BfN: Experten-Workshop beschäftigt sich mit Nachhaltigkeitsprüfung bei Haien

    Im Rahmen eines Experten-Workshops im Bundesamt für Naturschutz (BfN) vom 20. bis 22. August wurde die in Kooperation mit der Weltnaturschutzunion (IUCN) und der Artenschutzorganisation TRAFFIC erstellte “CITES Non-detriment Findings Guidance for Shark Species” (“Nachhaltigkeitsprüfung für Haiarten”) vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine umfangreiche Prüfungsmethode mit Empfehlungen, die den internationalen Handel mit bestimmten Haiarten kontrollieren soll.

    Diese sind zwar nicht direkt vom Aussterben bedroht, ihre Überlebenschancen werden aber durch den kommerziellen Handel eingeschränkt. Deshalb wurden fünf Hai- und alle Mantaarten im März 2013 in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen. Deutschland trat dabei als Vorreiter auf, und setzte sich vor allem für den Schutz von Dorn- und Heringshaien ein. Viele Entwicklungsländer waren zurückhaltender, da ihnen sowohl Geld als auch Erfahrung fehlen, um ein notwendiges Kontrollsystem aufzubauen. Reichere Industrienationen aus Asien dagegen wollten ihre Wirtschaft schützen und stimmten gegen die Auflistung. Abgesehen vom Binnenhandel, den CITES nicht kontrolliert, lassen sich mit dem Export von Haiprodukten große Gewinne erzielen.

    Die am häufigsten gehandelten Erzeugnisse sind Haifischflossen, Fleisch, Leder und Medizin, die beispielsweise aus Knorpel gewonnen wird und gegen Osteoporose, Arthritis und Krebs helfen soll. Für fast alles findet sich ein Verwendungszweck, weshalb sich das Exportgeschäft auch so auszahlt. Allein über 80 Länder beliefern China mit der Grundzutat für die traditionelle Haifischflossensuppe. Aber auch in Deutschland wird das Fleisch von Dornhaien als “Schillerlocke” vertrieben. Aufgrund von Überfischung und Beifang schrumpfen die weltweiten Haipopulationen immens. Ein großes Problem ist auch das “Shark-Finning”, das Abtrennen der Flossen des Hais und die anschließende Entsorgung des meist lebendigen Tieres im Meer. Die Regeneration der Haie erfolgt nur langsam, da sie erst spät die Geschlechtsreife erreichen und wenig Nachwuchs bekommen.

    Um Richtlinien für den nachhaltigen Handel mit Haien und Mantas festzulegen, hat TRAFFIC (mit finanzieller Unterstützung des Bundesamts für Naturschutz) Daten zum Erhaltungsstatus der betroffenen Haispezies gesammelt. Aufgrund der großen Wanderbewegungen und der fehlenden Grenzen auf hoher See war dies kein leichtes Unterfangen. Aus den neu gewonnen Erkenntnissen wurde eine Nachhaltigkeitsprüfung erstellt, die den Regierungen helfen soll, die für ihr Land entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Haie zu ergreifen. Dabei sind die Konsumenten von Haiprodukten ebenso gefragt, denn durch ihre Nachfrage wird das Angebot aufgestockt. Daher ist es wichtig, ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu entwickeln und Haierzeugnisse nicht mehr als Statussymbol anzusehen. Mancherorts wurden bereits erste Schritte unternommen: In Indonesien haben Fischer die Laichgründe der Hammerhaie ausfindig gemacht und meiden diese bei der Jagd. Auch China hat Kontrollen von Haifischflossen eingeführt, und Japan entwickelt zurzeit eigene Gesetze für den Schutz der Haie.

    Die Nachhaltigkeitsprüfung für Haie ist die erste, welche sich auf Arten des Anhangs II bezieht. Weitere Nachhaltigkeitsprüfungen zum Schutz von Pflanzen und Seepferdchen sind in Entwicklung. Nach einer endgültigen Analyse und Bearbeitung soll die Nachhaltigkeitsprüfung zur Verfügung stehen, rechtzeitig wenn die Änderungen des Anhangs II des Washingtoner Artenschutzabkommens am 14. September 2014 in Kraft treten.

