BMUB: 5 Jahre Fukushima: Atomkraft hat keine Zukunft

Vor fünf Jahren, am 11. März 2011, kam es infolge eines schweren Erdbebens zu einer Flutwelle in Japan, die zu Kernschmelzen in den vier Blöcken des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi führte. Große Mengen an Radioaktivität wurden freigesetzt mit verheerenden Folgen für Mensch und Natur. Bundes-umweltministerin Barbara Hendricks wird im Mai nach Japan reisen und sich vor Ort über die Arbeiten auf dem Gelände des AKW Fukushima I informieren und auch evakuierte Gebiete besuchen.

Hendricks: „Wir gedenken heute der vielen Opfer der Dreifachkatastrophe . Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer. Aber auch viele Tausende Überlebende leiden unter den Folgen der Atomkatastrophe. Sie hat ihre Lebensgrundlage vernichtet und ihnen Wohnung und Heimat geraubt, manchen für immer. Bei der Bewältigung des Unglücks ist immer noch kein Ende absehbar.

Fukushima hat uns 25 Jahre nach Tschernobyl auf schreckliche Art und Weise vor Augen geführt, welche tatsächlichen Risiken mit der Nutzung der Atomenergie verbunden sind und welche verheerenden Folgen ein Reaktorunfall für Mensch, Natur und Umwelt hat.

Die Welt musste lernen, dass auch in einem hoch entwickelten Land wie Japan immer ein Risiko bleibt. Atomkraft ist nicht zu 100 Prozent beherrschbar. Im Unglücksfall verwüstet sie ganze Landstriche. Und in jedem Fall belasten ihre Hinterlassenschaften unzählige Generationen. Für mich ist daher klar: Die Atomkraft hat keine Zukunft. Sie wird sich weltweit auch deshalb nicht durchsetzen, weil wir mit den erneuerbaren Energien inzwischen sauberere und auch wettbewerbsfähigere Alternativen haben.

In Deutschland sind wir mit dem Atomausstieg auf gutem Weg. Von den 17 Atomkraftwerken vor fünf Jahren sind heute nur noch acht in Betrieb – und anders als von der Atomlobby lange behauptet, sind die Lichter nicht ausgegangen. Ende 2022 wird die gewerbliche Atomkraft in Deutschland Geschichte sein. Bis zum allerletzten Tag muss das höchste Sicherheitsniveau für den Betrieb der AKW gewährleistet werden. Das hat für mich höchste Priorität.“

Hintergrund:

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat Deutschland in einem breiten Konsens beschlossen, schnellstmöglich und schrittweise aus der Atomenergie auszusteigen. Zudem wur-den Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke durchgeführt. Die daraus abgeleiteten Maß-nahmen wurden in einem nationalen Aktionsplan zusammengefasst. Dieser wird gemeinsam von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie den Betreibern umgesetzt, jährlich aktualisiert und veröffentlicht.

Die Ereignisse in Fukushima lehren, dass Planungen für den Katastrophenschutz unabhängig von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Reaktorunfalls unerlässlich sind. Deshalb hat das Bundesumweltministerium nach dem Reaktorunglück in Fukushima die Strahlenschutzkommission (SSK) beauftragt, die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Arbeiten hat die SSK fünf neue Empfehlungen verabschiedet, vier ältere Empfehlungen aktualisiert und weitere 76 Einzelempfehlungen in einer umfassenden Bewertung zusammengestellt. Sie hat insbesondere empfohlen, die Planungsgebiete in der Umgebung von in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken für die sofortigen Katastrophenschutzmaßnahmen zu vergrößern und die Zonen neu festzulegen.

Zu den zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen zählen Evakuierung, Verbleiben in Gebäuden und Jodblockade. Diese Empfehlungen berücksichtigen äußerst unwahrscheinliche schwere Unfälle in Atomkraftwerken, zum Beispiel erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität als Folge eines Containment-Versagens. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich diese Empfehlungen zu Eigen gemacht. Jetzt liegt es in der Hand der zuständigen Innenbehörden, die Empfehlungen zu konkretisieren und umzusetzen. Bund und Länder stimmen sich in diesem Zusammenhang zu den Fragen der Jodblockade der Schilddrüse sowie zur radiologischen Lagebeurteilung im Fall eines kerntechnischen Unfalls ab.

Radioaktive Strahlung macht nicht an den Grenzen halt. In unseren Nachbarländern gibt es mehrere Atomkraftwerke in der Nähe der deutschen Grenze. Deshalb brauchen wir auch beim Notfallschutz ein gemeinsames Vorgehen in Europa. Das dient auch unserem Schutz. Auf Initiative des Bundesumweltministeriums haben sich die Leiter der europäischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden Ende 2014 erstmals auf ein europaweites Konzept für die Bewältigung von schweren kerntechnischen Unfällen verständigt. Es enthält ein Bewertungsschema für einen – äußerst unwahrscheinlichen – schweren Unfall sowie grenzüberschreitende Empfehlungen für erste Maßnahmen des Notfallschutzes.

