Vielfalts-Erhalter fordern beim Königswinterer Saatgutfestival: EU-Parlament soll Saatgutrechtsreform nicht nur symbolisch, sondern rechtsverbindlich ablehnen

Über 1100 Besucher kamen am 8. März 2014 nach Königswinter zum Saatgutfestival. Bei herrlichem Frühlingswetter wechselten jede Menge Samen von seltenen Gemüsesorten die Besitzer. Dabei wurden auch gleich die Erfahrungen damit weiter gegeben: Vielfaltssorten sind für den Garten gut geeignet, weil sie von unseren Vorfahren dafür gezüchtet worden sind. Sie können sich ohne Chemie an unterschiedliche Bedingungen anpassen, brauchen nicht einheitlich aussehen und dürfen langsam heranreifen. Bei der Sortenentwicklung für den Erwerbsanbau stehen dagegen schnelle Ernte, gleichförmiges Aussehen und Lagerfähigkeit bei der Züchtung im Vordergrund – meist auf Kosten von Geschmack und Anpassungsfähigkeit.

Zudem führt das im Erwerbsanbau genutzte Hybridsaatgut bei der Vermehrung nicht zu sortenreinen Ergebnissen – wer einen Teil seiner Ernte im nächsten Jahr als Saatgut nutzen will, braucht die traditionellen samenfesten Sorten. Die sind jedoch im Handel immer schwieriger zu finden, weil die Marktführer fast nur noch Saatgut anbieten, das man zu jeder Aussaat nachkaufen muss, zum Beispiel Hybride. Inzwischen beherrschen die zehn größten Anbieter bereits drei Viertel des Saatgut-Weltmarktes, fünf davon sind Chemiekonzerne.

Diese fatale Abhängigkeit und den Einfluss der Konzerne auf die laufende Saatgutrechtsreform stellt das Lied „Unser Saatgut bleibt frei“ heraus, das die Besucher bei der Eröffnung spontan mitsangen. Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde aufgefordert, eine Kennzeichnungspflicht für Saatgut zu unterstützen, die es den Verbrauchern erlaubt, geistige Eigentumsrechte und moderne biotechnologische Züchtungsmethoden auf der Verpackung leicht zu erkennen. Außerdem dürfen dem Verkauf von Saatgut seltener Sorten keine bürokratischen Steine in den Weg gelegt werden. In seiner Eröffnungsrede bedauerte er, dass das EU-Parlament den Reformvorschlag am 11. März wohl nur symbolisch ablehnen werden würde. Die Erste Vorsitzende des Vereins zu Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt Susanne Gura forderte, dass das Parlament dabei seine rechtlichen Möglichkeiten –eine rechtsgültige Zurückweisung- voll ausschöpfen müsse. Andernfalls werden die BürgerInnen und Bürger die Reformvorschläge in der nächsten Legislaturperiode weiter bekämpfen müssen.

Gastgeber waren das Evangelische Gemeindezentrum in Königswinter-Niederdollendorf und die Drachenfelsschule mit ihrem Naturgarten, der 2012 den Bundesnaturschutzpreis erhalten hatte; Schülerinnen und Schüler hatten das Festival mit vorbereitet. „Saatgut ist Kulturgut“ lautete das Motto der Veranstaltung, die vom Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt und der Netzwerk Blühende Landschaften durchgeführt und von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ehrenamtlich sowie von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützt wurde.

Quelle: Pressemitteilung des Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V. vom 10.03.2014Über 1100 Besucher kamen am 8. März 2014 nach Königswinter zum Saatgutfestival. Bei herrlichem Frühlingswetter wechselten jede Menge Samen von seltenen Gemüsesorten die Besitzer. Dabei wurden auch gleich die Erfahrungen damit weiter gegeben: Vielfaltssorten sind für den Garten gut geeignet, weil sie von unseren Vorfahren dafür gezüchtet worden sind. Sie können sich ohne Chemie an unterschiedliche Bedingungen anpassen, brauchen nicht einheitlich aussehen und dürfen langsam heranreifen. Bei der Sortenentwicklung für den Erwerbsanbau stehen dagegen schnelle Ernte, gleichförmiges Aussehen und Lagerfähigkeit bei der Züchtung im Vordergrund – meist auf Kosten von Geschmack und Anpassungsfähigkeit.

Zudem führt das im Erwerbsanbau genutzte Hybridsaatgut bei der Vermehrung nicht zu sortenreinen Ergebnissen – wer einen Teil seiner Ernte im nächsten Jahr als Saatgut nutzen will, braucht die traditionellen samenfesten Sorten. Die sind jedoch im Handel immer schwieriger zu finden, weil die Marktführer fast nur noch Saatgut anbieten, das man zu jeder Aussaat nachkaufen muss, zum Beispiel Hybride. Inzwischen beherrschen die zehn größten Anbieter bereits drei Viertel des Saatgut-Weltmarktes, fünf davon sind Chemiekonzerne.

Diese fatale Abhängigkeit und den Einfluss der Konzerne auf die laufende Saatgutrechtsreform stellt das Lied „Unser Saatgut bleibt frei“ heraus, das die Besucher bei der Eröffnung spontan mitsangen. Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde aufgefordert, eine Kennzeichnungspflicht für Saatgut zu unterstützen, die es den Verbrauchern erlaubt, geistige Eigentumsrechte und moderne biotechnologische Züchtungsmethoden auf der Verpackung leicht zu erkennen. Außerdem dürfen dem Verkauf von Saatgut seltener Sorten keine bürokratischen Steine in den Weg gelegt werden. In seiner Eröffnungsrede bedauerte er, dass das EU-Parlament den Reformvorschlag am 11. März wohl nur symbolisch ablehnen werden würde. Die Erste Vorsitzende des Vereins zu Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt Susanne Gura forderte, dass das Parlament dabei seine rechtlichen Möglichkeiten –eine rechtsgültige Zurückweisung- voll ausschöpfen müsse. Andernfalls werden die BürgerInnen und Bürger die Reformvorschläge in der nächsten Legislaturperiode weiter bekämpfen müssen.

Gastgeber waren das Evangelische Gemeindezentrum in Königswinter-Niederdollendorf und die Drachenfelsschule mit ihrem Naturgarten, der 2012 den Bundesnaturschutzpreis erhalten hatte; Schülerinnen und Schüler hatten das Festival mit vorbereitet. „Saatgut ist Kulturgut“ lautete das Motto der Veranstaltung, die vom Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt und der Netzwerk Blühende Landschaften durchgeführt und von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ehrenamtlich sowie von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützt wurde.

Quelle: Pressemitteilung des Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V. vom 10.03.2014