UNEP / CMS: UN-Zugvogel Konferenz startet in Bonn

Die Populationen von Wasservögeln entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs sinken, und die schrumpfenden Bestände übersteigen die wachsenden Bestände um fast 50%. Dies geht aus dem jüngsten Bericht zum Erhaltungszustand, der vom Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) in Auftrag gegeben wurde, hervor. AEWA ist ein vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwalteter zwischenstaatlicher Vertrag.

Alleridngs zeigt der Bericht auch, daß die Populationen, für die aktive Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, in der Regel viel besser abschneiden: Lediglich 45% dieser Populationen verzeichnen einen Rückgang verglichen mit verheerenden 83%, die nicht unter aktivem Schutz stehen.

Die 6. Ausgabe des von Wetlands International erstellten Berichts über den Erhaltungs-zustand der wandernden Wasservögel im Abkommensgebiet wird auf der 6. Vertrags-staatenkonferenz (Meeting of the Parties, MOP6) von AEWA auf dem UN-Campus vom 9. – 14. November in Bonn vorgestellt. Über 200 Delegierte von mehr als 70 Regierungen sowie zwischenstaatlicher und nichtstaatlicher Organisationen nehmen daran teil.

Achim Steiner, Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms erklärte: „Wir sehen an den Wanderrouten der Tiere, wie die der Zugvögel, daß internationale Grenzen lediglich Linien auf der Landkarte sind. Die Bemühungen um die Erhaltung der Zugvögel helfen nicht nur, die Flugrouten von grundlegender Bedeutung für ihr Überleben intakt zu halten, sondern auch Brücken zwischen den Ländern und Völkern zu bauen. Unsere gemeinsame Umwelt kennt keine Grenzen. Um sie zu schützen, müssen wir die Grenzen, die wir uns selbst auferlegt haben, überwinden.“

Schwerpunkt der internationalen Konferenz sind Wasservögel, die regelmäßig entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs zwischen dem nördlichen Russland und dem südlichen Afrika wandern.

Ziel ist es, Schutzmaßnahmen angesichts der zahlreichen Bedrohungen wandernder Wasservögel in der afrikanisch-eurasischen Region zu stärken. Dazu gehört die Bekämpfung von Lebensraumverlust und –zerstörung, illegaler Jagd, Beifang und Überfischung sowie die Abmilderung der negativen Auswirkungen erneuerbarer Energien auf Zugvögel und des Klimawandels.

„Während viele Populationen wandernder Wasservögel weltweit weiterhin zurückgehen, zeigt unser neuester Statusbericht, dass sich aufeinander abgestimmte Erhaltungsmaßnahmen von Ländern und engagierten Organisationen entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs positiv auf einige unserer Arten auswirken“, erklärte AEWA Exekutivsekretär Jacques Trouvilliez. „In einer Welt mit fortschreitendem Verlust der biologischen Vielfalt ist es bereits eine Errungenschaft, dass der Anteil der rückläufigen AEWA-Populationen sich seit dem 20-jährigen Bestehen des Vertrags nicht weiter erhöht hat. Aber wir müssen noch viel mehr tun.“

Der AEWA Aktionsplan dient als Muster für notwendige Schritte, um einen günstigen Erhaltungszustand von Populationen wandernder Wasservögel wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten. Die unter AEWA entwickelten internationalen Richtlinien und gezielten Aktionspläne erweisen sich als wirksame Instrumente, sofern sie umgesetzt werden.

Die Konferenz findet kurz nach der Veröffentlichung der aktualisierten Roten Liste 2015 durch BirdLife International statt, die 40 weitere Vogelarten mit einem weltweiten Aussterberisiko gelistet hat. Unter den Arten, die in eine höhere Kategorie aufgenommen wurden, befinden sich 12 der unter AEWA fallenden Wasservogelarten. Darunter sind die Tafelente, der Papageitaucher und der Ohrentaucher mit weltweit bedroht in eine höhere Kategorie der Gefährdung in der aktuellen Roten Liste aufgerückt.

