Stiftung Umwelt und Entwicklung: Neue „Resultate“ zur EU Entwicklungspolitik erschienen

Mehr Schein als Sein – EU-Entwicklungspolitik zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Theoretisch hätte die Entwicklungspolitik der EU das Zeug, als Vorbild für andere Schule zu machen. EU Entwicklungspolitik meint hier nicht die Summe der Hilfe aller Mitgliedstaaten, sondern jenen Teil, der unter der Ägide der EU Kommission, also multilateral, durchgeführt wird. Vorbild deshalb, weil viele der Defizite, die die sogenannte bilaterale Entwicklungszusammenarbeit notorisch plagen, leicht vermieden werden könnten. Im Prinzip kann multilaterale Hilfe:

  • die Fragmentierung, die enorme Effizienzverluste erzeugt und die Empfänger überfordert, durch Koordination und Kohärenz reduzieren;
  • die Instrumentalisierung von Entwicklungspolitik für außenpolitische und geopolitische Interessen vermeiden;
  • größere Unabhängigkeit von politischen Konjunkturschwankungen und Regierungswechseln in einzelnen Ländern erlangen, bzw. sie kann diese leichter kompensieren;
  • größere Wirkung durch prioritätsorientierten und konzentrierten Ressourceneinsatz erzielen.

Hinzu kommt, dass die EU Entwicklungspolitik, anders etwa als die Handelspolitik, seit dem Lissabon Vertrag dem Verfahren der sogenannten Mitentscheidungen (Ko-Dezisionsverfahren) unterliegt. Das heißt, dass das Europaparlament (EP) fast gleichberechtigt in die Entscheidungsprozesse einbezogen ist. Zwar wird Straßburg noch immer das Recht auf Gesetzesinitiative vorenthalten, und der Rat kann die Möglichkeit zur Modifizierung von Gesetzesvorlagen aushebeln, aber am Schluss steht dann doch ein Vetorecht der Abgeordneten. Das zwingt Kommission und Rat, von vorneherein auf einen Konsens mit dem EP hinzuarbeiten. Der Preis dafür ist freilich, dass Aushandlungsund Entscheidungsprozesse komplexer und die Reibungsflächen größer werden.

Mehr lesen und Resultate 2015 Nr. 2 herunterladen