UNESCO: Start der zweiten Bewerbungsrunde für Immaterielles Kulturerbe

Initiativen und Vereine können sich mit ihrer Tradition und Wissensform ab heute wieder für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben. Dazu zählen lebendige kulturelle Ausdrucksformen wie Feste, darstellende Künste, Naturheilkunde oder Handwerkskunst. Bis zum 30. Oktober können Gruppen und Gemeinschaften ihre Vorschläge im jeweiligen Bundesland einreichen. Seit 2003 fördert die UNESCO den Erhalt von Traditionen und Alltagskulturen.

Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. “Es zeigt, welche Schätze unsere Alltagskultur zu bieten hat, die wir erhalten und weitergeben wollen”, sagt Brunhild Kurth, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und sächsische Kultusministerin. “Die gelebten Traditionen stehen für die gemeinsame Identität der Menschen in den Regionen. Sie sind Ausdruck ihrer Kreativität und ihres sozialen Zusammenhalts.”

Damit eine Ausdrucksform in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen: Die Tradition muss Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln. Das Wissen und Können muss weitergegeben werden und sich weiterentwickeln können. Zudem muss jede und jeder Interessierte teilnehmen können. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen.

27 Traditionen stehen bereits im bundesweiten Verzeichnis, darunter die Morsetelegrafie, die Chormusik in deutschen Amateurchören und die Orgelbautradition. Urbane Alltagskultur ist im Verzeichnis bislang unterrepräsentiert. “Hier wünschen wir uns, dass sich neue Gruppen an der zweiten Bewerbungsrunde beteiligen”, sagt Professor Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe und Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. “Wir wünschen uns außerdem auch eine breite Debatte darüber, was lebendige Kultur in Deutschland ausmacht.”

Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission www.unesco.de verfügbar. Die Anmeldung kann im jeweiligen Bundesland eingereicht werden, in dem die Bewerber verortet sind oder ihren Hauptsitz haben. An dem mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt.

Weltweit sind bis heute 161 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Mit dem bundesweiten Verzeichnis erfüllt Deutschland als Vertragspartei einen wichtigen Teil der UNESCO-Konvention. Die Bestandsaufnahme macht Immaterielles Kulturerbe öffentlich sichtbar und seine Bedeutung wird offiziell anerkannt.

Mehr Informationen:

Bewerbungsunterlagen

Verfahrensschritte

Bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. vom 02.03.2015Initiativen und Vereine können sich mit ihrer Tradition und Wissensform ab heute wieder für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben. Dazu zählen lebendige kulturelle Ausdrucksformen wie Feste, darstellende Künste, Naturheilkunde oder Handwerkskunst. Bis zum 30. Oktober können Gruppen und Gemeinschaften ihre Vorschläge im jeweiligen Bundesland einreichen. Seit 2003 fördert die UNESCO den Erhalt von Traditionen und Alltagskulturen.

Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. “Es zeigt, welche Schätze unsere Alltagskultur zu bieten hat, die wir erhalten und weitergeben wollen”, sagt Brunhild Kurth, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und sächsische Kultusministerin. “Die gelebten Traditionen stehen für die gemeinsame Identität der Menschen in den Regionen. Sie sind Ausdruck ihrer Kreativität und ihres sozialen Zusammenhalts.”

Damit eine Ausdrucksform in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen: Die Tradition muss Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln. Das Wissen und Können muss weitergegeben werden und sich weiterentwickeln können. Zudem muss jede und jeder Interessierte teilnehmen können. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen.

27 Traditionen stehen bereits im bundesweiten Verzeichnis, darunter die Morsetelegrafie, die Chormusik in deutschen Amateurchören und die Orgelbautradition. Urbane Alltagskultur ist im Verzeichnis bislang unterrepräsentiert. “Hier wünschen wir uns, dass sich neue Gruppen an der zweiten Bewerbungsrunde beteiligen”, sagt Professor Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe und Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. “Wir wünschen uns außerdem auch eine breite Debatte darüber, was lebendige Kultur in Deutschland ausmacht.”

Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission www.unesco.de verfügbar. Die Anmeldung kann im jeweiligen Bundesland eingereicht werden, in dem die Bewerber verortet sind oder ihren Hauptsitz haben. An dem mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt.

Weltweit sind bis heute 161 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Mit dem bundesweiten Verzeichnis erfüllt Deutschland als Vertragspartei einen wichtigen Teil der UNESCO-Konvention. Die Bestandsaufnahme macht Immaterielles Kulturerbe öffentlich sichtbar und seine Bedeutung wird offiziell anerkannt.

Mehr Informationen:

Bewerbungsunterlagen

Verfahrensschritte

Bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. vom 02.03.2015