Bundesregierung: EU will Energiekennzeichnung verbessern

Die EU-Kommission will das EU-Ökolabel grundlegend überarbeiten. Die Effizienzklassen “A+” bis “A+++” sollen wegfallen und durch die einfache Buchstaben-Skala “A” bis “G” ersetzt werden. Das würde eines der wirksamsten Energieeffizienz-Instrumente der EU weiter stärken. Die Verbraucher, so hat die EU-Kommission am 15. Juli vorgeschlagen, sollen sich ein genaueres Bild von der Energieeffizienz eines Produkts machen können und so Geld und Energie sparen. Hierzu will sie

  1. zurück zur einheitlichen Kennzeichnungsskala “A”-“G” und
  2. eine elektronische Datenbank für neue Produkte einführen: Alle neuen, auf den EU-Markt gebrachten Produkte sollen online registriert werden, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern.

85 % der europäischen Verbraucher verlassen sich, so die EU-Kommission, bei ihren Kaufentscheidungen darauf. Es war auch die treibende Kraft für innovative Entwicklungen in der Industrie: Die meisten Produkte erreichen heute die obersten Klassen “A+++”, “A++”, “A+”. Die meisten anderen Klassen bleiben dagegen leer, manchmal sogar auch die Klasse “A”.

Das mache es den Verbrauchern schwer, so die EU-Kommission, die besten Produkte zu erkennen. Oft entstehe der falsche Eindruck, mit dem Kauf eines Produkts der Klasse “A+” eines der effizientesten auf dem Markt erwerben, während es sich in Wirklichkeit um eines der am wenigsten effizienten handele.

Vorteile für Verbraucher, Umwelt, Wirtschaft

Die EU-Kommission schätzt, dass die Überarbeitung des Energieetiketts den Verbrauchern weitere finanzielle Ersparnisse in Höhe von 15 Euro jährlich bringt. Dadurch würden sich die derzeitigen jährlichen Einsparungen von 465 Euro pro Haushalt auf 480 EUR erhöhen. Außerdem ließe sich damit eine Energiemenge in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs aller baltischen Länder einsparen. Für die Hersteller wie Händler kalkuliert die EU-Kommission mit zusätzlichen Einnahmen von 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Das EU-Energielabel von 1992 und die europäische Ökodesign-Richtlinie von 2005 sind zwei zentrale Regelungswerke für die europaweite Stärkung der Energieeffizienz von Elektrogeräten. Das Label ermöglicht es Verbrauchern, sich beim Einkauf über den Energie- und Ressourcenverbrauch von Produkten zu informieren, Produkte zu vergleichen und die Kaufentscheidung danach auszurichten. Hersteller erhalten den Anreiz, ihre Produkte ständig zu verbessern. Das steigert die Marktdurchdringung mit besonders effizienten Produkten.

Die Ökodesign-Richtlinie setzt den Rahmen, um Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Damit werden besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt.

Die EU-Kommission beziffert die jährliche Einsparung durch die Energieeffizienzkennzeichnung derzeit auf den Jahresverbrauch von circa 60 Millionen Haushalten. Nach dem Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen von 2013 lassen sich 80 Prozent der staatlich veranlassten Stromeinsparung auf die beiden EU-Instrumente zurückführen.

Was ist derzeit geregelt?

Es gibt:

  • 11 Produktgruppen, die unter die Vorschriften für Energieeffizienz und Energieeffizienzkennzeichnung fallen: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, Staubsauger, Lampen, Leuchten, Fernseher, Klimaanlagen, Haushaltskochgeräte und Lüftungsanlagen.
  • 8 Produktgruppen fallen unter Effizienzanforderungen (und nicht unter die Kennzeichnungspflicht): einfache Set-Top-Boxen, externe Netzteile, Elektromotoren, Umwälzpumpen, Ventilatoren, Wasserpumpen, Computer, Transformatoren.
  • 3 horizontale Maßnahmen betreffend: den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Geräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand, den Stromverbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb und Energieverbrauchskennzeichnung im Internet.

Anforderungen für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs und die Energieeffizienz von Heizgeräten (zum Beispiel Gaskessel und Wärmepumpen) und Warmwasserbereiter werden ab dem 26. September 2015 wirksam. Sie werden nur für neue Produkte auf dem Markt gelten.

