BMUB: Dieselfahrzeuge – Förderprogramm des Bundes für Partikelfilter

Das Bundesumweltministerium fördert wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Einen Zuschuss von 260 Euro erhalten Halter von Diesel-Pkw, wenn sie einen Rußfilter einbauen lassen. Das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn weist auf die Neuauflage des Förderprogramms ab Januar 2015 hin. 30 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für das Programm zur Verfügung.

Förderfähig ist die Nachrüstung in Pkw, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist. Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2015 eingebaut werden. Wer für den Einbau eines Partikelfilters den staatlichen Zuschuss erhalten möchte, kann ab dem 1. Februar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de einen Antrag stellen. Dabei gilt die Maxime: Erst nachrüsten, dann den Antrag stellen.

Warum Partikelfilter nachrüsten?

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität besser wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden. Nachgerüstete Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Auch der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 09.01.2015Das Bundesumweltministerium fördert wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Einen Zuschuss von 260 Euro erhalten Halter von Diesel-Pkw, wenn sie einen Rußfilter einbauen lassen. Das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn weist auf die Neuauflage des Förderprogramms ab Januar 2015 hin. 30 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für das Programm zur Verfügung.

Förderfähig ist die Nachrüstung in Pkw, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist. Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2015 eingebaut werden. Wer für den Einbau eines Partikelfilters den staatlichen Zuschuss erhalten möchte, kann ab dem 1. Februar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de einen Antrag stellen. Dabei gilt die Maxime: Erst nachrüsten, dann den Antrag stellen.

Warum Partikelfilter nachrüsten?

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität besser wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden. Nachgerüstete Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Auch der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 09.01.2015