„Mehr grenzüberschreitende Investitionen und konzertierte Aktionen vor Ort sind notwendig, wenn wir den anhaltenden Rückgang der wandernden Wasservögel entlang des Afrikanisch-Eurasischen Zugwegs in den nächsten Jahren stoppen wollen“, ergänzte Trouvilliez.

Das Motto der Konferenz “Making Flyway Conservation Happen” (Zugvögel entlang der Zugwege schützen), unterstreicht die Bedeutung von AEWA als Vertrag zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit von zahlreichen Ländern in Afrika und Eurasien zugunsten wandernder Wasservögel.

2015 begeht AEWA auch sein 20-jähriges Jubiläum. Die Entwicklung von Leitlinien, die Umsetzung von Sofortmaßnahmen für die am meisten bedrohten Arten, die Entwicklung internationaler Aktionspläne sowie die Verabschiedung eines gezielten Aktionsplans für Afrika gehören bis heute zu den wichtigsten Errungenschaften des internationalen Vertrags.

Über AEWA

Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) ist der einzige zwischenstaatliche Vertrag unter UNEP, der dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung wandernder Wasservögel wie Pelikane, Kraniche, Störche, Seeschwalben, Enten, Gänse, Watvögel und Flamingos – sowie ihrer Lebensräume in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet dient.

Mit derzeit 75 (von insgesamt möglichen 119) Vertragsstaaten ist AEWA das größte Regionalabkommen seiner Art, das im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierartenen (CMS) entwickelt wurde. CMS wird auch „Bonner Konvention“ genannt, nach der Stadt der Erstunterzeichnung.

Mher Information zum AEWA hier.

AEWA MOP6

Das beschlußfassende Organ des Abkommens, das alle drei Jahre tagt, überprüft die Umsetzung des Vertrags. Bei MOP6 werden die Regierungen über dringend benötigte Maßnahmen zu Erhaltung und Management entscheiden, um das langfristige Überleben der 255 wandernden Wasservogelarten unter dem Abkommen zu sichern.

Themen:

  • Schutzstatus der AEWA Arten: der neueste Bericht zum Erhaltungsstatus (CSR) zeigt, dass viele Populationen von Wasservögeln in der AEWA Region auch weiterhin sinken. Dennoch profitieren einige Populationen von koordinierten Erhaltungsmaßnahmen unter AEWA.
  • Internationale Aktionspläne für den Schuhschnabel, Südafrika-Kronenkranich, Saatgans, Eisente, Waldrapp und Großen Brachvogel werden zur Verabschiedung vorgelegt.
  • Seevögel im Fokus: Zwei Berichte zu Erhaltungsstatus von Seevögeln, Bedrohungen und Prioritäten im Vogelschutz sowie den Auswirkungen der Meeresfischerei werden vorgestellt. Darüber hinaus wird ein erster AEWA Aktionsplan für 9 Seevögelarten mit Angola, Namibia und Südafrika zur Verabschiedung vorgelegt.
  • Nachhaltige Nutzung von Wasservögeln: Internationale Richtlinien für Länder, wie sie die nachhaltige Nutzung von Wasservögeln sicherstellen können.
  • Erneuerbare Energien und Zugvögel: Richtlinien zur Minderung der negativen Auswirkungen von erneuerbaren Energien auf wandernde Tiere, darunter Wasservögel, werden präsentiert.
  • Wasservogelschutz in Afrika: Aufbau von Kapazitäten für den Schutz von Wasservögeln bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensgrundlagen lokaler Gemeinschaften in Afrika ist eines der wichtigsten Ziele der Afrikanischen Initiative von AEWA. Wie kann Entwicklung mit Vogelschutz in Einklang gebracht werden?
  • Größere Synergien mit anderen multilateralen Umweltabkommen zur Artenvielfalt, insbesondere zwischen AEWA und CMS: Die Förderung von Synergieeffekten und enger Zuammenarbeit zwischen multilateralen Umweltabkommen in programmatischen und administrativen Fragen tragen zur wirksamen Umsetzung ihrer Ziele bei, einschließlich des AEWA-Strategieplans. Dies erfolgt im gegenseitigen Interesse von AEWA und CMS.

Tagesordnung und Dokumente zu allen Themen finden Sie hier.