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Bild: Energieeffiziente Geräte sparen Strom und Geld; ©Burkhard Peter

Quelle: Newsletter Nachhaltigkeit aktuell – 5/2015

Die EU-Kommission will das EU-Ökolabel grundlegend überarbeiten. Die Effizienzklassen “A+” bis “A+++” sollen wegfallen und durch die einfache Buchstaben-Skala “A” bis “G” ersetzt werden. Das würde eines der wirksamsten Energieeffizienz-Instrumente der EU weiter stärken. Die Verbraucher, so hat die EU-Kommission am 15. Juli vorgeschlagen, sollen sich ein genaueres Bild von der Energieeffizienz eines Produkts machen können und so Geld und Energie sparen. Hierzu will sie

  1. zurück zur einheitlichen Kennzeichnungsskala “A”-“G” und
  2. eine elektronische Datenbank für neue Produkte einführen: Alle neuen, auf den EU-Markt gebrachten Produkte sollen online registriert werden, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern.

85 % der europäischen Verbraucher verlassen sich, so die EU-Kommission, bei ihren Kaufentscheidungen darauf. Es war auch die treibende Kraft für innovative Entwicklungen in der Industrie: Die meisten Produkte erreichen heute die obersten Klassen “A+++”, “A++”, “A+”. Die meisten anderen Klassen bleiben dagegen leer, manchmal sogar auch die Klasse “A”.

Das mache es den Verbrauchern schwer, so die EU-Kommission, die besten Produkte zu erkennen. Oft entstehe der falsche Eindruck, mit dem Kauf eines Produkts der Klasse “A+” eines der effizientesten auf dem Markt erwerben, während es sich in Wirklichkeit um eines der am wenigsten effizienten handele.

Vorteile für Verbraucher, Umwelt, Wirtschaft

Die EU-Kommission schätzt, dass die Überarbeitung des Energieetiketts den Verbrauchern weitere finanzielle Ersparnisse in Höhe von 15 Euro jährlich bringt. Dadurch würden sich die derzeitigen jährlichen Einsparungen von 465 Euro pro Haushalt auf 480 EUR erhöhen. Außerdem ließe sich damit eine Energiemenge in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs aller baltischen Länder einsparen. Für die Hersteller wie Händler kalkuliert die EU-Kommission mit zusätzlichen Einnahmen von 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Das EU-Energielabel von 1992 und die europäische Ökodesign-Richtlinie von 2005 sind zwei zentrale Regelungswerke für die europaweite Stärkung der Energieeffizienz von Elektrogeräten. Das Label ermöglicht es Verbrauchern, sich beim Einkauf über den Energie- und Ressourcenverbrauch von Produkten zu informieren, Produkte zu vergleichen und die Kaufentscheidung danach auszurichten. Hersteller erhalten den Anreiz, ihre Produkte ständig zu verbessern. Das steigert die Marktdurchdringung mit besonders effizienten Produkten.

Die Ökodesign-Richtlinie setzt den Rahmen, um Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Damit werden besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt.

Die EU-Kommission beziffert die jährliche Einsparung durch die Energieeffizienzkennzeichnung derzeit auf den Jahresverbrauch von circa 60 Millionen Haushalten. Nach dem Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen von 2013 lassen sich 80 Prozent der staatlich veranlassten Stromeinsparung auf die beiden EU-Instrumente zurückführen.

Was ist derzeit geregelt?

Es gibt:

  • 11 Produktgruppen, die unter die Vorschriften für Energieeffizienz und Energieeffizienzkennzeichnung fallen: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, Staubsauger, Lampen, Leuchten, Fernseher, Klimaanlagen, Haushaltskochgeräte und Lüftungsanlagen.
  • 8 Produktgruppen fallen unter Effizienzanforderungen (und nicht unter die Kennzeichnungspflicht): einfache Set-Top-Boxen, externe Netzteile, Elektromotoren, Umwälzpumpen, Ventilatoren, Wasserpumpen, Computer, Transformatoren.
  • 3 horizontale Maßnahmen betreffend: den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Geräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand, den Stromverbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb und Energieverbrauchskennzeichnung im Internet.

Anforderungen für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs und die Energieeffizienz von Heizgeräten (zum Beispiel Gaskessel und Wärmepumpen) und Warmwasserbereiter werden ab dem 26. September 2015 wirksam. Sie werden nur für neue Produkte auf dem Markt gelten.

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Bild: Energieeffiziente Geräte sparen Strom und Geld; ©Burkhard Peter

Quelle: Newsletter Nachhaltigkeit aktuell – 5/2015