UNWomen: Kampagne „16 Days of Activism against Gender Violence“ beginnt

Gewalt an Mädchen und Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzung in der Welt. Geschlechtsspezifische Gewalt hat unzählige Gesichter und wirkt sich auf alle Lebensbereiche von Frauen und Mädchen aus. Die Kampagne „16 Days of Activism against Gender Violence“ wurde 1991 vom Women’s Global Leadership Institute ins Leben gerufen, um darauf hinzuweisen, dass es höchste Zeit ist, Gewalt gegen Frauen zu beenden! Die 16 Tage beginnen jedes Jahr am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, und enden am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember.

Letztes Jahr wurden im Rahmen der Initiative ‘Orange Your Neighbourhood: Ende der Gewalt gegen Frauen’ “orangene” Aktivitäten in mehr als 70 Ländern der Welt organisiert. Über 100 Millionen Menschen wurden so erreicht sowie ein neuer globaler Diskurs, weitere Verpflichtungen und Initiativen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen angestoßen.

Mehr Information hier.

Quelle: Mitteilung von UNWomen vom 24.11.2015

Gewalt an Mädchen und Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzung in der Welt. Geschlechtsspezifische Gewalt hat unzählige Gesichter und wirkt sich auf alle Lebensbereiche von Frauen und Mädchen aus. Die Kampagne „16 Days of Activism against Gender Violence“ wurde 1991 vom Women’s Global Leadership Institute ins Leben gerufen, um darauf hinzuweisen, dass es höchste Zeit ist, Gewalt gegen Frauen zu beenden! Die 16 Tage beginnen jedes Jahr am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, und enden am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember.

Letztes Jahr wurden im Rahmen der Initiative ‘Orange Your Neighbourhood: Ende der Gewalt gegen Frauen’ “orangene” Aktivitäten in mehr als 70 Ländern der Welt organisiert. Über 100 Millionen Menschen wurden so erreicht sowie ein neuer globaler Diskurs, weitere Verpflichtungen und Initiativen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen angestoßen.

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Quelle: Mitteilung von UNWomen vom 24.11.2015