Quelle: Mitteilung von UNEP /CMS vom 06.11.2015Die Populationen von Wasservögeln entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs sinken, und die schrumpfenden Bestände übersteigen die wachsenden Bestände um fast 50%. Dies geht aus dem jüngsten Bericht zum Erhaltungszustand, der vom Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) in Auftrag gegeben wurde, hervor. AEWA ist ein vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwalteter zwischenstaatlicher Vertrag.

Alleridngs zeigt der Bericht auch, daß die Populationen, für die aktive Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, in der Regel viel besser abschneiden: Lediglich 45% dieser Populationen verzeichnen einen Rückgang verglichen mit verheerenden 83%, die nicht unter aktivem Schutz stehen.

Die 6. Ausgabe des von Wetlands International erstellten Berichts über den Erhaltungs-zustand der wandernden Wasservögel im Abkommensgebiet wird auf der 6. Vertrags-staatenkonferenz (Meeting of the Parties, MOP6) von AEWA auf dem UN-Campus vom 9. – 14. November in Bonn vorgestellt. Über 200 Delegierte von mehr als 70 Regierungen sowie zwischenstaatlicher und nichtstaatlicher Organisationen nehmen daran teil.

Achim Steiner, Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms erklärte: „Wir sehen an den Wanderrouten der Tiere, wie die der Zugvögel, daß internationale Grenzen lediglich Linien auf der Landkarte sind. Die Bemühungen um die Erhaltung der Zugvögel helfen nicht nur, die Flugrouten von grundlegender Bedeutung für ihr Überleben intakt zu halten, sondern auch Brücken zwischen den Ländern und Völkern zu bauen. Unsere gemeinsame Umwelt kennt keine Grenzen. Um sie zu schützen, müssen wir die Grenzen, die wir uns selbst auferlegt haben, überwinden.“

Schwerpunkt der internationalen Konferenz sind Wasservögel, die regelmäßig entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs zwischen dem nördlichen Russland und dem südlichen Afrika wandern.

Ziel ist es, Schutzmaßnahmen angesichts der zahlreichen Bedrohungen wandernder Wasservögel in der afrikanisch-eurasischen Region zu stärken. Dazu gehört die Bekämpfung von Lebensraumverlust und –zerstörung, illegaler Jagd, Beifang und Überfischung sowie die Abmilderung der negativen Auswirkungen erneuerbarer Energien auf Zugvögel und des Klimawandels.

„Während viele Populationen wandernder Wasservögel weltweit weiterhin zurückgehen, zeigt unser neuester Statusbericht, dass sich aufeinander abgestimmte Erhaltungsmaßnahmen von Ländern und engagierten Organisationen entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs positiv auf einige unserer Arten auswirken“, erklärte AEWA Exekutivsekretär Jacques Trouvilliez. „In einer Welt mit fortschreitendem Verlust der biologischen Vielfalt ist es bereits eine Errungenschaft, dass der Anteil der rückläufigen AEWA-Populationen sich seit dem 20-jährigen Bestehen des Vertrags nicht weiter erhöht hat. Aber wir müssen noch viel mehr tun.“

Der AEWA Aktionsplan dient als Muster für notwendige Schritte, um einen günstigen Erhaltungszustand von Populationen wandernder Wasservögel wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten. Die unter AEWA entwickelten internationalen Richtlinien und gezielten Aktionspläne erweisen sich als wirksame Instrumente, sofern sie umgesetzt werden.

Die Konferenz findet kurz nach der Veröffentlichung der aktualisierten Roten Liste 2015 durch BirdLife International statt, die 40 weitere Vogelarten mit einem weltweiten Aussterberisiko gelistet hat. Unter den Arten, die in eine höhere Kategorie aufgenommen wurden, befinden sich 12 der unter AEWA fallenden Wasservogelarten. Darunter sind die Tafelente, der Papageitaucher und der Ohrentaucher mit weltweit bedroht in eine höhere Kategorie der Gefährdung in der aktuellen Roten Liste aufgerückt.

„Mehr grenzüberschreitende Investitionen und konzertierte Aktionen vor Ort sind notwendig, wenn wir den anhaltenden Rückgang der wandernden Wasservögel entlang des Afrikanisch-Eurasischen Zugwegs in den nächsten Jahren stoppen wollen“, ergänzte Trouvilliez.

