UN-Abkommen zum Schutz wandernder Wasservögel feiert 20-jähriges Bestehen

Das Abkommen der Vereinten Nationen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) feiert am Dienstag, 16. Juni, seinen 20. Geburtstag. Das Abkommen, das seinen Sitz in Bonn, der deutschen Stadt der Vereinten Nationen, hat, wurde am 16. Juni 1995 in Den Haag unterzeichnet.

Ziel von AEWA ist es, wandernde Wasservögel wie Enten, Gänse, Flamingos, Kraniche, Möwen, Schwäne, Störche und Watvögel sowie ihre Lebensräume grenzüberschreitend zu schützen. Mit 74 Ländern und der Europäischen Union, davon 35 aus Afrika und 39 aus Eurasien, ist es das größte rechtlich bindende Abkommen unter dem Dach des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS). Beide Verträge werden vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen verwaltet. AEWA-Exekutivsekretär Jacques Trouvilliez erklärt: “Von Anfang an lag der Fokus von AEWA auf gefährdeten Arten und nachhaltigere Nutzung. Durch AEWA hat die internationale Gemeinschaft ein leistungsfähiges und flexibles Werkzeug, das es Ländern ermöglicht zusammenzuarbeiten, um wandernde Wasservögel entlang ihrer Zugwege zu schützen.”

Zugvögel legen große Strecken über Länder und Kontinente hinweg zwischen ihren Brutplätzen und Winterquartieren zurück. Eine wachsende Weltbevölkerung, Verstädterung, Umweltverschmutzung, illegale Jagd, Hindernisse wie Stromleitungen und nicht nachhaltige Nutzung bedrohen die Arten und bewirken den Verlust der natürlichen Lebensräume. Der Klimawandel beeinträchtigt zunehmend die Zugwege, den Zeitpunkt der Migration und die Lebensräume. “Die Zusammenarbeit zwischen allen Ländern ist notwendig, um die vielen Herausforderungen für die Vögel zu meistern”, fügt Jacques Trouvilliez hinzu. “So wären Schutzbemühungen um den Weißstorch in Europa vergebens, wenn wir nicht ebenso in Afrika
für diese Art und ihren Lebensraum tätig wären.”

Das Abkommen befasst sich mit 255 Vogelarten, die einen der Hauptzugwege nutzen, die Europa und Afrika sowie Teile von Asien und Nordamerika miteinander verbinden.

Der jährliche Weltzugvogeltag (WMBD) an jedem zweiten Wochenende im Mai ist ein sichtlicher Erfolg in der Geschichte des Abkommens. Er erreicht eine wachsende Zahl von Artenschutznetzwerken und interessierten Menschen weltweit, um das Bewusstsein für ein zentrales Thema um die Zugvögel zu schärfen.

Sechste Vertragsstaatenkonferenz im November in Bonn

Bei der sechsten Vertragsstaatenkonferenz vom 9. bis 14. November in Bonn stellen Regierungen und die internationale Artenschutzgemeinschaft die Weichen für den Schutz von Wasservögeln entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs in den nächsten Jahren. Der Sixth Conservation Status Report of Migratory Waterbirds enthält die wichtigsten Erfolge und Herausforderungen für das UN-Abkommen. Auch werden neue Aktionspläne für den afrikanischen Kronenkranich, die Saatgans, die Eisente und den Großen Brachvogel vorgestellt.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 16.06.2015Das Abkommen der Vereinten Nationen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) feiert am Dienstag, 16. Juni, seinen 20. Geburtstag. Das Abkommen, das seinen Sitz in Bonn, der deutschen Stadt der Vereinten Nationen, hat, wurde am 16. Juni 1995 in Den Haag unterzeichnet.

Ziel von AEWA ist es, wandernde Wasservögel wie Enten, Gänse, Flamingos, Kraniche, Möwen, Schwäne, Störche und Watvögel sowie ihre Lebensräume grenzüberschreitend zu schützen. Mit 74 Ländern und der Europäischen Union, davon 35 aus Afrika und 39 aus Eurasien, ist es das größte rechtlich bindende Abkommen unter dem Dach des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS). Beide Verträge werden vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen verwaltet. AEWA-Exekutivsekretär Jacques Trouvilliez erklärt: “Von Anfang an lag der Fokus von AEWA auf gefährdeten Arten und nachhaltigere Nutzung. Durch AEWA hat die internationale Gemeinschaft ein leistungsfähiges und flexibles Werkzeug, das es Ländern ermöglicht zusammenzuarbeiten, um wandernde Wasservögel entlang ihrer Zugwege zu schützen.”

Zugvögel legen große Strecken über Länder und Kontinente hinweg zwischen ihren Brutplätzen und Winterquartieren zurück. Eine wachsende Weltbevölkerung, Verstädterung, Umweltverschmutzung, illegale Jagd, Hindernisse wie Stromleitungen und nicht nachhaltige Nutzung bedrohen die Arten und bewirken den Verlust der natürlichen Lebensräume. Der Klimawandel beeinträchtigt zunehmend die Zugwege, den Zeitpunkt der Migration und die Lebensräume. “Die Zusammenarbeit zwischen allen Ländern ist notwendig, um die vielen Herausforderungen für die Vögel zu meistern”, fügt Jacques Trouvilliez hinzu. “So wären Schutzbemühungen um den Weißstorch in Europa vergebens, wenn wir nicht ebenso in Afrika
für diese Art und ihren Lebensraum tätig wären.”

Das Abkommen befasst sich mit 255 Vogelarten, die einen der Hauptzugwege nutzen, die Europa und Afrika sowie Teile von Asien und Nordamerika miteinander verbinden.

Der jährliche Weltzugvogeltag (WMBD) an jedem zweiten Wochenende im Mai ist ein sichtlicher Erfolg in der Geschichte des Abkommens. Er erreicht eine wachsende Zahl von Artenschutznetzwerken und interessierten Menschen weltweit, um das Bewusstsein für ein zentrales Thema um die Zugvögel zu schärfen.

Sechste Vertragsstaatenkonferenz im November in Bonn

Bei der sechsten Vertragsstaatenkonferenz vom 9. bis 14. November in Bonn stellen Regierungen und die internationale Artenschutzgemeinschaft die Weichen für den Schutz von Wasservögeln entlang des afrikanisch-eurasischen Zugwegs in den nächsten Jahren. Der Sixth Conservation Status Report of Migratory Waterbirds enthält die wichtigsten Erfolge und Herausforderungen für das UN-Abkommen. Auch werden neue Aktionspläne für den afrikanischen Kronenkranich, die Saatgans, die Eisente und den Großen Brachvogel vorgestellt.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 16.06.2015