gültige Normen für die Völkergemeinschaft zu etablieren, macht Renke Brahms deutlich.

Dabei kritisierte Brahms, dass sich viele Staaten einer solchen internationalen Gerichtsbarkeit nicht oder nur selten unterstellen. „Eine internationale Rechtsordnung kann nur dann wirklich funktionieren, wenn die Urteile von allen Staaten auch akzeptiert und respektiert werden. Es kann aber nicht sein, dass nur dann Urteile oder Gutachten des Internationalen Gerichtshofs anerkannt werden, wenn sie den eigenen Interessen dienen“, mahnte der EKD-Friedensbeauftragte.

Ein Beispiel dafür sei ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996, wonach der Einsatz und die Androhung eines Einsatzes von Atomwaffen generell gegen das internationale Kriegsvölkerrecht und gegen die Prinzipien und Regeln der Menschenrechte verstoßen. „Leider hat keiner der Atomwaffen-Staaten in der Welt in den vergangenen 20 Jahren dieses IGH-Gutachten bisher beachtet und als Konsequenz daraus auf seine Nuklearwaffen verzichtet.

Auch Deutschland hält nach wie vor an der nuklearen Teilhabe und damit an der Androhung eines Einsatzes mit Atomwaffen fest“, kritisiert Renke Brahms. Das jetzige Jubiläum des Internationalen Gerichtshofs könnte Anlass für ein Umdenken in der Staatengemeinschaft sein, hofft der EKD-Friedensbeauftragte.

Quelle: Mitteilung vom EKD vom 16.04.2016