Das Motto der Konferenz “Making Flyway Conservation Happen” (Zugvögel entlang der Zugwege schützen), unterstreicht die Bedeutung von AEWA als Vertrag zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit von zahlreichen Ländern in Afrika und Eurasien zugunsten wandernder Wasservögel.

2015 begeht AEWA auch sein 20-jähriges Jubiläum. Die Entwicklung von Leitlinien, die Umsetzung von Sofortmaßnahmen für die am meisten bedrohten Arten, die Entwicklung internationaler Aktionspläne sowie die Verabschiedung eines gezielten Aktionsplans für Afrika gehören bis heute zu den wichtigsten Errungenschaften des internationalen Vertrags.

Über AEWA

Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) ist der einzige zwischenstaatliche Vertrag unter UNEP, der dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung wandernder Wasservögel wie Pelikane, Kraniche, Störche, Seeschwalben, Enten, Gänse, Watvögel und Flamingos – sowie ihrer Lebensräume in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet dient.

Mit derzeit 75 (von insgesamt möglichen 119) Vertragsstaaten ist AEWA das größte Regionalabkommen seiner Art, das im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierartenen (CMS) entwickelt wurde. CMS wird auch „Bonner Konvention“ genannt, nach der Stadt der Erstunterzeichnung.

Mher Information zum AEWA hier.

AEWA MOP6

Das beschlußfassende Organ des Abkommens, das alle drei Jahre tagt, überprüft die Umsetzung des Vertrags. Bei MOP6 werden die Regierungen über dringend benötigte Maßnahmen zu Erhaltung und Management entscheiden, um das langfristige Überleben der 255 wandernden Wasservogelarten unter dem Abkommen zu sichern.

Themen:

  • Schutzstatus der AEWA Arten: der neueste Bericht zum Erhaltungsstatus (CSR) zeigt, dass viele Populationen von Wasservögeln in der AEWA Region auch weiterhin sinken. Dennoch profitieren einige Populationen von koordinierten Erhaltungsmaßnahmen unter AEWA.
  • Internationale Aktionspläne für den Schuhschnabel, Südafrika-Kronenkranich, Saatgans, Eisente, Waldrapp und Großen Brachvogel werden zur Verabschiedung vorgelegt.
  • Seevögel im Fokus: Zwei Berichte zu Erhaltungsstatus von Seevögeln, Bedrohungen und Prioritäten im Vogelschutz sowie den Auswirkungen der Meeresfischerei werden vorgestellt. Darüber hinaus wird ein erster AEWA Aktionsplan für 9 Seevögelarten mit Angola, Namibia und Südafrika zur Verabschiedung vorgelegt.
  • Nachhaltige Nutzung von Wasservögeln: Internationale Richtlinien für Länder, wie sie die nachhaltige Nutzung von Wasservögeln sicherstellen können.
  • Erneuerbare Energien und Zugvögel: Richtlinien zur Minderung der negativen Auswirkungen von erneuerbaren Energien auf wandernde Tiere, darunter Wasservögel, werden präsentiert.
  • Wasservogelschutz in Afrika: Aufbau von Kapazitäten für den Schutz von Wasservögeln bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensgrundlagen lokaler Gemeinschaften in Afrika ist eines der wichtigsten Ziele der Afrikanischen Initiative von AEWA. Wie kann Entwicklung mit Vogelschutz in Einklang gebracht werden?
  • Größere Synergien mit anderen multilateralen Umweltabkommen zur Artenvielfalt, insbesondere zwischen AEWA und CMS: Die Förderung von Synergieeffekten und enger Zuammenarbeit zwischen multilateralen Umweltabkommen in programmatischen und administrativen Fragen tragen zur wirksamen Umsetzung ihrer Ziele bei, einschließlich des AEWA-Strategieplans. Dies erfolgt im gegenseitigen Interesse von AEWA und CMS.

Tagesordnung und Dokumente zu allen Themen finden Sie hier.

Quelle: Mitteilung von UNEP /CMS vom 06.11.2015