BMUB: Gebrauchsanweisung für klimaverträgliche Investitionen

Wie können Entwicklungsbanken und andere Investoren bewerten, ob eine Anlage klimaverträglich ist oder nicht? Antworten auf diese Frage liefert eine neue Studie, die im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft entstanden ist. Das Papier wurde heute am Rande der Weltklimakonferenz in Paris vorgestellt.

Konkret geht es um Kriterien, die öffentliche wie private Investoren als Orientierung nutzen können, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf unter 2°C leisten.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Immer mehr Investoren erkennen inzwischen, dass die Politik es ernst meint mit der Dekarbonisierung und ziehen ihre Konsequenzen daraus. Gerade der G7-Gipfel hat dies deutlich gemacht. Aber was genau die 2°C-Obergrenze in der Praxis für einzelne Investitionsentscheidungen bedeutet, ist vielen noch nicht klar. Die Studie gibt hier wichtige und praxistaugliche Orientierung.“

Aus verschiedenen 2°C-Szenarien leiten die ForscherInnen eine Kategorisierung möglicher Investitionen ab. So werden Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und kohlenstoffarme Transportwege und -mittel, die wichtige Bausteine sind, um die globale Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen, einer Positivliste zugeordnet.

Zu einer Negativliste gehören hingegen Investitionen in den Neubau konventioneller Kohlekraftwerke, die wissenschaftlichen Szenarien zufolge grundsätzlich nicht mit der 2°C-Obergrenze kompatibel sind.

Doch auch für die Vielzahl von Investitionen, die sich in der Grauzone zwischen diesen Polen bewegen, gibt die Studie Orientierung und schafft damit einen wichtigen Mehrwert. Denn die meisten Investitionen sind keiner Positiv- oder Negativliste zuzuordnen, sondern müssen im Kontext betrachtet werden. Beispielsweise sind Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz nur dann mit der 2°C-Obergrenze kompatibel, wenn sie hinreichend ambitioniert sind. Gaskraftwerke hingegen sind ein wichtiger Pfeiler, um während einer Energiewende Schwankungen bei der Stromproduktion aus Erneuerbaren auszugleichen; ein Energiesystem, das zu 100 % aus Gaskraftwerken besteht, wäre aber nicht mit der 2°C-Obergrenze kompatibel.

Auch für die Sektoren Energie, Gebäude und Transport leiten die ForscherInnen beispielhaft spezifische Vorgaben dazu ab, wie aus dem globalen Klimaziel auch für diese Bereiche klare Orientierung gegeben werden kann.

Die primäre Zielgruppe des Berichts sind Entwicklungsbanken. Um ihre Praxistauglichkeit sicherzustellen wurden die Kriterien und Empfehlungen mit öffentlichen wie privaten Investoren konsultiert.

Die Studie finden Sie hier.

Quelle: Mitteilung vom BMUB vom 01.12.2015

Wie können Entwicklungsbanken und andere Investoren bewerten, ob eine Anlage klimaverträglich ist oder nicht? Antworten auf diese Frage liefert eine neue Studie, die im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft entstanden ist. Das Papier wurde heute am Rande der Weltklimakonferenz in Paris vorgestellt.

Konkret geht es um Kriterien, die öffentliche wie private Investoren als Orientierung nutzen können, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf unter 2°C leisten.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Immer mehr Investoren erkennen inzwischen, dass die Politik es ernst meint mit der Dekarbonisierung und ziehen ihre Konsequenzen daraus. Gerade der G7-Gipfel hat dies deutlich gemacht. Aber was genau die 2°C-Obergrenze in der Praxis für einzelne Investitionsentscheidungen bedeutet, ist vielen noch nicht klar. Die Studie gibt hier wichtige und praxistaugliche Orientierung.“

Aus verschiedenen 2°C-Szenarien leiten die ForscherInnen eine Kategorisierung möglicher Investitionen ab. So werden Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und kohlenstoffarme Transportwege und -mittel, die wichtige Bausteine sind, um die globale Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen, einer Positivliste zugeordnet.

Zu einer Negativliste gehören hingegen Investitionen in den Neubau konventioneller Kohlekraftwerke, die wissenschaftlichen Szenarien zufolge grundsätzlich nicht mit der 2°C-Obergrenze kompatibel sind.

Doch auch für die Vielzahl von Investitionen, die sich in der Grauzone zwischen diesen Polen bewegen, gibt die Studie Orientierung und schafft damit einen wichtigen Mehrwert. Denn die meisten Investitionen sind keiner Positiv- oder Negativliste zuzuordnen, sondern müssen im Kontext betrachtet werden. Beispielsweise sind Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz nur dann mit der 2°C-Obergrenze kompatibel, wenn sie hinreichend ambitioniert sind. Gaskraftwerke hingegen sind ein wichtiger Pfeiler, um während einer Energiewende Schwankungen bei der Stromproduktion aus Erneuerbaren auszugleichen; ein Energiesystem, das zu 100 % aus Gaskraftwerken besteht, wäre aber nicht mit der 2°C-Obergrenze kompatibel.

Auch für die Sektoren Energie, Gebäude und Transport leiten die ForscherInnen beispielhaft spezifische Vorgaben dazu ab, wie aus dem globalen Klimaziel auch für diese Bereiche klare Orientierung gegeben werden kann.

Die primäre Zielgruppe des Berichts sind Entwicklungsbanken. Um ihre Praxistauglichkeit sicherzustellen wurden die Kriterien und Empfehlungen mit öffentlichen wie privaten Investoren konsultiert.

Die Studie finden Sie hier.

Quelle: Mitteilung vom BMUB vom 01.12.2015