22.-23.05.2014 | Deutsche UNESCO-Kommission: Zehn Jahre Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt / Jubiläumskonferenz diskutiert Kulturverträglichkeit des Freihandelsabkommens TTIP

Die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt feiert ihr zehnjähriges Bestehen. Unter dem Motto “Vielfalt vielfältig feiern” findet am 22. und 23. Mai 2014 im TECHNOSEUM Mannheim die 12. Konsultation der Bundesweiten Koalition statt. Die Jubiläumskonferenz blickt auf zehn Jahre zivilgesellschaftliche Partizipation und Engagement für kulturelle Vielfalt zurück. Es werden Erfolge, Meilen- und Stolpersteine bei der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen diskutiert und in einer Ideenwerkstatt Konzepte für die Zukunft entwickelt.

“Die Bundesweite Koalition hat die Entwicklung und Umsetzung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt seit 2004 begleitet. Diese 2005 beschlossene UNESCO-Konvention wurde von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Sie hebt den Doppelcharakter von Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen hervor und fordert, dass diese nicht auf ihre kommerzielle Dimension reduziert werden dürfen. Dies ist von besonderer Bedeutung angesichts des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA”, sagt Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission. “Kulturelle Vielfalt ist der Treibstoff für die Kreativität und Produktivität unseres Landes”.

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt 2004 gegründet. Diese begleitet seitdem die Umsetzung der UNESCO-Konvention und bringt ihre Erfahrungen und Impulse sowie Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft ein. In der Bundesweiten Koalition sind Experten aus Kultur, Verbänden, Parteien, Wirtschaft, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Forschung und Publizistik vertreten.

Bei der Jubiläumskonferenz der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt werden in einer Ideenwerkstatt Konzepte für die weitere Umsetzung der UNESCO-Konvention entwickelt. Themen sind unter anderem Vorzugsbehandlungen für Künstler und Kulturschaffende aus Entwicklungsländern, das Konzept der “Creative Cities” und deren Potenzial für die nachhaltige Entwicklung sowie die aktuelle Debatte um das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP). Aus Sicht der Deutschen UNESCO-Kommission muss sichergestellt werden, dass bei den Verhandlungen um das TTIP der völkerrechtlichen Verpflichtung Deutschlands und der Europäischen Union als Vertragsparteien des UNESCO-Übereinkommens Rechnung getragen wird.

Die UNESCO hat das “Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen” 2005 verabschiedet. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Es stellt sicher, dass auch bei fortschreitender Deregulierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen Kultur- und Medienpolitik sowie öffentliche Kunst- und Kulturförderung im Sinne der Wahrung der kulturellen Vielfalt weiterhin als politische Instrumente erhalten bleiben.

Die Veranstaltung findet anlässlich des “Welttags der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung” statt, der seit 2001 jedes Jahr am 21. Mai begangen wird. An diesem Tag ruft die UNESCO dazu auf, den Reichtum künstlerischer Ausdrucksformen, unterschiedlicher Lebensstile, verschiedener Glaubensrichtungen und kultureller Traditionen öffentlich zu feiern. Der Welttag soll das Bewusstsein für kulturelle Vielfalt stärken und die Werte kultureller Vielfalt besser verständlich machen.

12. Konsultation der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt

Bild: ©Bilfinger SE

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission vom 19.05.2014Die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt feiert ihr zehnjähriges Bestehen. Unter dem Motto “Vielfalt vielfältig feiern” findet am 22. und 23. Mai 2014 im TECHNOSEUM Mannheim die 12. Konsultation der Bundesweiten Koalition statt. Die Jubiläumskonferenz blickt auf zehn Jahre zivilgesellschaftliche Partizipation und Engagement für kulturelle Vielfalt zurück. Es werden Erfolge, Meilen- und Stolpersteine bei der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen diskutiert und in einer Ideenwerkstatt Konzepte für die Zukunft entwickelt.

“Die Bundesweite Koalition hat die Entwicklung und Umsetzung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt seit 2004 begleitet. Diese 2005 beschlossene UNESCO-Konvention wurde von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Sie hebt den Doppelcharakter von Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen hervor und fordert, dass diese nicht auf ihre kommerzielle Dimension reduziert werden dürfen. Dies ist von besonderer Bedeutung angesichts des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA”, sagt Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission. “Kulturelle Vielfalt ist der Treibstoff für die Kreativität und Produktivität unseres Landes”.

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt 2004 gegründet. Diese begleitet seitdem die Umsetzung der UNESCO-Konvention und bringt ihre Erfahrungen und Impulse sowie Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft ein. In der Bundesweiten Koalition sind Experten aus Kultur, Verbänden, Parteien, Wirtschaft, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Forschung und Publizistik vertreten.

Bei der Jubiläumskonferenz der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt werden in einer Ideenwerkstatt Konzepte für die weitere Umsetzung der UNESCO-Konvention entwickelt. Themen sind unter anderem Vorzugsbehandlungen für Künstler und Kulturschaffende aus Entwicklungsländern, das Konzept der “Creative Cities” und deren Potenzial für die nachhaltige Entwicklung sowie die aktuelle Debatte um das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP). Aus Sicht der Deutschen UNESCO-Kommission muss sichergestellt werden, dass bei den Verhandlungen um das TTIP der völkerrechtlichen Verpflichtung Deutschlands und der Europäischen Union als Vertragsparteien des UNESCO-Übereinkommens Rechnung getragen wird.

Die UNESCO hat das “Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen” 2005 verabschiedet. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Es stellt sicher, dass auch bei fortschreitender Deregulierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen Kultur- und Medienpolitik sowie öffentliche Kunst- und Kulturförderung im Sinne der Wahrung der kulturellen Vielfalt weiterhin als politische Instrumente erhalten bleiben.

Die Veranstaltung findet anlässlich des “Welttags der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung” statt, der seit 2001 jedes Jahr am 21. Mai begangen wird. An diesem Tag ruft die UNESCO dazu auf, den Reichtum künstlerischer Ausdrucksformen, unterschiedlicher Lebensstile, verschiedener Glaubensrichtungen und kultureller Traditionen öffentlich zu feiern. Der Welttag soll das Bewusstsein für kulturelle Vielfalt stärken und die Werte kultureller Vielfalt besser verständlich machen.

12. Konsultation der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt

Bild: ©Bilfinger SE

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission vom 19.05.2014