Quelle: Mitteilung vom BMUB vom 10.03.2016

Vor fünf Jahren, am 11. März 2011, kam es infolge eines schweren Erdbebens zu einer Flutwelle in Japan, die zu Kernschmelzen in den vier Blöcken des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi führte. Große Mengen an Radioaktivität wurden freigesetzt mit verheerenden Folgen für Mensch und Natur. Bundes-umweltministerin Barbara Hendricks wird im Mai nach Japan reisen und sich vor Ort über die Arbeiten auf dem Gelände des AKW Fukushima I informieren und auch evakuierte Gebiete besuchen.

Hendricks: „Wir gedenken heute der vielen Opfer der Dreifachkatastrophe . Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer. Aber auch viele Tausende Überlebende leiden unter den Folgen der Atomkatastrophe. Sie hat ihre Lebensgrundlage vernichtet und ihnen Wohnung und Heimat geraubt, manchen für immer. Bei der Bewältigung des Unglücks ist immer noch kein Ende absehbar.

Fukushima hat uns 25 Jahre nach Tschernobyl auf schreckliche Art und Weise vor Augen geführt, welche tatsächlichen Risiken mit der Nutzung der Atomenergie verbunden sind und welche verheerenden Folgen ein Reaktorunfall für Mensch, Natur und Umwelt hat.

Die Welt musste lernen, dass auch in einem hoch entwickelten Land wie Japan immer ein Risiko bleibt. Atomkraft ist nicht zu 100 Prozent beherrschbar. Im Unglücksfall verwüstet sie ganze Landstriche. Und in jedem Fall belasten ihre Hinterlassenschaften unzählige Generationen. Für mich ist daher klar: Die Atomkraft hat keine Zukunft. Sie wird sich weltweit auch deshalb nicht durchsetzen, weil wir mit den erneuerbaren Energien inzwischen sauberere und auch wettbewerbsfähigere Alternativen haben.

In Deutschland sind wir mit dem Atomausstieg auf gutem Weg. Von den 17 Atomkraftwerken vor fünf Jahren sind heute nur noch acht in Betrieb – und anders als von der Atomlobby lange behauptet, sind die Lichter nicht ausgegangen. Ende 2022 wird die gewerbliche Atomkraft in Deutschland Geschichte sein. Bis zum allerletzten Tag muss das höchste Sicherheitsniveau für den Betrieb der AKW gewährleistet werden. Das hat für mich höchste Priorität.“

Hintergrund:

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat Deutschland in einem breiten Konsens beschlossen, schnellstmöglich und schrittweise aus der Atomenergie auszusteigen. Zudem wur-den Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke durchgeführt. Die daraus abgeleiteten Maß-nahmen wurden in einem nationalen Aktionsplan zusammengefasst. Dieser wird gemeinsam von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie den Betreibern umgesetzt, jährlich aktualisiert und veröffentlicht.

Die Ereignisse in Fukushima lehren, dass Planungen für den Katastrophenschutz unabhängig von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Reaktorunfalls unerlässlich sind. Deshalb hat das Bundesumweltministerium nach dem Reaktorunglück in Fukushima die Strahlenschutzkommission (SSK) beauftragt, die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Arbeiten hat die SSK fünf neue Empfehlungen verabschiedet, vier ältere Empfehlungen aktualisiert und weitere 76 Einzelempfehlungen in einer umfassenden Bewertung zusammengestellt. Sie hat insbesondere empfohlen, die Planungsgebiete in der Umgebung von in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken für die sofortigen Katastrophenschutzmaßnahmen zu vergrößern und die Zonen neu festzulegen.

Zu den zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen zählen Evakuierung, Verbleiben in Gebäuden und Jodblockade. Diese Empfehlungen berücksichtigen äußerst unwahrscheinliche schwere Unfälle in Atomkraftwerken, zum Beispiel erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität als Folge eines Containment-Versagens. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich diese Empfehlungen zu Eigen gemacht. Jetzt liegt es in der Hand der zuständigen Innenbehörden, die Empfehlungen zu konkretisieren und umzusetzen. Bund und Länder stimmen sich in diesem Zusammenhang zu den Fragen der Jodblockade der Schilddrüse sowie zur radiologischen Lagebeurteilung im Fall eines kerntechnischen Unfalls ab.

Radioaktive Strahlung macht nicht an den Grenzen halt. In unseren Nachbarländern gibt es mehrere Atomkraftwerke in der Nähe der deutschen Grenze. Deshalb brauchen wir auch beim Notfallschutz ein gemeinsames Vorgehen in Europa. Das dient auch unserem Schutz. Auf Initiative des Bundesumweltministeriums haben sich die Leiter der europäischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden Ende 2014 erstmals auf ein europaweites Konzept für die Bewältigung von schweren kerntechnischen Unfällen verständigt. Es enthält ein Bewertungsschema für einen – äußerst unwahrscheinlichen – schweren Unfall sowie grenzüberschreitende Empfehlungen für erste Maßnahmen des Notfallschutzes.

Quelle: Mitteilung vom BMUB vom 10.03.2016