    Zur Pressemitteilung

    Quelle: Pressemitteilung des BfN vom 22.08.2014Im Rahmen eines Experten-Workshops im Bundesamt für Naturschutz (BfN) vom 20. bis 22. August wurde die in Kooperation mit der Weltnaturschutzunion (IUCN) und der Artenschutzorganisation TRAFFIC erstellte “CITES Non-detriment Findings Guidance for Shark Species” (“Nachhaltigkeitsprüfung für Haiarten”) vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine umfangreiche Prüfungsmethode mit Empfehlungen, die den internationalen Handel mit bestimmten Haiarten kontrollieren soll.

    Diese sind zwar nicht direkt vom Aussterben bedroht, ihre Überlebenschancen werden aber durch den kommerziellen Handel eingeschränkt. Deshalb wurden fünf Hai- und alle Mantaarten im März 2013 in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen. Deutschland trat dabei als Vorreiter auf, und setzte sich vor allem für den Schutz von Dorn- und Heringshaien ein. Viele Entwicklungsländer waren zurückhaltender, da ihnen sowohl Geld als auch Erfahrung fehlen, um ein notwendiges Kontrollsystem aufzubauen. Reichere Industrienationen aus Asien dagegen wollten ihre Wirtschaft schützen und stimmten gegen die Auflistung. Abgesehen vom Binnenhandel, den CITES nicht kontrolliert, lassen sich mit dem Export von Haiprodukten große Gewinne erzielen.

    Die am häufigsten gehandelten Erzeugnisse sind Haifischflossen, Fleisch, Leder und Medizin, die beispielsweise aus Knorpel gewonnen wird und gegen Osteoporose, Arthritis und Krebs helfen soll. Für fast alles findet sich ein Verwendungszweck, weshalb sich das Exportgeschäft auch so auszahlt. Allein über 80 Länder beliefern China mit der Grundzutat für die traditionelle Haifischflossensuppe. Aber auch in Deutschland wird das Fleisch von Dornhaien als “Schillerlocke” vertrieben. Aufgrund von Überfischung und Beifang schrumpfen die weltweiten Haipopulationen immens. Ein großes Problem ist auch das “Shark-Finning”, das Abtrennen der Flossen des Hais und die anschließende Entsorgung des meist lebendigen Tieres im Meer. Die Regeneration der Haie erfolgt nur langsam, da sie erst spät die Geschlechtsreife erreichen und wenig Nachwuchs bekommen.

    Um Richtlinien für den nachhaltigen Handel mit Haien und Mantas festzulegen, hat TRAFFIC (mit finanzieller Unterstützung des Bundesamts für Naturschutz) Daten zum Erhaltungsstatus der betroffenen Haispezies gesammelt. Aufgrund der großen Wanderbewegungen und der fehlenden Grenzen auf hoher See war dies kein leichtes Unterfangen. Aus den neu gewonnen Erkenntnissen wurde eine Nachhaltigkeitsprüfung erstellt, die den Regierungen helfen soll, die für ihr Land entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Haie zu ergreifen. Dabei sind die Konsumenten von Haiprodukten ebenso gefragt, denn durch ihre Nachfrage wird das Angebot aufgestockt. Daher ist es wichtig, ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu entwickeln und Haierzeugnisse nicht mehr als Statussymbol anzusehen. Mancherorts wurden bereits erste Schritte unternommen: In Indonesien haben Fischer die Laichgründe der Hammerhaie ausfindig gemacht und meiden diese bei der Jagd. Auch China hat Kontrollen von Haifischflossen eingeführt, und Japan entwickelt zurzeit eigene Gesetze für den Schutz der Haie.

    Die Nachhaltigkeitsprüfung für Haie ist die erste, welche sich auf Arten des Anhangs II bezieht. Weitere Nachhaltigkeitsprüfungen zum Schutz von Pflanzen und Seepferdchen sind in Entwicklung. Nach einer endgültigen Analyse und Bearbeitung soll die Nachhaltigkeitsprüfung zur Verfügung stehen, rechtzeitig wenn die Änderungen des Anhangs II des Washingtoner Artenschutzabkommens am 14. September 2014 in Kraft treten.

    Zur Pressemitteilung

    Quelle: Pressemitteilung des BfN vom 22.08.2014